KR-Nr. 33/2003
Versuche mit der Grundstufe oder Basisstufe
Zürich, 27. Januar 2003 KR-Nr. 33/2003
LEISTUNGSMOTION von der Kommission für Bildung und Kultur
betreffend Versuche mit der Grundstufe oder Basisstufe
Der Regierungsrat wird aufgefordert, im Globalbudget der Volksschulen (7200) in der Rubrik Auftrag/Rahmenordnung folgendes Leistungsziel aufzunehmen:
Auftrag/Rahmenordnung:
Neue Ziffer 5: Versuche mit der dreijährigen Grundstufe oder der vierjährigen Basisstufe ab Schuljahr 2004/05.
Im Namen der Kommission für Bildung und Kultur
Der Präsident: Der Sekretär:
Oskar Bachmann Roland Brunner
Begründung:
Das Volksschulgesetz vom 1. Juli 2002 sah in § 5 eine dreijährige Grundstufe vor. Diese Reform der heutigen Vorschulstufe erwies sich als der umstrittenste Bereich des neuen Gesetzes. Kritisiert wurde dabei vor allem, dass die Grundstufe vor der gesetzlichen Verankerung nicht breit erprobt worden sei. Die Erprobung der neuen Stufe ist nun - gestützt auf § 11 des neuen Bildungsgesetzes - in einem Schulversuch nachzuholen. Da auch andere deutschschweizer Kantone beabsichtigen, Schulversuche in diesem Bereich durchzuführen, sind die Versuche möglichst bald, das heisst auf Beginn des Schuljahres 2004/05 aufzunehmen. Um ein koordiniertes und kostensparendes Vorgehen mit anderen Kantonen zu ermöglichen, obliegt es dem Regierungsrat, das zu erprobende Modell festzulegen.