KR-Nr. 177/2015

Richtplan Kapitel 4.7.2, Eintrag Flugplatz Dübendorf

Dänikon und Oberembrach, 29. Juni.2015 KR-Nr. 177/2015

MOTION von Christian Lucek (SVP, Dänikon) und Michael Welz (EDU, Oberembrach)

betreffend Richtplan Kapitel 4.7.2, Eintrag Flugplatz Dübendorf

Der Regierungsrat wird beauftragt, entsprechend der Planung des Bundes als Eigner des Geländes, eine Vorlage zur Teilrevision des Richtplans im Kapitel 4.7.2 (Luftverkehr / Weitere Flugplätze) auszuarbeiten, welche nebst dem Innovationspark den heutigen und zukünftigen Aspekten der Aviatik auf dem Gelände des Flugplatzes Dübendorf Rechnung trägt.

Christian Lucek Michael Welz

Begründung:

Eine Mehrheit des Kantonsrates hat am 29.06.2015 der Teilrevision des Richtplans «nationaler

Innovationspark, Gebietsplanung Hubstandort Dübendorf, Heliport mit Bundesbasis, Wangen- Brüttisellen» zugestimmt.

Dabei wurde die Tatsache, dass sich auf dem Gelände ein nach wie vor aktiver Militärflugplatz befindet und sich der Bund als Eigner klar zur Absicht des Erhalts der fliegerischen Nutzung ausgesprochen hat (BRB vom 03.09.2014) ausgeblendet.

Ebenfalls wurde der Genehmigungsvorbehalt des Bundesrates zur Richtplanfestlegung vom 29.04.2015 ignoriert, welche den Kanton auffordert, die Aspekte der Aviatik im Rahmen der Richtplanfestlegung zum Innovationspark zu berücksichtigen.

In der Debatte wurde argumentiert, dass die Festlegung zum Innovationspark ein gesondertes Vorhaben sei und nicht mit der restlichen Nutzung auf dem Areal behandelt werden soll.

Gegenwärtig ist der Flugplatz in seinem Perimeter sowie Piste und Infrastrukturen in der Richtplankarte nicht enthalten.

In der Objektliste des Richtplans wird lediglich auf die Abstimmung mit der Sachplanung des Bundes verwiesen. Der Flugplatz ist jedoch im Betrieb, die Luftwaffe wird den Standort in der heutigen Form beibehalten, bis ein ziviler Betreiber den Betrieb aufnehmen kann und auch dann mit einer Bundesbasis verbleiben.

Es gilt daher als gegeben, dass auf dem Areal eine fliegerische Nutzung auch in Zukunft stattfinden wird.

Damit der Richtplan die tatsächlichen Gegebenheiten korrekt abbildet, ist es daher zwingend den Flugplatz in seinem Perimeter mit Piste und vorhandenen wie geplanten Infrastrukturen einzutragen und damit nicht zuletzt das Gelände als strategische Landreserve zu sichern.