KR-Nr. 423/2016
Schiffszuschlag und Bundesbeiträge
Wädenswil, Affoltern a.A. und Zürich, 19. Dezember 2016 KR-Nr. 423/2016
ANFRAGE von Jonas Erni (SP, Wädenswil), Daniel Sommer (EVP, Affoltern a.A.) und Felix Hoesch (SP, Zürich)
betreffend Schiffszuschlag und Bundesbeiträge
Wie eben erst bekannt wurde, verliert der Kanton Zürich aufgrund des neu eingeführten Schiffszuschlages pro Jahr rund CHF 250‘000.- an Bundesbeiträgen, die als Leistungsabgabe gemäss Personenförderungsgesetz für die Querverbindungen Küsnacht-Thalwil und Männedorf-Wädenswil ausgerichtet wurden. Diese Bundesbeiträge fallen weg, da im regionalen Personenverkehr das Bundesamt für Verkehr keine Zuschläge duldet. Gleichzeitig wurde mehr Personal eingesetzt, um den Schiffszuschlag einzuziehen.
Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die erhofften Einsparungen dadurch zu einem grossen Teil wieder eliminiert werden.
Aufgrund dessen stellen sich die folgenden Fragen:
Wie hoch sind die zu erwartenden Mehrkosten aufgrund der personalintensiven Einführungszeit?
Ist die Regierung bereit, die Einsparungen zu erhöhen, indem auf einen Schiffszuschlag für Querfahrten verzichtet wird und dadurch die Bundesbeiträge wieder ausgerichtet werden?
Falls Frage Nummer 2 negativ beantwortet wird, stellt sich die Folgefrage, welchen Umstand die Regierung höher gewichtet als die Leistungsabgabe. Wir bitten um eine genaue Begründung.
Falls Frage Nummer 2 aufgrund allfälliger Komplikationen bei Rundfahrten und damit verbundener Aus- und Einstiegskontrollen für die Querfahrten nutzende Fahrgäste negativ beantwortet wird, stellt sich die Frage, ob der Regierungsrat aufgrund der veränderten Ausgangslage bereit ist, den Seezuschlag wieder vollständig abzuschaffen.
Wie sieht eine detaillierte Aufstellung der Mehr- und Mindereinnahmen aus a) mit dem Seezuschlag, wie er aktuell eingeführt wurde b) mit dem Seezuschlag, der nicht für Querfahrten erhoben wird (wie in Frage 2 ausgeführt) c) ohne Seezuschlag (kein Passagierrückgang, kein erhöhter Kontrollaufwand)?
Die Aufstellung sollte neben den Einnahmen durch den Schiffszuschlag und den Leistungsabgaben auch Informationen über den grösseren Personalaufwand sowie den erwarteten Rückgang des Passagieraufkommens enthalten. Weiter soll bei den Billetteinnahmen eine Aufschlüsselung nach Einzeltickets und Entschädigungen aus dem GA- und Halbtax-Topf (insbesondere langjährige Entwicklung von Letzterem) aufgezeigt werden.
Jonas Erni Daniel Sommer Felix Hoesch