Vorlage 4003a
Steuergesetz (Änderung)
1 Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben* vom 14. Januar 2003
4003 a A. Steuergesetz (Änderung) (vom . . . . . . . . . . . .)
Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 11. September 2002 und in den Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 14. Januar 2003, beschliesst: I. Das Steuergesetz vom 8. Juni 1997 wird wie folgt geändert: § 2. Abs. 1 unverändert. II. Steuerfuss Der Kantonsrat setzt für je zwei Kalenderjahre den Steuerfuss in Prozenten der einfachen Staatssteuer fest. Satz 2 unverändert. Abs. 3 unverändert. § 2. Abs. 1 unverändert. Der Kantonsrat setzt jährlich den Steuerfuss in Prozenten der einfachen Staatssteuer fest. Satz 2 unverändert. Abs. 3 unverändert.
II. Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
* Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben besteht aus folgenden Mitgliedern: Rudolf Ackeret, Bassersdorf (Präsident); Claudia Balocco, Zürich; Fredi Binder, Knonau; Dr. Lukas Briner, Uster; Elisabeth Derisiotis-Scherrer, Zollikerberg; Bruno Dobler, Lufingen; Hansruedi Hartmann, Gossau; Emil Manser, Winterthur; Germain Mittaz, Dietikon; Regula Götsch Neukom, Kloten; Katharina Prelicz-Huber, Zürich; Peter Reinhard, Kloten; Arnold Suter, Kilchberg; Franziska Troesch-Schnyder, Zollikon; Bettina Volland, Zürich; Sekretärin: Jacqueline Wegmann.
B. Beschluss des Kantonsrates über die Erledigung eines Vorstosses (vom . . . . . . . . . . . .)
Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 11. September 2002 und in den Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 14. Januar 2003, beschliesst: I. Die Motion KR-Nr. 423/1999 wird als erledigt abgeschrieben. II. Mitteilung an den Regierungsrat.
Zürich, 14. Januar 2003
Im Namen der Kommission Der Präsident: Die Sekretärin: Rudolf Ackeret Jacqueline Wegmann