KR-Nr. 200/2002
Härtefallkommission
Glattfelden, 24. Juni 2002 KR-Nr. 200/2002
ANFRAGE von Susanne Rihs-Lanz (Grüne, Glattfelden)
betreffend Härtefallkommission
Im Frühling 1999 setzte der Regierungsrat im Auftrag des Kantonsrates eine elfköpfige Härtefallkommission ein, die als konsultatives Gremium die Direktion für Soziales und Sicherheit bei ihren Anträgen in Härtefällen bezogen auf humanitäre Aufenthaltsbewilligungen beraten und ihr Fachwissen in allen Bereichen des Asylwesens einbringen sollte. Am 12. Juni 2002 informierte der Regierungsrat die Öffentlichkeit über die Auflösung dieser Kommission, nachdem der Beschluss zur Auflösung bereits Ende 2001 getroffen wurde und der Regierungsrat diesem Beschluss am 30. April 2002 zugestimmt hatte.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, mir folgende Fragen zu beantworten:
Warum wurden der Kantonsrat und die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit nicht in den Entscheid zur Auflösung der Härtefallkommission mit einbezogen und warum wurden diese Gremien und die Öffentlichkeit erst so spät informiert?
Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass gerade in einem so heiklen Thema, wie es das Asylwesen ist, Transparenz, Offenheit und Information von allergrösster Wichtigkeit sind?
Ist es gerechtfertigt, politisch klug und überhaupt zulässig, dass der Regierungsrat eine vom Kantonsrat eingesetzte Kommission eigenmächtig absetzt?
Welches sind die Beweggründe für die Auflösung der Kommission, nachdem bei deren Einsetzung die Bestimmungen des revidierten Asylgesetzes bereits bekannt waren?
Welches waren die Kompetenzen dieser Kommission neben dem allgemeinen Informationsaustausch und dem Erörtern verschiedener Themen im Asylbereich?
Welches waren die Argumente der Kommissionsmitglieder zur Auflösung der Kommission?
Wieviele Härtefälle wurden im Rahmen des Antragsrechts des Kantons von der Kommission besprochen und behandelt?
Wie rechtfertigt der Regierungsrat die Auflösung dieser Kommission, wenn Ausweisungen von Flüchtlingen und zum Beispiel die Frage der Papierlosen immer wieder Anlass zu heftigen Diskussionen in der Öffentlichkeit geben?
Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass gerade das Fachwissen all der Organisationen, die tagtäglich mit der Problematik der Asyl Suchenden und der Flüchtlinge zu tun haben, bei Anträgen und in Fragen der Entscheidungsspielräume der Kantone überaus wichtig ist?
Wo werden in Zukunft Diskussionen zum Beispiel über Aufnahmekriterien für eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung und über Fragen rund um die Papierlosen geführt?
Susanne Rihs-Lanz