KR-Nr. 424/2022
Unfallopfer oder Aktivisten – wer hat Priorität?
Zell, Gossau und Rüti, 7. November 2022 KR-Nr. 424/2022
ANFRAGE von Markus Schaaf (EVP, Zell), Daniel Wäfler (SVP, Gossau), Yvonne Bürgin (Die Mitte, Rüti)
betreffend Unfallopfer oder Aktivisten – wer hat Priorität?
In den vergangenen Wochen haben «Aktivisten» mehrfach Strassen blockiert. Bei solchen illegalen Aktionen haben sie sich am Boden festgeklebt oder an Konstruktionen angebunden. In der Folge wurde der Verkehr zum Erliegen gebracht. Staus und lange Wartezeit waren die Folgen. Von solchen Aktionen ist nicht nur der motorisierte Individualverkehr betroffen, auch Einsatzkräfte wie Rettungsdienst, Notarzt, Feuerwehr oder Polizei werden bei dringlichen Einsatzfahrten massiv behindert.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie beurteilt der Regierungsrat das Risiko, dass Einsatzkräfte wegen illegalen Blockaden von «Aktivisten» nicht rechtzeitig zu ihrem Einsatzort kommen – und damit hilfsbedürftige Menschen zu Schaden kommen? 2. Werden Einsatzkräfte vorgängig über geplante Blockaden von den «Aktivisten» informiert und können sie ihre Zufahrtswege zu Ereignisorten anpassen? 3. Die Kosten für die Beseitigung der Blockaden können eindeutig den «Aktivisten» zugeordnet werden. Werden die entstandenen Aufwendungen (Einsatzkräfte, Verspätung bei Öffentlichem Verkehr) den Verursachern weiterverrechnet? 4. Besteht für die «Aktivisten» eine Haftpflicht, wenn Personen zu Schaden kommen, weil die Einsatzkräfte wegen dem verursachten Stau nicht rechtzeitig am Ereignisort, bzw. am Schadenplatz eintreffen konnten (Kausalhaftung)? 5. Im Extremfall kann es sein, dass Einsatzkräfte eine Interessensabwägung machen müssen, ob Aktivisten zu Schaden kommen, indem man z.B. ihre angeleimten Hände mit Gewalt von der Strasse entfernt oder ob verletzte Personen länger auf Hilfeleistungen warten müssen und allenfalls sterben. Haben die Einsatzkräfte für dieses Dilemma Handlungsanweisungen?
Markus Schaaf Daniel Wäfler Yvonne Bürgin