KR-Nr. 229/2014
Sind Behördensitzungen privat?
Bülach und Steinmaur, 8. September 2014 KR-Nr. 229/2014
ANFRAGE von Claudio Schmid (SVP, Bülach) und Robert Brunner (Grüne, Steinmaur)
betreffend Sind Behördensitzungen privat?
Am 27. August 2013 nahm ein Mitglied einer Zürcher Gemeindevorsteherschaft Teile einer ordentlichen Sitzung auf einem Tonträger auf. Dies um nachträglich entsprechende Protokolleinträge zu prüfen. Innerhalb von 72 Stunden zeigte ein Behördenkollege diese Person bei der Kantonspolizei an. Dabei warf er ihr vor, dass eine Aufnahme mittels Tonträger eine strafbare Handlung nach StGB 179ter sei. Die angezeigte Person löschte bereits am 27. August 2013 unmittelbar nach der Behördensitzung die Tonaufnahmen und entschuldigte sich
bei ihren Kollegen, nachdem diese das unübliche Verhalten moniert hatten.
Anfangs 2014 verurteilte die Staatsanwaltschaft Winterthur diese Person aufgrund der Strafanzeige der Kantonspolizei.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Zürcher Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1 Gilt für Behördenmitglieder während einer Sitzung und unter dem Amtsgeheimnis der
Schutz der Privatsphäre nach StGB 179ter (im Kontext zu BGE 108 IV 161)?
Die Sitzungen der betreffenden Gemeindevorsteherschaft sind gemäss Geschäftsordnung dem Amtsgeheimnis unterstellt. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass zur Aufhebung des Amtsgeheimnisses zwingend ein schriftlicher Beschluss (gem. StGB 320 Absatz 2) des Bezirksrates vorliegen muss? Wäre in dieser Thematik eine einheitliche Sprachregelung im Kanton Zürich sinnvoll?
Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass die Aufsichtsbehörde (Bezirksrat) auch als Schlichtungsbehörde handeln sollte, wenn es Konflikte unter Behördenmitgliedern gibt?
Claudio Schmid Robert Brunner