KR-Nr. 318/1992
Sihlsee-Alarm
KR-Nr. 318/1992 Zürich, 14. Dezember 1992
Anfrage von Thomas Büchi (GP, Zürich)
betreffend Sihlsee-Alarm
Seit sich der Unterzeichnende erinnern kann, waren in den Schulhäusern und andern öffentlichen Gebäuden, ja selbst in Privatliegenschaften der Stadt Zürich für den Fall eines Staudammbruches des Sihlsees Flucht-Dispositive und Pläne mit den überschwemmungsgefährdeten Zonen aufgehängt. In schöner Regelmässigkeit (alle zwei bis drei Jahre) erfolgte die Überprüfung der Wassersirenen. Wie ich nun aus gut unterrichteter Quelle erfahren musste, belegen neuste Berechnungen, dass im Falle eines Sihlsee-Dammbruches überhaupt keine nennenswerten Überschwemmungen, geschweige denn eine Flutwelle die Bevölkerung der Stadt Zürich gefährden würde. Die installierten Sirenen sollen deshalb stillgelegt und abgebrochen werden.
Ich bitte den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
1 Stimmt es, dass die bisher gültigen Überflutungs-Szenarien auf falschen Berechnungen
basierten und dass im Falle eines Dammbruches die Stadt Zürich nicht wirklich bedroht wäre? 2. Wieviele Sirenen wurden seit der Einführung des Sihlsee-Alarms installiert? Wie hoch waren die Investitionen? 3. Wie hoch waren die jährlichen Betriebs-, Wartungs- und Instandstellungs-Kosten für die gesamte Alarmorganisation 'Sihlhochwasser'? 4. Wer ist für die Falschberechnung verantwortlich, und kann - falls den Kanton keine Schuld trifft - mit Schadenersatzforderungen von seiten des Kantons gerechnet werden?
Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich dem Regierungsrat.
Thomas Büchi