KR-Nr. 207/1991
Doppelmandate
KR-Nr. 207/1991 Dietikon, 21. Oktober 1991
ANFRAGE von Hans Wiederkehr (SVP, Dietikon)
betreffend Doppelmandate
Die Arbeit jeden Mitgliedes des Regierungsrates des Kantons Zürich erfordert vollsten Einsatz. Mit einem Jahressalär von Fr. 300000.- werden sie entsprechend entschädigt. Die stetig zunehmende Arbeitslast lässt ein Doppelmandat recht fragwürdig erscheinen. Fragwürdig besonders dann, wenn der Mandatsträger (in diesem Fall Regierungsrat Leuenberger) von sich selbst sagt: "Seine Arbeit im Nationalrat sei oft für die Katz".
Ich bitte deshalb den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Lässt sich bei stets zunehmender Arbeitslast ein Doppelmandat überhaupt noch vertreten?
Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, die zusätzliche Entschädigung eines Nationalrates von Fr. 90000.-- sei zukünftig an die Staatskasse abzuliefern?
Hans Wiederkehr