KR-Nr. 314/2005
Luftreinhaltung (Luft-Programm)
Aeugst a.A., 7. November 2005 KR-Nr. 314/2005
ANFRAGE von John Appenzeller (SVP, Aeugst a.A.)
betreffend Luftreinhaltung (Luft-Programm)
Am 16. Juli 2004 erliess die Baudirektion eine Weisung mit Gültigkeit ab 1. August 2004. Unter Punkt 5 (Besondere Regelung für kantonseigene Baumaschinen etc.) steht geschrieben, dass neu zu beschaffende Baumaschinen etc. mit Partikelfilter ausgerüstet werden müssen.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele solcher Fahrzeuge wurden seit dem 1. August 2004 beschafft (Aufstellung
nach Baumaschinen / Fahrzeuge / Arbeitsmotorwagen etc.)?
Wie viele Fahrzeuge wurden seit dem 1. August 2004 nachgerüstet (Aufstellung wie oben)?
Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten (Neubeschaffungen / Nachrüstungen)?
Wie viele Kontrollaufgaben wurden an Private übergeben?
Wie stellt sich der Regierungsrat zum Diskrepanz-Verhältnis, dass Private Ihre Fahrzeuge sofort nachrüsten mussten um Aufträge zu erhalten, sich der Kanton aber eine Übergangsfrist von 18 Monaten gewährt?
Ist der Kanton bereit den privaten Firmen die gleichen Bedingungen wie seinen eigenen Betrieben zuzugestehen?
Richtlinien oder Empfehlungen in anderen Kantonen sind weniger restriktiv. Wie stellt sich der Regierungsrat zur schlechteren Stellung der zürcherischen Betriebe?
John Appenzeller