KR-Nr. 24/1998

Schulprojekt 21

Zürich, 19. Januar 1998 KR-Nr. 24/1998

DRINGLICHE INTERPELLATION von Doris Gerber-Weeber (SP, Zürich) und Mitunterzeichnende

betreffend "Schulprojekt 21"

In Artikeln des Tages-Anzeigers und der NZZ vom 16. und 17. Januar 1998 wird das "Schulprojekt 21" beschrieben - ein Schulversuch, der neue Lernformen sowie Informatik- und Englischunterricht in der Primarschule erproben soll und vorwiegend fremdfinanziert wird.

Auch wenn die Erprobung von neuen Lernformen in der Zürcher Volksschule eine Daueraufgabe ist und die Volksschule laufend in aktiver Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung stehen muss, stellen sich dazu mehrere Fragen, einerseits zum Schulversuch und ganz besonders zu seiner Finanzierung:

1 Zum Schulversuch

1.1 In welchem Zusammenhang steht dieser Schulversuch mit den laufenden Projekten der

Zürcher Volksschule, z.B. TaV, Lehrplanevaluation? Gibt es ein Gesamtkonzept für die Entwicklung der Zürcher Volksschule?

1.2 Welche Variante der Schulversuche soll durchgeführt werden: kantonaler oder kommunaler Schulversuch oder einzelner Versuchsklassen? Wie wurde die Lehrerschaft einbezogen?

1.3 Auf welcher Analyse beruht der Bedarf nach diesem Schulversuch? Was ist sein Ziel? Wird er von Anfang an wissenschaftlich begleitet? Wie und durch wen wird er evaluiert? Wird allein der Computer als Lernhilfe ausgewählt? Werden zur Kontrolle auch andere Lernmethoden für das gleiche Ziel des selbständigen Lernens und des Lernens im Team vorgesehen?

1.4 Warum wartet der Erziehungsdirektor das von der EDK bei Prof. G. Lüdi in Auftrag gegebene Sprachenkonzept nicht ab und wählt erneut ohne Absprache den Alleingang für den Kanton Zürich?

1.5 Wie rechtfertigt der Erziehungsdirektor die allenfalls verstärkte Ungleichheit der Bildungschancen in der Volksschule, wenn später wegen Mangel an Finanzen nicht alle Schulklassen ausgerüstet und die Lehrkräfte nicht ausgebildet werden können?

1.6 Besteht ein Konzept für die Ausbildung der beteiligten Lehrkräfte? Wer führt sie durch? Wer finanziert sie? Besteht nicht die Gefahr, durch eine schlechte Ausbildung der Lehrerschaft die Ergebnisse des Schulversuchs in Frage zu stellen?

2 Zur Finanzierung

2.1 Wurde die verfassungsrechtliche Seite der Finanzierung des Projekts abgeklärt, mit der die

Durchbrechung eines Verfassungsgrundsatzes beabsichtigt ist? Wenn ja, was hat sie ergeben? Gibt es Weisungen für Schulpflegen über den Umgang mit Fremdmitteln und Geschenken?

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2.2 Wie kann der Erziehungsdirektor verhindern, dass die Geldgeber weder direkten noch indirekten Einfluss auf die Schulkinder und den Lehrplan nehmen? Wie kontrolliert der Erziehungsdirektor, dass die Geldgeber die Ergebnisse des Versuchs, über die sie laufend informiert werden, nicht zu ihrem finanziellen Nutzen weiterverwenden (Copyright)? Wie wird vermieden, dass Präjudizien geschaffen werden für spätere Folgeaufträge?

2.3 Waren bisher nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ED beteiligt? Wurden auch externe Firmen beauftragt? Wenn ja, mit welchem Auftrag und welchem finanziellen Aufwand?

2.4 Welche Folgekosten würden für den Kanton, bzw. die Gemeinden entstehen an Investitionen und in der laufenden Rechnung, inkl. die Ausbildung der Lehrkräfte?

2.5 Wieso hat der Erziehungsdirektor dieses Projekt nicht dem Regierungsrat zur Finanzierung durch den Kanton vorgelegt?

Doris Gerber-Weeber Helen Kunz Kurt Schreiber Susanne Rihs

E. Lalli Dr. Th. Huonker R. Bapst-Herzog S. Rusca Speck B. Egg A. Bucher S. Frutig L. Waldner T. Baggenstos H. Schmid L. Illi F. Cahannes P. Vonlanthen J. Vogel S. Moser-Cathrein E. Arnet P. Oser Ch. Schürch R. Ziegler P. Stirnemann E. Hallauer-Mager M. Speerli Stöckli W. Spieler R. Keller E. Derisiotis Dr. A. Riedi Ch. Galladé T. Kohler B. Gschwind G. Fischer A. Kugler