KR-Nr. 39/1992
Schaffung einer Schiffs-Steuer
Mauro Trombetta Gartenstrasse 28 KR-Nr. 39/1992 8707 Uetikon a. S.
An das Büro des Kantonsrates 8090 Zürich
Einzelinitiative Schaffung einer Schiffs-Steuer
Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren
Gestützt auf § 19 des Gesetzes über das Vorschlagsrecht des Volkes gestatte ich mir, folgendes Begehren einzureichen:
Antrag
Der Kantonsrat wird gebeten, dem Volk ein Gesetz vorzulegen, das für Schiffe eine kW - abhängige Besteuerung, eventuell unter Berücksichtigung der Bootslänge, vorsieht.
Begründung
Die meisten Kantone, die an grössere Gewässer Anstoss haben, kennen eine von der Motorenleistung abhängige Steuer. Insbesondere die Zürichsee-Anlieger SZ und SG besteuern ihre Motorboote abhängig von der Motorenleistung. Im Kanton Schwyz ist das entsprechende Gesetz auf den 1. Januar 1992 in Kraft getreten. Der Kanton Zürich hingegen erhebt noch immer eine Gebühr, die, unabhängig von der Grösse und Motorisierung der Boote, für alle gleich hoch ist. Im Sinne des Verursacherprinzips und der rechtsgleichen Behandlung der (Motor-) Bootsbesitzer drängt sich hier eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen auf.
Uetikon, den 5. Februar 1992 Mauro Trombetta