KR-Nr. 273/1993

Radweg Niederuster

KR-Nr. 273/1993 Uster, 27. September 1993

Anfrage von Martin Bornhauser (SP, Uster) betreffend Radweg Niederuster

Quasi in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ist der meliorierte Seeuferweg in Niederuster - zwischen Kläranlage, Strandbad und Harnischbaum - mit einem Schwarzbelag versehen worden. Dieses Vorgehen des kantonalen Tiefbauamtes stiess in der Bevölkerung, dem Stadtrat von Uster und der Planungsgruppe Zürcher Oberland auf heftige Kritik.

Das Vorgehen des Kantons verstiess insbesondere gegen einen gemeinsam gefassten Beschluss zwischen Kantonsvertretern (RR H. Hofmann, Kantonsingenieur M. Sonderegger, K. Hagmann vom Amt für Raumplanung, G. Pleisch und J. von Salis vom Strasseninspektorat und O. Hiestand vom Meliorationsamt) und dem Ustermer Stadtrat L. Fuchs. Anlässlich einer Sitzung vom 6.12.91 wurde nämlich u.a. beschlossen, bezüglich des Seeuferweges Niederuster keine separate Richtplanänderung durchzuführen und den Ist-Zustand zu tolerieren. Der Radweg sollte erst dann mit einem Schwarzbelag versehen werden, wenn er im regionalen Verkehrsplan aufgenommen und als solcher bezeichnet worden sei. Vor dem Belagseinbau - so der Beschluss - sollte mit dem Stadtrat Uster Kontakt aufgenommen werden.

Ich bitte den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Trifft es zu, dass der Stadtrat von Uster über den Belagseinbau nicht orientiert wurde?

  2. Trifft es zu, dass durch das Vorgehen des Kantons ohne vorherige Aenderung des Verkehrsplanes ein asphaltierter Radweg geschaffen worden ist?

  3. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass dieses Vorgehen gegenüber der Stadt Uster gegen Treu und Glauben verstiess und ein klarer Verstoss gegen die geltende Richtplanung darstellt?

  4. Teile der Regierungsrat die Meinung, dass das Vorgehen des Kantons im Hinblick auf die anstehende Revision der Schutzverordnung Greifensee ein Fait accompli schafft?

  5. Wurde dieser Entscheid vorgängig mit dem Amt für Raumplanung abgesprochen (Teerung eines offiziellen Fuss- und Wanderweges)?

  6. Wer hat den Belagseinbau angeordnet und zu verantworten?

Martin Bornhauser