KR-Nr. 262/2017
Abschaffung des Schiffszuschlags («Schiffsfünfliber»)
Wädenswil und Horgen, 2. Oktober 2017 KR-Nr. 262/2017
PARLAMENTARISCHE INITIATIVE von Tobias Mani (EVP, Wädenswil), Jonas Erni (SP, Wädenswil) und Rico Brazerol (BDP, Horgen)
betreffend Abschaffung des Schiffszuschlags («Schiffsfünfliber»)
Das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (LS 740.1) wird wie folgt geändert:
§ 17 Aufgaben – 1. Verbundtarif
(1) unverändert
(2) Der Verbundtarif gilt für das gesamte öffentliche Verkehrsangebot innerhalb des Ver-
bundgebietes. Für Angebote nach Mitternacht kann ein Zuschlag erhoben werden. Weitere Zuschläge für einzelne allgemeine Angebote wie für fahrplanmässige Fahrten mit dem Schiff (Schiffszuschlag) sind unzulässig. Für Fahrten, die über die Verbundgebietsgrenze hinausgehen, gelten die Tarife der benutzten Transportunternehmungen.
(3) unverändert
(4) unverändert Tobias Mani Jonas Erni Rico Brazerol
Begründung:
Im Rahmen der Leistungsüberprüfung Lü 16 hat der Regierungsrat u.a. einen Schiffszuschlag («Schiffsfünfliber») für Fahrten auf dem Zürichsee und auf der Limmat eingeführt. Netto sollten mit diesem Zuschlag in der Rechnung des ZVV jährlich 3 Mio. Franken Mehreinnahmen resultieren. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden. Der Systembruch bei der Fahrpreisgestaltung im ZVV ist vom Publikum nicht goutiert worden. Die Passagierzahlen sind auf den Zürichsee-Schiffen und in den Limmatschiffen regelrecht eingebrochen. Dazu kam als Kollateralschaden ein markanter Umsatzrückgang bei der Schiffsgastronomie, der zu Entlassungen führte. Da der Regierungsrat bis jetzt nicht gewillt war, auf seinen Beschluss zurückzukommen und den Schiffszuschlag aufzuheben und der Kantonsrat nicht selber in die Tarifgestaltung des ZVV eingreifen kann, bleibt nur der Weg über eine Gesetzesänderung.