KR-Nr. 284/2024
Kantonales Armutsmonitoring
Zürich, Winterthur und Horgen, 9. September 2024 KR-Nr. 284/2024
ANFRAGE von Alan David Sangines (SP, Zürich), Chantal Galladé (GLP, Winterthur), Jeannette Büsser (Grüne, Horgen), Josef Widler (Mitte, Zürich), Michael Bänninger (EVP, Winterthur), Nicole Wyss (AL, Zürich)
Betreffend Kantonales Armutsmonitoring
Die Armut nimmt in der Schweiz seit 2014 zu1. Um Armut und soziale Missstände gezielt zu bekämpfen, sind verlässliche Datengrundlagen entscheidend. Dies hat auch der Kantonsrat erkannt und deswegen am 30.9.2019 das Postulat 195/2019 «Erst untersuchen, dann handeln» überwiesen. Als Antwort auf das Postulat hat das Statistische Amt die Zürcher Haushaltsfinanzstatistik (ZHAFIS) erarbeitet. Zurzeit reichen die ZHAFIS-Daten jedoch noch nicht aus zur Auswertung zum Thema Armut. Mit der zurzeit laufenden Integration von Informationen ist die ZHAFIS eine gute Basis für die regelmässige Analyse der finanziellen Situation von Haushalten mit tiefen Einkommen. Laut Regierungsrat2 sind vertiefende Publikationen geplant, namentlich zur finanziellen Situation von Haushalten mit niedrigen Einkommen (anknüpfend an das Armutsmonitoring des Bundes) und zu Haushalten mit minderjährigen Kindern. Zudem plant der Kanton, den aktuell bestehenden kantonalen Sozialbericht allenfalls zu revidieren3. Auf nationaler Ebene hat das Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, ein nationales Armutsmonitoring einzurichten (Mo. 19.3953)4. Das nationale Armutsmonitoring soll sich laut der Motion u.a. auf bestehende Daten aus den Kantonen stützen. Einerseits, weil die Armutspolitik grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone liegt und die Wirtschaftsstruktur, das Steuersystem und die vorhandenen Bedarfsleistungen einen grossen Einfluss auf die Armutssituation in einem Kanton haben. Andererseits, weil auf kantonaler Ebene die geeigneten Daten zur Verfügung stehen, welche auf Bundesebene nicht vorhanden sind. Kantonale Armutsmonitorings sind daher unabdingbar für ein vollständiges Bild der Armut. Für die Kantone ist das Armutsmonitoring ein wesentliches Steuerungsinstrument. Aus diesem Grund haben einige Kantone bereits ein Armutsmonitoring eingeführt oder befinden sich in der Umsetzungsphase. Dank genauer Informationen über die finanzielle Situation von Haushalten, die Risikogruppen und die Wirkung von Bedarfsleistungen kann viel detaillierter als bisher eruiert werden, welche Art von Unterstützung die Risikogruppen effektiv erreicht und wo andere Massnahmen sinnvoller wären. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Indikatoren beinhalten die angedachten vertiefenden Publikationen (Fokus auf
die finanzielle Situation der Zürcher Haushalte oder Fokus auf die Armutssituation im Kanton)?
2. In welcher Regelmässigkeit sollen die angedachten Publikationen erscheinen?
https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/wirtschaftliche-soziale-situation-bevoelkerung/soziale-situation-wohlbefinden-und-armut/armut-deprivation/armut.html https://parlzhcdws.cmicloud.ch/parlzh5/cdws/Files/cce9957b5a0648e881514b380847e016-332/1/pdf Newsletter Sozialkonferenz Zürich, 05. Juni 2024 https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialpolitische-themen/soziale-absicherung/armutsmonitoring.html
Wie sieht der Zeitplan aus für das (erstmalige) Erscheinen der verschiedenen Publikationen?
Wann sollen die ZHAFIS-Daten (Prämienverbilligung, Stipendien, Alimentenbevorschussung, Quellensteuer) aktualisiert werden und in welchem Rhythmus soll dies geschehen?
Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass sich die ZHAFIS-Daten eignen als Basis für ein kantonales Armutsmonitoring? Bitte um Begründung.
Erachtet der Regierungsrat die Umsetzung eines regelmässig wiederkehrenden kantonalen Armutsmonitorings als notwendig für die Bekämpfung der Armut im Kanton? Falls nein, weshalb nicht? Falls ja: Wie sieht der Zeitplan aus für die Umsetzung eines kantonalen Armutsmonitorings?
Alan David Sangines Chantal Galladé Jeannette Büsser Josef Widler Michael Bänninger Nicole Wyss