KR-Nr. 417/2004
Rückkehrberatung
Stäfa, Zürich und Winterthur, 22. November 2004 KR-Nr. 417/2004
DRINGLICHE ANFRAGE von Peter Schulthess (SP, Stäfa), Prof. Katharina Prelicz-Huber (Grüne, Zürich), Hans Fahrni (EVP, Winterthur) und Mitunterzeichnende
betreffend Rückkehrberatung
Die Rückkehrberatung richtet sich an abgewiesene Asylsuchende (N), vorläufig aufgenommene Asylsuchende (F) sowie anerkannte Flüchtlinge (B und C). Die Kantone sind vom Bund beauftragt, Rückkehrberatungsstellen zu führen und können diese Aufgabe delegieren. Der Bund finanziert abgeschlossene Fälle von Rückkehr, meist in Zusammenhang mit einem Rückkehrprojekt.
Einzelberatungen, welche nicht im Rahmen eines solchen Projektes abgeschlossen werden können, sind durch den Kanton zu finanzieren. Die Aufgaben der Rückkehrberatung sind: In-
formation und Beratung über Rückkehr; Beratung und Unterstützung für Rückkehrprojekte zum Aufbau einer Existenz; Ausrichtung von Rückkehrhilfe und Organisation der Rückreise. Seit dem Jahre 2000 hat der Kanton diese Aufgabe im Rahmen eines Leistungsvertrages dem Roten Kreuz Zürich übertragen, nachdem das vorher bestehende Auftragsverhältnis mit der Aslyorganisation Zürich aufgelöst wurde. Das SRK Kanton Zürich hat den Leistungsauftrag Mitte 2004 termingerecht per Ende 2004 aus folgenden Gründen gekündigt:
– Da das SRK Kanton Zürich nicht in der Unterbringung, Betreuung und Beschäftigung von Asylbewerberinnen/-bewerber tätig ist, zeigte sich, dass der Zugang zu den Klientinnen und Klienten sehr schwierig und unverhältnismässig aufwändig war.
– Auf Grund von massiven finanziellen Kürzungen für 2004 und erneut per 2005 für die zu erbringenden Leistungen sieht sich das Rote Kreuz nicht mehr in der Lage diese Aufgaben weiterhin zu erfüllen.
Statt den Auftrag - wie vom Roten Kreuz angeregt - aus Know-how-Gründen neu wieder der Asylorganisation zu übertragen, will das Sozialamt künftig die Aufgabe selber wahrnehmen.
In diesem Zusammenhang stellen wir die folgenden Fragen:
1. Wie viel Geld hat der Kanton Zürich in den vergangenen vier Jahren vom BFF für Rückkehrberatung erhalten und wie viel davon ging an das Rote Kreuz Zürich als Leistungserbringerin? Wofür wurde eine allfällige Differenz verwendet?
Dem Roten Kreuz wurde erst Ende November 2003 bekannt gegeben, dass es im Jahr 2004 eine Reduktion der kantonalen Beiträge von 200'000 Franken erhalten wird. Was waren die Gründe für diese kurzfristige Leistungsreduktion? Warum wurde der gewohnte Leistungsumfang nicht wenigstens so lange weiter ausgerichtet, dass die durch Kürzung des Leistungsauftrages nötigen Personalentlassungen rechtmässig finanziert werden konnten?
Für 2005 wurde dem Roten Kreuz im Dezember 2003 angekündigt, dass auch die Entschädigungen für Einzelfallberatung ganz gestrichen würden, obwohl die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass die Anzahl Fälle, welche im Rahmen der vom Bund finanzierten Rückkehrprojekten abgeschlossen werden konnten, leicht abnahm, während die Zahl von Einzelbetreuungen zunahm und die Fälle komplexer und damit aufwändiger wurden. Warum wollte der Kanton diese Aufgabe nicht weiter finanzieren? Wie hätte das Rote Kreuz die Beratungen, die im Rahmen der Rückkehrberatung unumgänglichen sind, weiter finanzieren sollen?
Wer erfolgreich Rückkehrberatung machen will, muss sich möglichst frühzeitig mit abgewiesenen oder vorläufig aufgenommenen Asylbewerberinnen/-bewerber in Verbindung setzen und deren Vertrauen gewinnen können. Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass das einer Organisation wie der Asylorganisation, welche in die Betreuungskette von Asylbewerberinnen/-bewerber involviert ist, leichter gelingt, als dem staatlichen Sozialamt? Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass es das Ziel erfolgreicher Rückkehrberatung sein muss, so viele Asylbewerberinnen/-bewerber wie möglich zu erreichen, da jede geordnete Rückreise weitaus günstiger ist als eine Zwangsausweisung? Wie soll dieses Ziel erreicht werden, ohne die dafür nötigen Kosten aufbringen zu wollen? Warum ist der Auftrag für Rückkehrberatung nicht der Asylorganisation erteilt worden sondern soll jetzt vom Amt selber wahrgenommen werden?
Wie beurteilt der Regierungsrat den Know-how-Verlust und damit die Qualitätsverschlechterung durch den erneuten Wechsel des Leistungserbringers, noch dazu, wo kein in die Materie eingearbeitetes Personal des Roten Kreuzes übernommen wurde und die Zeit für eine angemessene Dossierübergabe (600 Dossiers pendenter Fälle) und die durch das SRK Kanton Zürich mehrmals angebotene fachliche Einarbeitung des neuen Personals fehlt? Warum ist eine ordentliche Übergabe nicht frühzeitig angeordnet worden? Kann es sich der Kanton in finanzieller Hinsicht leisten, erneut neue Personen für diese Aufgabe zu schulen und einarbeiten zu lassen, statt bewahrtes Personal des Roten Kreuzes zu übernehmen?
Nach welchem Konzept wird die neu vom Sozialamt übernommene Aufgabe der Rückkehrberatung erbracht werden? Wer wurde in die Erarbeitung eines solchen Konzeptes einbezogen? Mit welchen Kosten (Vollkosten) ist zu rechnen? Welche Leistungen sollen wegfallen und warum? Wo sieht der Regierungsrat die Vorteile durch eine Leistungserbringung des Amtes gegenüber der Asylorganisation und wo die Risiken und Schwierigkeiten? Wie wird der Zugang zu den Asylbewerberinnen/-bewerber gesichert?
Warum sind die Gemeinden und AsyIzentren immer noch nicht über die bevorstehende Änderung per 1. Januar 2005 und die damit verbundene neue Adresse sowie die Öffnungszeiten orientiert worden?
Peter Schulthess Prof. Katharina Prelicz-Huber Hans Fahrni
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