KR-Nr. 23/2019
Das Öffentlichkeitsprinzip stärken
Zürich, 21. Januar 2019 KR-Nr. 23/2019
MOTION von Judith Stofer (AL, Zürich) und Silvia Rigoni (Grüne, Zürich)
betreffend Das Öffentlichkeitsprinzip stärken
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, mit der § 30 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) ergänzt und neu die Funktion eines Öffentlichkeitsbeauftragten/einer Öffentlichkeitsbeauftragten eingeführt wird.
Judith Stofer Silvia Rigoni
Begründung:
Begründung: Seit dem 1. Oktober 2008 ist das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) im Kanton Zürich in Kraft. Die Einführung dieses Gesetzes ist ein Meilenstein und wichtiger Beitrag zur Herstellung von Transparenz staatlichen Handelns.
In vielen Kantonen, welche das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt haben, sind Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger eingeführt worden, welche sich mit Fragen rund um den Datenschutz befassen und das Öffentlichkeitsprinzip stärken. So nimmt beispielsweise in den Kantonen Aargau und Freiburg eine Beauftragte für «Öffentlichkeit und Datenschutz» beziehungsweise für «Öffentlichkeit und Transparenz» diese Aufgaben wahr.
Die neue Öffentlichkeitsbeauftragte/der neue Öffentlichkeitsbeauftragte im Kanton Zürich müsste folgende Aufgaben wahrnehmen: Sie/Er ist zuständig für alle Fragen rund um das Öffentlichkeitsprinzip; Sie/Er überwacht die Anwendung der massgeblichen Vorschriften und berät die Behörden bei deren Anwendung; Sie/Er erteilt Privaten Auskunft über ihre Rechte; Sie/Er behandelt Anzeigen und Eingaben von betroffenen Personen und nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen, die für das Öffentlichkeitsprinzip erheblich sind; und Sie/Er vermittelt im Konfliktfall zwischen Behörden und Privaten.