KR-Nr. 39/1992

Schaffung einer Schiffs-Steuer

Mauro Trombetta Gartenstrasse 28 KR-Nr. 39/1992 8707 Uetikon a. S.

An das Büro des Kantonsrates 8090 Zürich

Einzelinitiative Schaffung einer Schiffs-Steuer

Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren

Gestützt auf § 19 des Gesetzes über das Vorschlagsrecht des Volkes gestatte ich mir, folgendes Begehren einzureichen:

Antrag

Der Kantonsrat wird gebeten, dem Volk ein Gesetz vorzulegen, das für Schiffe eine kW - abhängige Besteuerung, eventuell unter Berücksichtigung der Bootslänge, vorsieht.

Begründung

Die meisten Kantone, die an grössere Gewässer Anstoss haben, kennen eine von der Motorenleistung abhängige Steuer. Insbesondere die Zürichsee-Anlieger SZ und SG besteuern ihre Motorboote abhängig von der Motorenleistung. Im Kanton Schwyz ist das entsprechende Gesetz auf den 1. Januar 1992 in Kraft getreten. Der Kanton Zürich hingegen erhebt noch immer eine Gebühr, die, unabhängig von der Grösse und Motorisierung der Boote, für alle gleich hoch ist. Im Sinne des Verursacherprinzips und der rechtsgleichen Behandlung der (Motor-) Bootsbesitzer drängt sich hier eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen auf.

Uetikon, den 5. Februar 1992 Mauro Trombetta