KR-Nr. 299/2008

Verteilung von eingezogenen Vermögen

Dietikon, 1. September 2008 KR-Nr. 299/2008

ANFRAGE von Rosmarie Frehsner (SVP, Dietikon)

betreffend Verteilung von eingezogenen Vermögen

Im Jahr 2003 konfiszierte die damalige Zürcher Bezirksanwaltschaft IV für den Kanton Zürich (zuständig für Rechtshilfe und Geldwäschereiverfahren; heute: Staatsanwaltschaft I B) 60 Mio. Franken einer japanischen Mafia Organisation. Als Folge einer Verdachtsmeldung einer Zürcher Bank befasste sich die BAK IV mit dem Fall und handelte entsprechend.

Diese rund 60 Mio. wurden in der Staatsrechnung 2004 ausgewiesen, der Betrag wurde dem Konto-Nr. 2204, Strafverfolgung Erwachsene, gutgeschrieben. Vor Inkrafttreten des kurzfristig eingeführten Bundesgesetzes über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (Teilungsgesetz) galt der Fall als abgeschlossen, soweit das Einziehungsverfahren betroffen war.

Auf Grund einer Pressemeldung des Bundesamtes für Justiz im April dieses Jahres war

überraschend zu vernehmen, der Bundesrat habe nach nunmehr vier Jahren entschieden, dass die Schweiz die Hälfte dieser rund 60 Mio. Franken nach Japan überweisen werde.

In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Rechtslage:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage ist dieser Betrag nach Japan überwiesen worden?

  2. Wann ging die Verfügungsgewalt über diesen Geldbetrag an den Bund über?

  3. Welche Fakten waren für diese (nachträgliche) Zahlung ausschlaggebend, waren es rechtliche, politische oder andere Gründe?

  4. Wer vertritt in dieser Angelegenheit die Interessen des Kantons Zürich und welches sind die Interessen des Kantons Zürich?

Abwicklung:

  1. Wer verfügte den Transfer dieser 30 Mio. Franken nach Japan?

  2. Gibt es Verbindlichkeiten, dass das Geld den Geschädigten zugute kommt?

  3. In wessen Besitz befinden sich die restlichen 30 Mio. Franken heute?

  4. Wie wird der Kanton Zürich diesen Transfer in der Rechnung 2008 ausweisen?

Rosmarie Frehsner