KR-Nr. 392/2007

Änderung Gesetz über die Abfallwirtschaft (Abfallgesetz)

Winterthur, Steinmaur und Elgg, 17. Dezember 2007 KR-Nr. 392/2007

PARLAMENTARISCHE INITIATIVE von Hedi Strahm (SP, Winterthur), Robert Brunner (Grüne, Steinmaur) und Thomas Ziegler (EVP, Elgg)

betreffend Änderung Gesetz über die Abfallwirtschaft (Abfallgesetz)

Das Gesetz über die Abfallwirtschaft (Abfallgesetz) wird wie folgt geändert:

§ 2. Neuer Absatz 4: Der Transport der unter § 1 aufgeführten Materialien hat, soweit es ökologisch sinnvoll und technisch machbar ist, mit der Bahn zu erfolgen.

§ 5. Neuer Absatz 3: Bewilligungen für neue Deponien und neue Verbrennungsanlagen werden nur für Anla-

gen mit Bahnanschluss oder Kombiverkehr vergeben.

§ 23. Absatz 1 ändern: Der Regierungsrat setzt nach Anhören der Gemeinden ein für die kantonalen und kommunalen Behörden verbindliches Gesamtkonzept für die Abfallwirtschaft und auch für den Transport der Abfälle fest. Er sorgt dafür, dass die Abfälle und deren Rückstände, soweit es ökologisch sinnvoll und technisch machbar ist, mit der Bahn transportiert werden.

Hedi Strahm Robert Brunner Thomas Ziegler

Begründung:

Die Abfallanlieferung in die kantonalen Kehrichtverbrennungsanlagen und Deponien generieren zehntausende von Lastwagenfahrten. Die Kehrichtanlieferung auf der Strasse produziert also viel Stickoxide, Feinstaub, Ozon, Lärm, Schmutz und Vibrationen.

Obwohl die KVA Winterthur als einzige kantonale Verbrennungsanlage einen Bahnanschluss hat, werden alleine für die Zulieferung in diese KVA rund 14'000 Lastwagenfahrten durch den Kanton und durch die Stadt verursacht. Nur der kleinste Teil des Kehrichts wird per Bahn angeliefert. Die anderen KVAs besitzen noch nicht einmal einen Gleisanschluss.

Gerade ausserkantonaler und ausländischer Abfall ist geeignet, per Bahn angeliefert zu werden. Aber auch innerkantonal könnten geeignete Umladestationen (Sammelfahrzeug -> Bahn) für die Schonung der Umwelt, aber auch für den effizienteren Einsatz der Sammelfahrzeuge sorgen. Die kleinräumige Sammlung der Abfälle soll per Lastwagen, der weitere Transport aber nach Möglichkeit per Bahn erfolgen.