KR-Nr. 185/2016
Druckaufträge
Zürich, 30. Mai 2016 KR-Nr. 185/2016
ANFRAGE von Judith Anna Stofer (AL, Zürich)
betreffend Druckaufträge
Seit Jahren verliert die grafische lndustrie in der Schweiz massiv an Arbeitsplätzen. Geschuldet ist dies vor allem der Tatsache, dass Schweizer Unternehmen im Ausland drucken lassen. Mit den vom Ausland offerierten Preisen kann eine Schweizer Druckerei nicht mithalten; folglich gehen Arbeitsplätze verloren oder einzelne Betriebe müssen sogar schliessen. Die kantonale Verwaltung gehört zu den grossen Auftraggebern von Druckerzeugnissen. Die Palette der Druckerzeugnisse der kantonalen Verwaltung - Geschäfts- und Jahresberichte, Leitbilder, Publikationen, Bücher, Zeitschriften, Flyer, Briefschaften etc. - ist breit und vielfältig. ln diesem Zusammenhang möchte ich gerne wissen, wie gross das Druckvolumen ist und wo hauptsächlich gedruckt wird.
ln diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
Wie gross ist das jährliche Druckvolumen (in Franken) der kantonalen Verwaltung?
Wie gross ist das jährliche Druckvolumen (in Franken) der einzelnen Direktionen?
Wo wird hauptsächlich gedruckt: Im Kanton Zürich, in der Schweiz, im Ausland? Wie hoch ist der jeweilige Anteil in Prozenten des gesamten Druckvolumens? Wie hoch ist der Anteil in Prozenten in den einzelnen Direktionen?
Trifft es zu, dass das Lohnbuch im Ausland gedruckt wird? Wenn ja, aus welchen Gründen?
Nach welchen Kriterien werden die Druckereien ausgewählt? Wird darauf geachtet, ob die Druckerei einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) untersteht? Wenn nein, mit welcher Begründung?
lst der Regierungsrat der Ansicht, dass der Kanton seine gedruckten Unterlagen im Kanton oder mindestens in der Schweiz produzieren lassen sollte? Wenn ja, gibt es eine Weisung an die Direktionen dies zu tun?
Betreibt die kantonale Verwaltung eine eigene Druckerei? Wenn ja, welche Produkte werden gedruckt? Wie hoch ist der prozentuale Anteil am jährlichen Gesamtdruckvolumen?
lst es möglich, künftig alle Grafik- und Druckaufträge der kantonalen Venraltung über die KDMZ abzuwickeln? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Judith Anna Stofer