KR-Nr. 309/2019
Integrationsagenda
Zürich und Glattfelden, 23. September 2019 KR-Nr. 309/2019
ANFR AGE von Kaspar Bütikofer (AL, Zürich) und Michèle Dünki-Bättig (SP, Glattfelden)
betreffend Integrationsagenda
Die Integrationsagenda sieht vor, dass die Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge von heute 6000 Franken auf neu 18‘000 Franken erhöht werden soll. Die Auszahlung der erhöhten Integrationspauschale zugunsten der Kantone erfolgt unter der Bedingung, dass der Kanton und der Bund eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden kantonalen Integrationsprogramm (KIP) abschliessen. Diese Zusatzvereinbarung beruht auf einem Umsetzungskonzept, mit dem der Kanton die Einhaltung der Vorgaben der Integrationsagenda darlegt. Unter anderem legt die Integrationsagenda konkrete Wirkungs- und Leistungsziele sowie für alle Akteure in den Kantonen verbindliche Soll-Integrationsprozesse fest.
Seit der Volksabstimmung vom 24. September über die Unterstellung der vorläufig Aufgenommenen unter die Asylfürsorge des Bundes hat sich die Kluft bezüglich der Integrationsbemühungen zwischen den Zürcher Gemeinden geöffnet. Der unabhängige Verein Monitoring und Anlaufstelle für vorläufig Aufgenommene (map-F) schlägt Alarm (siehe Tagesanzeiger vom 15. April 2019). Zahlreiche Gemeinden fühlen sich heute bei der Integration von vorläufig Aufgenommenen alleine gelassen.
Zahlreiche Kantone haben zur Integration Stiftungen oder ähnliche Einrichtungen ins Leben gerufen, mit denen sie gezielt vorläufig Aufgenommene ins Arbeitsleben integrieren. Dazu haben einige Kantone sogenannte Teillohnmodelle entwickelt und arbeiten mit den Sozialpartnern diverser Branchen zusammen. Kern dieser Teillohnmodelle sind durch Job-Coachs begleitete Arbeitseinsätze, die in der Regel mit Deutschkursen flankiert werden. Mit dem Teillohnmodell sollen schrittweise die Integrationswilligen an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden bzw. für eine Integrationslehre vorbereitet werden.
Der Kanton Zürich wählt einen dezentralen Weg: Ein Grossteil der Bundespauschale wird an die Gemeinden direkt weitergeleitet. Der Kanton akkreditiert lediglich die Kurse, von der Alphabetisierung bis zum Job-Coaching.
Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Wo steht der Kanton Zürich bezüglich der Erwerbsquote von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen? Wie verhält sich die Erwerbsquote des Kantons Zürich zu jener des Kantons mit der besten bzw. schlechtesten Quote?
Wie viele Menschen im Asylbereich sind von den in der Integrationsagenda vorgeschlagenen Massnahmen betroffen? Was passiert mit den Menschen, die nicht von den in der Integrationsagenda vorgesehenen Massnahmen profitieren können?
Wie garantiert der Kanton bei einem dezentralen Ansatz die Umsetzung der Integrationsagenda in qualitativer und quantitativer Hinsicht?
Leistet der Kanton den Gemeinden koordinative Unterstützung, bspw. Kontakt zur Arbeitswelt, Entwickeln von Teillohnmodellen etc.?
Mit dem gewählten dezentralen Ansatz kann es Qualitätsunterschiede zwischen den Gemeinden geben. Was unternimmt der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass alle Gemeinden gleich gute Angebote haben?
Welche Kompetenzen hat das KIP-Begleitgremium und wie können NGO eingebunden werden?
Wie wird das Monitoring (RRB 434/2019) ausgestaltet / umgesetzt?
Kaspar Bütikofer Michèle Dünki-Bättig