KR-Nr. 387/2022

Speditive Abwicklung der Stipendiengesuche

Wallisellen, Meilen, Rüti, 24. Oktober 2022 KR-Nr. 387/2022

MOTION von Kathrin Wydler (Die Mitte, Wallisellen), Marzena Kopp (Die Mitte, Meilen), Yvonne Bürgin (Die Mitte, Rüti)

betreffend Speditive Abwicklung der Stipendiengesuche

Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat ein angepasstes Bildungsgesetz zu den Ausbildungsbeiträgen (Stipendien und Darlehen) zu unterbreiten mit dem Ziel, eine speditive Abwicklung zu ermöglichen. Gesuche sollen innert nützlicher Frist bearbeitet werden können.

Begründung: Die Stipendienreform hat die angestrebten Resultate bezüglich rascher Gesuchsabwicklung nicht erreicht. Die Wartefristen haben sich im Gegenteil zunehmend verlängert statt verkürzt, was medial Aufsehen erregte. Stipendien sollen möglichst vielen jungen Menschen den Zugang zur Bildung ermöglichen. Auf Stipendien angewiesene Personen geraten durch die verzögerte Bearbeitung ihrer Gesuche in finanzielle Notlagen, verschulden sich infolge der fehlenden Stipendien und müssen manchmal sogar Sozialhilfe beantragen oder gar die Ausbildung abbrechen. In anderen Fällen führen die lange nicht bearbeiteten Stipendiengesuche dazu, dass die Betroffenen zusätzlich Arbeit suchen müssen. Die dadurch entstehende Doppelbelastung kann zu weniger Ausbildungserfolgen führenund mindert damit die Chancengerechtigkeit. Bekannt ist, dass bei jedem Stipendiengesuch zahlreiche Unterlagen eingereicht und sehr viele Details über die persönliche und finanzielle Situation der gesuchstellenden Person und auch ihrer Eltern abgeklärt werden müssen. Eine so umfangreiche und individuelle Prüfung führt zu unnötigem bürokratischen Aufwand und ist nicht zielführend (Doppeltes Fehlbetragsmodell). Selbstverständlich ist es weiterhin wichtig, dass es klare Kriterien gibt und auf die persönlichen Verhältnisse abgestellt wird. Dennoch sollten die gesetzlichen Grundlagen so ausgestaltet werden, dass ein schneller Entscheid im Vordergrund steht und keine unnötige Bürokratisierung erfolgt. Denn diese ist sowohl für die ausbildungswilligen Personen als auch für die zuständige Stelle aufwändig und damit hinderlich. Eine gezielte Revision der gesetzlichen Grundlagen zur Beschleunigung der Gesuchabwicklung ist angezeigt. Die beschriebenen Missstände können nicht nur mit vorübergehender Personalaufstockung beseitigt werden. Kathrin Wydler Marzena Kopp Yvonne Bürgin