KR-Nr. 265/2013
Laserpointer, Blendattacken im Kanton Zürich
Zürich, 26. August 2013 KR-Nr. 265/2013
ANFRAGE von Lorenz Habicher (SVP, Zürich)
betreffend Laserpointer, Blendattacken im Kanton Zürich
Lokomotivführer, Piloten und/oder Polizisten laufen immer öfter Gefahr, Opfer von Laserattacken zu werden. Unlängst wurden mehrere Personen an der Streetparade geblendet. Obwohl in der Schweiz seit 2011 das Inverkehrbringen von Laserpointern mit mehr als fünf Milliwatt Leistung verboten ist, können im Internet massiv stärkere Geräte erworben werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Anzahl Blendattacken auf Lokomotivführer, Piloten und/oder Polizisten, mit Laserpointern und artverwandten Lichtquellen, wurden in den Jahren 2011 bis heute im Kanton Zürich gezählt?
Welche Anzahl Opfer dieser Blendattacken trug bleibende Schäden an Augen und anderen Organen davon? Wurden die verschiedenen Folgeschäden, Sachschaden, Verspätungen im Flugverkehr, Störungen im Schienenverkehr etc. aus diesen Blendattacken auch erfasst?
Erachtet der Regierungsrat eine Bedrohung der Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr durch Blendattacken als vernachlässigbar oder als beträchtlich?
Wurden die Täter solcher Blendattacken ermittelt und mit welcher Betrafung haben diese zu rechnen?
Unterstützt der Regierungsrat die Forderung des Polizistenverbands, dass starke Laserpointer unter das Waffengesetz fallen müssen? Falls ja, in welchen Gremien wird der Regierungsrat diese Forderung aktiv unterstützen?
Welche Gegenmassnahmen, zum Schutze von betroffenen Personen und Personengruppen, ist der Regierungsrat bereit zu unterstützen? Ist der Regierungsrat z.B. bereit, verspiegelte Helmvisiere für Polizeieinsatzkräfte zum Schutz vor solchen Blendattacken zu prüfen und gegebenenfalls zu beschaffen?
Lorenz Habicher