KR-Nr. 347/2021
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Urs Wäfler Brunnenwiesenstrasse 8 KR-Nr. 347/2021 8305 Dietlikon
An die Geschäftsleitung des Kantonsrates 8090 Zürich
Einzelinitiative
betreffend «Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes »
Antrag:
Ich verlange, dass das Gerichtsverfassungsgesetz derart geändert wird, dass das Volk einen Richter von seinem Amt entheben kann.
Begründung:
Seit ungefähr zwei Jahren weist das Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, die Beschwerden ab oder tritt nicht auf die Beschwerden ein. Es werden keine Beschwerden mehr gutgeheissen. Somit kann beim Obergericht des Kantons Zürich allmählich von einem Scheingericht ausgegangen werden.
Ein Gericht, das alle Beschwerden abweist, gibt es einzig und alleine in einer Diktatur. In einer Demokratie kann es ein solches Gericht naturgemäss nicht geben.
Alsbald das Volk merkt, dass die Staatsform sich zu einer Diktatur hin entwickelt, muss es sofort handeln können. Es muss die Möglichkeit haben, die Amtsenthebung der an der Sache beteiligten Personen sofort vollstrecken zu können.
Zumal ein Richter beim Obergericht vom Kantonsrat gewählt wird, kann er davon ausgehen, dass falls er stets im Interesse der Behörden entscheidet, er nichts zu befürchten hat und wiedergewählt wird. Somit kann die Macht nicht beim Kantonsrat sein, sie muss beim Volk sein, denn einzig das Volk verkörpert die erforderliche Unabhängigkeit.
Zürich, 13. September 2021 Mit freundlichen Grüssen
Urs Wäfler