Vorlage 3921

Aufhebung der Kantonsschule Riesbach

1 Antrag des Regierungsrates vom 28. November 2001

Beschluss des Kantonsrates über die Aufhebung der Kantonsschule Riesbach (vom . . . . . . . . . . . .)

Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 28. November 2001, beschliesst: I. Die Kantonsschule Riesbach wird aufgehoben. II. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.

Wei s u n g

1 Grundlagen

a) Raumbedarf der Pädagogischen Hochschule

Die Stimmberechtigten haben am 12. März 2000 dem Gesetz über die Pädagogische Hochschule zugestimmt. Auf Beginn des Schuljahres 2002/2003 wird die Pädagogische Hochschule Zürich ihren Ausbildungsbetrieb aufnehmen. Zu diesem Zweck sind ihr die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In der Weisung zum neuen Gesetz hat der Regierungsrat ausdrücklich festgehalten, dass die Pädagogische Hochschule räumlich im Hochschulquartier zu konzentrieren ist (vgl. Amtsblatt 1998, S. 1125 f.). Zudem wurde angesichts der angespannten finanziellen Lage des Kantons versichert, dass der Aufbau der Hochschule im Wesentlichen ohne Neubauten erfolge. Folgende Rahmenbedingungen verlangen zwingend eine möglichst weitgehende räumliche Konzentration der Pädagogischen Hochschule:

– Die Lehrveranstaltungen an der Pädagogischen Hochschule sind gemäss Gesetz modular aufzubauen. Der notwendige Hochschulcharakter der Studien gründet sich u. a. auf modulare Aus- und Weiterbildungskonzepte, die nur durch räumliche Konzentration zu verwirklichen sind. Zu beachten ist zudem, dass die Modularität eine der Voraussetzungen für die Umsetzung der Bologna-Beschlüsse (Credit-System mit Anrechnung an andern Hochschulen) ist. – Die Zusammenführung der früheren Institutionen der Lehrerbildung ist auch durch die Notwendigkeit einer intensiveren Nutzung von Synergien begründet. Es ist deshalb unabdingbar, dass Studierende verschiedener Studiengänge und -richtungen gleichartige Studienleistungen gemeinsam absolvieren können. Diese Gemeinsamkeiten können über die Stufen- und Fachgrenzen hinweg nur durch eine Konzentration der Standorte genutzt werden. – Die Betriebsabläufe innerhalb der Hochschule in Aus- und Weiterbildung beruhen auf der Bildung von Fachzentren. Dies bedeutet, dass die Fachbereiche wie z. B. Sprachen, Mathematik oder Musik und Theater an einzelnen Standorten konzentriert werden. – Die Nähe zu Universität und ETH Zürich ist bedingt durch die im Gesetz vorgegebene Zusammenarbeit in der Ausbildung der Lehrkräfte der Sekundarstufe II (gemeinsames Institut), der fachwissenschaftlichen Ausbildung der Sekundarstufe I sowie der Gestaltung des Studienschwerpunktes für die Primarstufe. – Die Konzentration beim Zentrum Rämistrasse 59, dem heutigen Seminar für pädagogische Grundausbildung, ermöglicht eine effizientere Ausnutzung der beanspruchten Gebäude. – Die Pädagogische Hochschule ist auf hochschulgerechte und kostengünstige zentrale Dienste, wie gemeinsame Mediothek, informatikgestützte Arbeitsplätze, einheitlichen Hausdienst, angewiesen. – Um die zu erwartende Zunahme der Anzahl Studierenden bewältigen zu können, ist die heute für die Lehrerbildung vorhandene Nutzfläche mindestens beizubehalten. – Wegen der prekären Raumsituation an der Universität kann die Pädagogische Hochschule nicht deren Räume nutzen. Die Berücksichtigung dieser Gegebenheiten erfordert für den Betrieb der Pädagogischen Hochschule die Bildung von räumlich zusammengefassten Fachzentren, die im Sinne eines «Campus» innerhalb kurzer Distanz liegen und schnell erreichbar sind. Diese Fachzentren

entsprechen von der Funktion her den Universitätsinstituten und haben folgende Aufgaben zu gewährleisten: Fachliche und didaktische

Zentren für Aus- und Weiterbildung, Infrastruktur für Studierende zum Selbststudium (Mediotheken, netzgestützte Arbeitsplätze) sowie Arbeitsplätze zur Wahrnehmung des erweiterten Leistungsauftrags in den Bereichen Dienstleistung, Forschung und Entwicklung. Das Gebäude des Real- und Oberschullehrerseminars am Döltschiweg 190 kann auf Grund der peripheren Lage nicht in das Betriebskonzept Campus eingebunden werden. Das Mietobjekt des Primarlehrerseminars Irchel an der Schaffhauserstrasse 228 wird ersetzt durch den Sihlhof. Im Sihlhof entsteht das Fachzentrum für Sprachen und Weiterbildung. Zur Hauptsache dient dieser allerdings der Hochschule Zürich, Departement Wirtschaft. Die heutige Nutzfläche der Institutionen, die zur Pädagogischen Hochschule zusammengeführt werden (ohne Verkehrsflächen und Turnhallen), beträgt 21 700 m2 und ist auf elf Standorte verteilt. Bei der Eröffnung der Hochschule im Herbst 2002 wird das Gebäude Sihlhof (3400 m2) noch nicht bezugsbereit sein. Die Liegenschaft des Primarlehrerseminars an der Schaffhauserstrasse 228 (2500 m2) muss daher bei der Eröffnung von der der Pädagogischen Hochschule noch genutzt werden können, ebenso das Gebäude des Real- und Oberschullehrerseminars. Nach Abschluss der Rochaden werden der Pädagogischen Hochschule – einschliesslich der Gebäude der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene (KME) und der Erwachsenenbildung Wolfbach (EB Wolfbach) – rund 20 000 m2 zur Verfügung stehen. An der Pädagogischen Hochschule ist ab Herbst 2002 mit rund 1400 Studierenden in der Ausbildung zu rechnen. Hinzu kommen die Raumbedürfnisse für die gesetzlich vorgegebenen weiteren Aufgaben der Hochschule: Fakultative und obligatorische Weiterbildung der Lehrkräfte, Beratung von Lehrkräften, Forschung, Entwicklung und Dienstleistungen. Die Zahl von 1400 Studierenden setzt sich zusammen aus 1050 «Bisherigen», die von den ehemaligen Lehrerbildungsinstitutionen an die Pädagogische Hochschule übergeführt werden, und 350 im Herbst 2002 «Neueintretenden». Gerade Letztere sind von grosser Bedeutung vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels. Es handelt sich neben den aus den Maturitätsschulen eintretenden Bewerberinnen und Bewerbern um Personen, die eine Umschulung als Handarbeits- oder

Hauswirtschaftslehrerin bzw. als Kindergärtnerin zur Volksschullehrkraft absolvieren und um die besonderen praxisbegleitenden Ausbildungsgänge für qualifizierte Berufsleute. Die letztgenannte Ausbildung soll durch eine Änderung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule, die der Kantonsrat am 19. November 2001 beschlossen hat, neu ermöglicht werden.

Auf den Herbst 2002 ist somit für rund 1400 Studierende Raum bereit zu stellen. Zusätzlich werden für das gemeinsame Institut der Pädagogischen Hochschule, der Universität und der ETH Zürich für die Ausbildung der Lehrkräfte der Sekundarstufe II sowie auch für die Schulleitung und Verwaltung der Pädagogischen Hochschule Räume benötigt. Schliesslich sind auch die Raumbedürfnisse, die als Folge der Volksschulreform entstehen werden (z. B. Weiterbildung für Schulleitungen), zu berücksichtigen. Zusammenfassend wird der Pädagogischen Hochschule inskünftig für mehr Studierende und neue Aufgaben weniger Fläche zur Verfügung stehen.

b) Raumreserven auf der Sekundarstufe II

Nach ersten Vorabklärungen zur Lösung der Raumfrage wurden mehrere Schulhäuser der Sekundarstufe II mit Standorten im Hochschulquartier einer näheren Prüfung im Hinblick auf eine mögliche Unterbringung der Pädagogischen Hochschule unterzogen. Gründe dafür waren die Möglichkeit, Liegenschaften im Eigentum des Kantons zu nutzen sowie die sich abzeichnenden zusätzlichen Raumreserven der Mittelschulen, bedingt durch die Verkürzung der Mittelschuldauer. Im Jahr 2002 werden die letzten Jahrgänge des viereinhalbjährigen Kurzgymnasiums bzw. des sechseinhalbjährigen Langgymnasiums ihre Maturitätsprüfungen ablegen. Anschliessend wird die um je ein halbes Jahr verkürzte Mittelschulausbildung wirksam werden, mit entsprechenden Konsequenzen hinsichtlich der Schülerzahl und der Auslastung der Räume.

2 Verschiebungsvarianten

a) Vorgeschichte

Auf Grund des Raumbedarfs der Pädagogischen Hochschule bzw. der Raumreserven auf der Sekundarstufe II beschloss der Bildungsrat am 12. Juni 2001 ein Realisierungskonzept für folgende Lösung ausarbeiten zu lassen: Verschiebung der Diplommittelschule der Kantonsschule Riesbach nach Oerlikon, der Neusprachlichen Gymnasialklassen der Kantonsschule Riesbach an andere Mittelschulen sowie Verlegung der KME und der EB Wolfbach in die Räume der Kantonsschule Riesbach. Die frei werdenden Räume der KME und EB Wolfbach ermöglichen es, die Raumbedürfnisse der Pädagogischen Hochschule zu erfüllen. Mit Beschluss vom 10. Juli 2001 modifizierte der

Bildungsrat dieses Konzept, indem neu eine integrale Verschiebung der Kantonsschule Riesbach nach Oerlikon vorgesehen wurde. Die Vorgeschichte und die Beweggründe, die zu diesen beiden Beschlüssen geführt haben, sind in der Stellungnahme zum Dringlichen Postulat Esther Guyer und zur Dringlichen Anfrage Ueli Annen und Regina Bapst betreffend Auflösung der KS Riesbach (KR-Nr. 205/2001) ausführlich dargestellt worden. In der Folge setzte die Bildungsdirektion die Projektorganisation «Verschiebungsszenarien im Zusammenhang mit dem Standort der PHZH» ein, in der alle betroffenen Interessengruppen Einsitz nahmen. In diesem Rahmen waren die möglichen Verschiebungsvarianten und insbesondere auch die notwendigen finanziellen Mittel für den Überführungsprozess im Zusammenhang mit dem Standort der Pädagogischen Hochschule sowie den dadurch betroffenen Schulen durch eine fachmännische Kostenschätzung zu ermitteln.

b) Varianten der Projektorganisation

Im Rahmen der oben erwähnten Projektorganisation wurden folgende Varianten bearbeitet: – Variante 1: Verschiebung der KME nach Oerlikon und Verschiebung der EB Wolfbach nach Riesbach. – Variante 2: Verschiebung der Kantonsschule Riesbach nach Oerlikon und Verschiebung der KME und der EB Wolfbach nach Riesbach. – Variante 3: Verschiebung der EB Wolfbach nach Oerlikon und Verschiebung der KME nach Riesbach. Die drei Varianten wurden unter den Kriterien Finanzbedarf (Baukosten, Umzugskosten), Standort, Entwicklungsperspektiven, Schulorganisation/Betrieb, Personelles, zeitlicher Verlauf der Verschiebung geprüft. Die Variante 1 wurde nur von der Kantonsschule Riesbach als gute Lösung betrachtet. In der Gesamtbeurteilung der KME, der EB Wolfbach und der Kantonsschule Oerlikon wurde die Variante 1 klar abgelehnt. Insbesondere für die KME und die EB Wolfbach sind die Nachteile dieser Variante gravierend, da sie sich auf eine reine Schulrochade beschränkt, eine zukunftsweisende Zusammenarbeit der KME und der EB Wolfbach in der Erwachsenenbildung verhindert sowie zu schlechten Raumverhältnissen führt. Zudem sind bei dieser Variante Zusatzbauten (Schulpavillon) in Oerlikon notwendig, wobei fraglich ist, ob die hiefür erforderliche Baubewilligung fristgerecht erteilt wird. Zudem entstehen Probleme mit dem Primarschulbetrieb in Oerlikon.

Aus Sicht der Kantonsschule Oerlikon ist zwar eine Koexistenz mit der KME denkbar, doch bietet diese keine Entwicklungsperspektive für die Mittelschullandschaft in der bevölkerungsmässig wachsenden Region Zürich-Nord. Die Gesamtkosten für die Variante 1 werden auf rund 21,4 Mio. Franken geschätzt. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Umbauten und Zusatzbauten 18,6 Mio. Franken, Neueinrichtungen und Infrastrukturkosten (EDV-Betriebseinrichtungen und Möbilierung) 2 Mio. Franken sowie Umzugskosten von 0,8 Mio. Franken. Von den Umbautenkosten von 18,6 Mio. Franken entfallen rund 12,5 Mio. Franken auf zurückgestellte, rochadenunabhängige werterhaltende Massnahmen, wie gesetzlich vorgeschriebene feuerpolizeiliche Massnahmen, Standardanpassungen sowie allgemeinen Unterhalt. Der zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant: Umzug der KME im Herbst 2003 nach Oerlikon und der EB Wolfbach im Herbst 2004 nach Riesbach. Die Variante 2 wird von allen Schulen mit Ausnahme der Kantonsschule Riesbach bevorzugt und gemäss den vorstehend aufgeführten Kriterien als die beste Lösung beurteilt. Eine klare Mehrheit bevorzugt in diesem Fall die Bildung einer Schuleinheit gegenüber dem konkurrenzierenden Nebeneinander zweier Schulen. Dies hätte allerdings in rechtlicher Hinsicht die Aufhebung der bisherigen Schulen zur Folge. Ins Gewicht fallen bei dieser Variante insbesondere die durch die örtliche Zusammenlegung der KME und der EB Wolfbach unter einem Dach eröffnete Möglichkeit der Schaffung eines Erwachsenenbildungszentrums und der damit verbundenen Kooperationsmöglichkeiten und Synergien. Diese Entwicklung steht auch im Einklang mit dem strategischen Ziel, Bildungszentren zu schaffen. Die Gesamtkosten für die Variante 2 werden auf rund 19,7 Mio. Franken geschätzt. Die geringeren Kosten sind im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass bei dieser Variante keine Zusatzbauten in Oerlikon notwendig sind. Zudem sind die Kosten für die Neueinrichtungen tiefer. Auch bei dieser Variante entfallen rund 12,5 Mio. Franken auf rochadenunabhängige werterhaltende Massnahmen. Es ist vorgesehen, dass im Herbst 2003 die Kantonsschule Riesbach nach Oerlikon und die EB Wolfbach nach Riesbach umzieht. Der Umzug der KME nach Riesbach ist für den Herbst 2004 geplant. Die Variante 3 wurde von allen Beteiligten als unrealistisch beurteilt und nach einer ersten Prüfungsphase nicht weiterverfolgt. Die

Gesamtkosten dieser Variante wurden auf 25,9 Mio. Franken geschätzt.

7 Vergleich der Schülerzahlen und Profile im Einzugsgebiet der KS Riesbach

Schule Schüler davon Schüler nach Profile im HS 01/02 wegfallender Schulzeit- Maturjahrgang verkürzung Sommer 02 Literargymnasium 550 67 483 altsprachlich* Rämibühl neusprachlich Realgymnasium 803 90 713 altsprachlich* Rämibühl neusprachlich Mathematisch- 725 121 604 mathematischnaturwissenschaftliches naturwissenschaftlich* Gymnasium Rämibühl K+S musisch Hohe Promenade 690 71 619 altsprachlich* neusprachlich Stadelhofen 668 134 534 altsprachlich neusprachlich musisch Hottingen 591 78 513 wirtschaftlich/ rechtlich** Riesbach (ohne KHS) 542 63 479 neusprachlich* Gymn. 210, DMS 332 Stadt Zürich 4569 624 3945 Küsnacht 438 85 353 neusprachlich* musisch Total 5007 709 4298

* zusätzlich zweisprachige Maturitätsausbildung ** zusätzlich Informatikmittelschule

b) Gründe für die Aufhebung der Kantonsschule Riesbach

Der Antrag auf Aufhebung der Kantonsschule Riesbach ist im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen, die sich seit den ursprünglichen Beschlüssen des Bildungsrates vom Juni bzw. Juli 2001 erheblich verändert haben: 1. Höhere Kosten der Verschiebungsvarianten

2 Veränderung des finanzpolitischen Umfeldes

Bei den im Sommer ins Auge gefassten Verschiebungsvarianten wurden nur die reinen Kosten für Umzug und Umbauten, die durch die Rochade bedingt waren, berücksichtigt. Erst bei der Ausarbeitung der Detailkonzepte zeigte sich, dass bei den durch die Verschiebung ausgelösten Umbauten zwingend feuerpolizeiliche und energetische Auflagen zu erfüllen sind. Am 29. Oktober 2001 hat der Kantonsrat den Voranschlagsentwurf des Regierungsrats zurückgewiesen, mit dem Auftrag Ausgabenkürzungen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund fällt eine Erhöhung des Investitionsplafonds für die Bildungsdirektion, die für die Finanzierung der Verschiebungsvarianten notwendig gewesen wäre, ausser Betracht. Die Investitionskosten im Falle der Aufhebung der Kantonsschule Riesbach betragen dagegen nur rund 14,9 Mio. Franken. Der Grund für die geringeren Kosten liegt darin, dass nur die Diplommittelschulklassen von Riesbach nach Oerlikon umziehen und damit die Umbaukosten in Oerlikon niedriger sind. Im Einzelnen können die Standardanpassungen aufgeschoben werden, und der Einbau teurer Fachzimmer für den naturwissenschaftlichen Unterricht entfällt. Bauliche Massnahmen werden erst in einigen Jahren zu prüfen sein, wenn zum einen – gestützt auf das neue eidgenössische Berufsbildungsgesetz – die Reform der Diplommittelschulen erfolgt sowie zum anderen eine räumliche Konzentration der Diplommittelschule in Oerlikon stattfindet. In diesem Zuammenhang hat sich der Bildungsrat dafür ausgesprochen, dass die Diplommittelschulklassen der Kantonsschüle Bülach inskünftig in Oerlikon konzentriert werden sollen. Zu berücksichtigen in diesem Zusammenhang ist ferner, dass die Mittelschulen keine Zulassungsbeschränkungen kennen. Der Kanton kann die Schülerzahlen nur indirekt durch die vorhandenen Raumkapazitäten und die Schülerpauschalen steuern. Dies bedeutet, dass die Schulen die freie Kapazität durch zusätzliche Schülerinnen und Schüler kompensieren, was zu höheren Aufwendungen führt, da im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2002–2005 die Einsparungen durch die sinkenden Schülerzahlen bereits eingerechnet sind. Durch die Aufhebung der Kantonsschule Riesbach fallen demgegenüber die Pauschale für Verwaltung und Betrieb weg, und die Mög-

lichkeit der anderen Mittelschulen, mehr Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, wird verkleinert, da sie die Schülerinnen und Schüler von Riesbach integrieren müssen. Ohne die Aufhebung der Kantonsschule Riesbach wären gegenüber dem KEF 2002–2005 mit Mehraufwendungen von rund 10 Mio. Franken zu rechnen. Zusammenfassend sprechen folgende Gründe für die Aufhebung der Kantonsschule Riesbach: – Die Umteilung der Gymnasialklassen der Kantonsschule Riesbach in bestehende Kantonsschulen im Raum Zürichberg ist wegen der Verkürzung der Mittelschuldauer möglich. – Die Verlegung der Diplommittelschule nach Oerlikon wertet den Standort Oerlikon auf. Sie bildet die Voraussetzung für eine sinnvolle Konzentration der Diplommittelschulen im Raum Zürich- Nord. – Die Schaffung eines zukunftsweisenden «Erwachsenenbildungszentrums Riesbach» durch die örtliche Zusammenlegung der KME und der EB Wolfbach wird ermöglicht. – Die Pädagogische Hochschule kann ihr Ausbildungsangebot und ihr -konzept innert der kürzestmöglichen Zeit verwirklichen. – Die Aufhebung ist die finanziell günstigste Variante.

c) Personelles

Was die Schülerinnen und Schüler betrifft, so wird angestrebt, diese nicht einzeln, sondern in ganzen Klassen an andere Mittelschulen umzuteilen. Für das Betriebspersonal gibt es keine Änderungen, da sie an ihren Standorten bleiben. Beim Verwaltungs- und beim Lehrpersonal wird es dagegen einen Abbau geben. Der grösste Teil der Lehrpersonen wird allerdings an den andern Mittelschulen weiterbeschäftigt werden. Für das vom Abbau betroffene Lehr- und Verwaltungspersonal werden sozialverträgliche Lösungen im Rahmen eines Sozialplans verwirklicht.

4 Zeitlicher Ablauf und Übergangslösung

Bei der Aufhebung der Kantonsschule Riesbach kann die Pädagogische Hochschule die Räumlichkeiten der EB Wolfbach im Herbst 2003 und diejenige der KME im Frühjahr 2004 übernehmen. Als Übergangslösung muss die Pädagogische Hochschule die Räumlichkeiten des Primarlehrerseminars Irchel bis zum Herbst 2003 behalten. Ur-

sprünglich war geplant, diese Räumlichkeiten bereits auf den Herbst 2002 an die Universität abzutreten. Zudem müssen die Räume des Real- und Oberschullehrerseminars für Wochenkursveranstaltungen und Weiterbildungen bis 2005 weiterbenutzt werden. Bereits diese Übergangslösung, die sich auf Grund des späteren Bezugstermins – geplant war ursprünglich der Herbst 2002 – der Gebäude der KME und der EB Wolfbach ergibt, führt zu Einschränkungen des Betriebs der Pädagogischen Hochschule. So kann der Aufbau der Fachzentren in mehreren Fällen nur ungenügend und provisorisch erfolgen, weil Räume für Fachbibliotheken und Arbeitsplätze für Dozierende fehlen und für die Studierenden nur wenige netzgestützte Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Zudem können vorgesehene Ausbildungsgänge (Umschulungen/Quereinsteiger) nicht oder nur sehr beschränkt angeboten werden. Schliesslich kann die geplante Zusammenarbeit zwischen Universität, ETH Zürich und Pädagogischer Hochschule nicht zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt aufgenommen werden.

5 Schlussbemerkung und Antrag

Um die dringenden Raumbedürfnisse der Pädagogischen Hochschule zu decken, ist die Aufhebung der Kantonsschule Riesbach diejenige Lösung, welche die vorgegebenen Ziele insgesamt am besten erfüllt. Sie ist finanziell tragbar und sachlich am zweckmässigsten. Ohne die Räume der KME und der EB Wolfbach kann das vorgesehene modulare Ausbildungskonzept der Pädagogischen Hochschule nicht verwirklicht werden. Die Attraktivität der neuen Lehrerausbildung und damit verbunden der Lehrberufe würde stark Schaden nehmen, und der Lehrermangel würde dadurch mittelfristig erheblich verschärft. Zudem könnten alle die regulären Ausbildungsgänge ergänzenden Projekte wie die Umschulungen der Kindergärtnerinnen und Lehrkräfte der Handarbeit und Hauswirtschaft sowie die praxisbegleitenden Ausbildungsgänge nicht gestartet oder nur mit einer deutlichen Beschränkung der Teilnehmerzahl aufgebaut werden, obwohl die Nachfrage ausserordentlich gross ist und diese Umschulungen auf Grund des sich verschärfenden Lehrermangels dringend geboten sind.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der Vorlage zuzustimmen.

Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Notter Husi