KR-Nr. 431/2004

Privatunterricht

Oberglatt, 29. November 2004 KR-Nr. 431/2004

ANFRAGE von Gabriela Winkler (FDP, Oberglatt)

betreffend Privatunterricht

Gemäss geltendem Recht können Eltern ihren Kindern Privatunterricht erteilen. Sie unterstehen dabei der Aufsicht des Volksschulamtes. In der Vorlage 342a/2002 wird dieses Recht massiv eingeschränkt. Die Eltern dürfen den Unterricht während maximal eines Jahres erteilen, danach sind sie verpflichtet, eine Lehrperson mit entsprechendem Diplom zu beschäftigen.

In diesem Zusammenhang frage ich den Regierungsrat an:

1. Wie viele Kinder werden im Kanton Zürich in privatem Einzel- oder Gruppenunterricht von

ihren Eltern unterrichtet?

  1. Wie viele Fälle von Privatunterricht mussten auf Grund von schwerwiegenden Mängeln in den letzten fünf Jahren auf behördliche Anordnung eingestellt werden?

  2. Welcher Art waren diese Mängel?

  3. Gibt es Untersuchungen, wie sich die so unterrichteten Kinder später in weiterführenden Schulen, Ausbildungsgänge und Berufsbildung integrieren?

  4. Sind so unterrichtete Kinder im Vergleich zu Kindern, welche die Volksschule absolvieren, benachteiligt?

  5. Wie äussert sich eine allfällige Benachteiligung, die auf den privaten Einzelunterricht zurückzuführen ist?

  6. Rechtfertigen die vorhandenen Daten eine derart weitgehende Einschränkung des Freiheitsrechtes der Eltern, ihre Kinder selber zu unterrichten, wie sie in der Vorlage 342a/2002 § 69 vorgesehen ist?

Gabriela Winkler