KR-Nr. 389/1998

Vorwürfe gegenüber der Staatsanwaltschaft

Zürich, 19. Oktober 1998 KR-Nr. 389/1998

INTERPELLATION von Daniel Vischer (Grüne, Zürich)

betreffend Vorwürfe gegenüber der Staatsanwaltschaft

Kürzlich wurde eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft zufolge Amtsgeheimnisverletzung zu einer Busse verurteilt. Dabei ging es um die Bekanntgabe von Daten über Personen im Zusammenhang mit dem Postraub an den „BIick"-Redaktor Dammann, die dann auch publiziert wurden. Inzwischen ist unklar, ob die verurteilte Mitarbeiterin aus eigenem Antrieb oder auf Befehl eines Vorgesetzten handelte. Ebenfalls steht in Frage, ob und in welchem Umfang der besagte „Blick“-Journalist über längere Zeit von Seiten der Staatsanwaltschaft und/oder von Polizeistellen Daten und Angaben erhielt, die ihm nicht zustanden. Im einzelnen stellen sich vorerst folgende Fragen:

1. Seit wann sind der Justizdirektion die Vorwürfe betr. Amtsgeheimnisverletzung durch eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft bekannt? Trifft die Behauptung zu, die verurteilte Mitarbeiterin habe auf Weisung eines Vorgesetzten gehandelt? Traf die Justizdirektion diesbezügliche Abklärungen und wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese? 2. Trifft es zu, dass Staatsanwälte, Bezirksanwälte und Polizeistellen über besonders enge Kontakte zum „Blick"-Joumalisten Dammann verfügen und ihm gegenüber Angaben machten, die dem Amtsgeheimnis unterstehen und andere akkreditierte Gerichtsjournalistinnen und -journalisten nicht erhielten? Wurde diese Behauptung von den zuständigen Direktionen abgeklärt, und zu welchem Resultat führten diese Abklärungen? Welche Schlussfolgerungen ergaben sich daraus? Wurden Massnahmen eingeleitet? Welche Richtlinien bestehen bezüglich Information gegenüber den Medien bei hängigen Strafverfahren? Sind diese genügend oder ergänzungsbedürftig? Gab es, stimmt diese Behauptung, einen einsichtigen und vertretbaren Grund, gerade den „Blick“- Journalisten Dammann mit heissen Infos zu beliefern? 3. Hat die Justizdirektion gegenüber der Staatsanwaltschaft und gegenüber einzelnen Bezirksanwaltschaften ein Weisungsrecht? Worauf bezieht es sich, und inwieweit bezieht es sich auf einzelne Strafuntersuchungen? Machte die Justizdirektion in den letzten fünf Jahren von ihrem Weisungsrecht bezüglich eines Strafverfahrens einmal Gebrauch?

Daniel Vischer

Anton Schaller Hanspeter Amstutz Susanne Rihs Peter Reinhard Benedikt Gschwind Thomas Müller Peter Förtsch Dr. Ursula Talib-Benz Kurt Schreiber Gabriele Petri Esther Holm Hans-Peter Portmann Ingrid Schmid Peter Weber Willy Germann Nancy Bolleter-Malcom Hans Fahrni Esther Guyer Toni Baggenstos Barbara Hunziker Wanner

Begründung: Die vorstehend aufgeworfenen Fragen bedürfen dringender Klärung, weil sie das Vertrauen in unsere Untersuchungsorgane betreffen. Träfen die Vorwürfe zu, wären umgehende

Mass-nahmen geboten. Erweisen sie sich als falsch oder teilweise unrichtig, ist eine präzise Klarstellung genauso nötig.