KR-Nr. 204/2015
Einsatz von Spionagesoftware bei der Kantonspolizei
Opfikon, Kilchberg und Zürich, 17. August 2015 KR-Nr. 204/2015
ANFRAGE von Jörg Mäder (GLP, Opfikon), Judith Bellaiche (GLP, Kilchberg) und Andreas Hauri (GLP, Zürich)
betreffend Einsatz von Spionagesoftware bei der Kantonspolizei
Wie von der Presse berichtet und auch von der Kantonspolizei bestätigt, hat Letztere zu Ermittlungszwecken Spionagesoftware eingesetzt. Diese, von einer ausländischen Firma (Hacking Team, Italien) entwickelte und vertriebene Software (Galileo), wird unerkannt auf den Computern, Smartphones und Tablets verdächtiger Personen installiert mit dem Zweck, dieselben auszuhorchen.
Anfang Juli gelang es Hackern, die Computer der Firma zu knacken und rund 400 GB Daten zu entwenden. Darunter diverse Mails, Angaben zu den Käufern und dem Kaufpreis sowie der Quellcode der Software.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
Auf welcher Rechtsgrundlage wird bei der Kantonspolizei solche Spionagesoftware eingesetzt?
Sind neben Galileo auch andere ähnliche Produkte im Einsatz? Wenn ja, welche, wie lange und wie häufig?
Wer bewilligt auf welchen gesetzlichen Grundlagen die Einsätze solcher Werkzeuge?
Werden diese gezielt auf Einzelpersonen, ganze Gruppen oder gar nach Zufall gestreut eingesetzt?
In wie vielen Fällen konnten namhafte Beweise und Hinweise ermittelt werden? In wie vielen Fällen erbrachte diese Ermittlungstechnik keinen nennenswerten Nutzen?
Gibt es ein Gremium, das im Nachhinein, also unter Kenntnis der Ergebnisse, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes bewertet? Sind deren Berichte einsehbar (öffentlich oder zumindest für die zuständige Aufsichtskommission des Kantonsrates)?
Werden Personen und Firmen, die zu Unrecht überwacht wurden, darüber informiert, dass ihre Privatsphäre massiv verletzt wurde?
Galileo enthält bekanntlich eine sogenannte Hintertür, mit derer die Programmierer ihrerseits die gehackten Computer übernehmen könnten und somit dort Daten lesen oder gar manipulieren können. Inwieweit haben die durch die Software erhaltenen Informationen vor Gericht überhaupt noch Beweiskraft?
Wie stehen die Kantonspolizei und der Regierungsrat zum Umstand, dass sie sich bei solch heiklen Ermittlungsmethoden auf private, ausländische Anbieter verlassen respektive verlassen müssen?
Wie steht der Regierungsrat zu der Kundenliste von Hacking Team? Ist eine solche ein Kriterium für die Zusammenarbeit mit solchen Firmen, oder interessiert das nicht?
Unterdessen wurden verschiedene Sicherheitslücken, die Galileo ausnutzte, geschlossen, wodurch die Software weitestgehend nutzlos wurde. Muss nun die Kantonspolizei die 500'000 Franken Kaufpreis als Verlust abschreiben? Sind Ersatzbeschaffungen geplant? Wurde für diese die Anforderungsliste angepasst?
Gedenkt die Kantonspolizei respektive der Regierungsrat den Einsatz solcher Produkte zu überdenken? Ist er bereit, deren Einsatzstrategie (in welchen Falltypen welche Methoden eingesetzt werden) offen zu legen?
Jörg Mäder Judith Bellaiche Andreas Hauri