KR-Nr. 268/2011
Sanierungsprogramm statt Steuererhöhungen
Meilen, Zollikon und Illnau-Effretikon, 26. September 2011 KR-Nr. 268/2011
POSTULAT von Beatrix Frey-Eigenmann (FDP, Meilen), Beat Walti (FDP, Zollikon) und Thomas Vogel (FDP, IIInau-Effretikon)
betreffend Sanierungsprogramm statt Steuererhöhungen
Der Regierungsrat wird ersucht, für den KEF 2012-2015 eine Variante zu entwickeln, welche den mittelfristigen Haushaltausgleich ohne Erhöhungen des Staatssteuerfusses gewährleistet.
Beatrix Frey-Eigenmann Beat Walti Thomas Vogel
Begründung:
Ein Loch in der Kasse kann auf zwei Arten gestopft werden: entweder mittels Aufwandreduktion oder mittels Ertragssteigerung. Letzteres ist unseres Erachtens erst dann zulässig, wenn die Sparbemühungen ausgeschöpft sind. Die vom Regierungsrat mit der Vorlage 4834 beantragte Erhöhung des Staatssteuerfusses trifft die Menschen und Unternehmen im Kanton Zürich im denkbar ungünstigsten Zeitpunkt: Die globale Schuldenkrise, der harte Franken und die unsicheren Konjunkturaussichten belasten die Unternehmen stark. Die Menschen sind zunehmend verunsichert und sorgen sich um ihren Arbeitsplatz.
Regierung und Parlament sind es der Bevölkerung und den Unternehmen unter diesen Umständen schuldig, sämtliche Möglichkeiten zur Aufwandreduktion im Staatshaushalt auszuschöpfen und den gesetzlich geforderten mittelfristigen Haushaltsausgleich (Ausgabenbremse) ohne Steuererhöhungen anzustreben. Dies gilt um so mehr, als die von Regierung und Parlament beantragten Steuerentlastungen (Steuerpaket) nach dem negativen Ausgang der Volksabstimmung im Mai 2011 nicht umgesetzt werden können und die prognostizierte Ertragssituation – zwar lediglich kurzfristig, aber immerhin – entsprechend günstiger ausfällt.
Ebenfalls ist – gerade angesichts der aktuellen Zinssituation – zu prüfen, ob mittel- und längerfristig die Deckung des Fehlbetrages über die Aufnahme von Fremdkapital, d.h. durch Erhöhung der Verschuldung, eine für den Kanton zumindest vertretbare Variante sein könnte.
Eine solche Variantenplanung ist im Übrigen schon deshalb ein Gebot der Stunde, weil keineswegs mit Sicherheit feststeht, dass die beantragte Änderung des CRG im Zusammenhang mit der Einmaleinlage in die BVK (Nicht-Anrechnung der Verrechnung des Golderlöses bei der Ermittlung des mittelfristigen Haushaltausgleiches) im Parlament oder beim Stimmvolk (im Falle eines Referendums) eine Mehrheit erhält. Im Falle einer Ablehnung würde der mittelfristige Ausgleich um jährlich ca. 400 Mio. Franken verfehlt.
Begründung der Dringlichkeit:
Der Kantonsrat beginnt im Dezember die Budget/KEF- und Steuerfussberatung. Bis dahin müssen mögliche Alternativen zum aktuellen Vorschlag der Regierung zumindest in den Grundzügen bekannt sein. Eine allfällige Massnahmenplanung wäre mit Blick auf die Finanzplanung 2013-16 an die Hand zu nehmen.