KR-Nr. 277/2011

Spucken auf Gehwegen

Eugen Fischer Glatttalstrasse 69 KR-Nr. 277/2011 8052 Zürich

An die Geschäftsleitung des Kantonsrates 8090 Zürich

Einzelinitiative betreffend Spucken auf Gehwegen

Antrag:

Es ist schon seit längerer Zeit bekannt, dass unsere Gehwege mit Spuckauswürfen permanent versehen sind. Wir müssen doch nicht ständig diesen unliebsamen unhygienischen Partikeln ausweichen müssen. Dies stellte ebenfalls eine desolate Politik dar, die nicht gegen solche Vorkommnisse vorgehen. Es macht den Anschein, dass die Bürger unseres Kantons Zürich, nur in finanzieller Hinsicht zur Ordnung gebracht werden kann. Dies stellt ebenfalls eine Verwahrlosung der Gesellschaft dar, die so nicht länger hingenommen werden darf. Wenn man nach den asiatischen Ländern hinsehen kann, so ist dies dort trotz anderer Rechtssystem kein Thema, weil die Bürger für solche Verfehlung sofort, dank älteren Mitmenschen zur Kasse gebracht werden. Somit kann offen gesprochen werden, dass hier, im Kanton Zürich, ein solch hygienischer Vorfall in keiner Weise zum täglichen Bild gehört, und somit ein klägliches Bild unsere Gehwege bepflastert. Es ist eigentlich eine Schande, dass dies soweit gekommen ist, dass hierfür eine Eingabe erfolgen muss.

Mit dieser Einzelinitiative soll mit allen Mitteln gegen den Sittenzerfall, der unliebsame unhygienische Patrikelauswurf gegen gewirkt werden. Dies könnte wie folgt dargestellt werden:

  • Der schweizerischen wie zürcherischen Kultur muss mit allen Mittel eine einfache, schnelle Kontrolle durch Anzeigepersonen, mit Verzeigungsweisung, gegen gewirkt werden.

  • Es ist eine sofortige Anzeigepflicht durch entsprechende bestimmte Personen einzuführen. Dies könnte mit Personen des öffentlichen Recht, der stadtzürcherischen Polizeiangestellten (Park-Ranger) erfolgen. Es könnten zum Beispiel auch Personen die in der Arbeitslosigkeit sind, mit entsprechender Ausbildung durch die Strassen geschickt werden. Dies wäre vor allen in den grossen Ballungszentren möglich, denn dort ist es auch in der Häufigkeit dringlich.

  • Es ist ein Ansatz von Fr. 10.- pro Vorfall zur sofortigen Zahlung vorzusehen. Eine Einssprachefrist in dieser Angelegenheit nicht möglich, und darf somit auch nicht zugelassen werden. Eine bildliche Einbettung in ein rechtliches Verfahren ist ebenfalls auszuschliessen.

Begründung:

Es darf doch nicht sein, wenn ausländische Personen unser Land bereisen, dies offen und abfällig, wie schmutzig und mit unhygienischen Auswurfflecken gepflastert, offen ausgesprochen wird, nur weil wir scheinbar nicht in der Lage sind, gegen solche Verfehlungen vorzugehen. In Zeiten wo Bakterien und Viren unser tägliches Leben erschweren, dürfen solche Auswirkungen in unserer Gesellschaft schon aus Gründen der Hygiene und dem Schutz der Bevölkerung nicht toleriert werden. Hier dürfen wir auch zeigen, dass die Schweiz und im speziellen der Kanton Zürich ein vorbildliches Erscheinungsbild als normal bei uns betrachtet werden kann, ohne die Spuckattacken die unser täglich Leben begleiten, somit der sofortigen Vergangenheit angehören. Dies hat mit der «Balkanisierung» der Gesellschaft weitgehend viel Gemeinsames.

Ich bitte die Rätinnen und Räte der Einzelinitiative entsprechendes Wohlwollen entgegen zu bringen, und die Petition dem Weg zu den gesetzlichen Bestimmungen/Gesetzen umzusetzen. Ich denke es muss an der Zeit sein, dass dem Kollektiv Gesellschaft entsprechendem Respekt entgegen gebracht werden muss, schön nach dem Motto back to the roots. Das gemeine Volk hat entsprechend Anspruch auf eine saubere, hinsichtlich jeglicher Verwahrlosung und Umwelt, auch im Sinne einer guten Zukunft, in Anspruch zu nehmen. Dies stellt ein eindeutiger Wunsch vieler Menschen und Bürger dar, die der desolaten Entwicklung nichts mehr abringen können.stellt ein eindeutiger Wunsch vieler Tiere, Menschen und Bürger dar, die der desolaten Entwicklung nichts mehr abringen können.

Zürich, 14. September 2011 Freundliche Grüsse

Eugen Fischer