Vorlage 4409
Datenschutzbeauftragter
1 Antrag des Regierungsrates vom 30. Mai 2007
Datenschutzbeauftragter (Genehmigung der Wahl)
(vom . . . . . . . . . . . .)
Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 30. Mai 2007, beschliesst:
I. Die am 30. Mai 2007 durch den Regierungsrat vorgenommene Wahl von Dr. iur. Bruno Baeriswyl als Beauftragter für den Datenschutz für die Amtsdauer ab 1. Juni 2007 bis 30. Juni 2011 wird genehmigt. II. Mitteilung an den Regierungsrat.
Wei s u ng
Der Kantonsrat hat am 12. Februar 2007 den Erlass eines Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) beschlossen. Mit Beschluss des Regierungsrates vom 2. Mai 2007 wurde die Rechtskraft festgestellt und die §§ 30–33 IDG im Rahmen einer Teilinkraftsetzung auf den 1. Juni 2007 in Kraft gesetzt. Die Teilinkraftsetzung erfolgte mit Blick auf die Neuordnung der Organisation, der Aufgaben sowie der Kompetenzen der oder des Beauftragten für den Datenschutz. Der Datenschutzbeauftragte wurde bisher durch den Regierungsrat bezeichnet und auf eine unbestimmte Dauer nach den personalrechtlichen Bestimmungen angestellt. Neu wird die oder der Beauftragte für den Datenschutz vom Regierungsrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat (§ 30 Abs. 1 IDG).
Die Amtszeit soll der Legislaturperiode entsprechen, weshalb die oder der Datenschutzbeauftragte möglichst kurz nach der Konstituierung zu wählen und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorzuschlagen ist. Dieses Vorgehen erlaubt der oder dem Beauftragten für den Datenschutz, vor dem Inkrafttreten des IDG die notwendigen organisatorischen Vorkehren zu treffen, die mit der neuen Angliederung des Amtes an die Geschäftsleitung des Kantonsrats verbunden sind. Der heutige Datenschutzbeauftragte, Dr. Bruno Baeriswyl, geboren am 29. April 1955, von Alterswil FR, wohnhaft in Zürich, stellte sich zur Wahl. Das heutige Anstellungsverhältnis soll fortgesetzt und in das neu vorgesehene Wahlverhältnis übergeführt werden. Mit Beschluss vom 30. Mai 2007 hat der Regierungsrat Dr. Baeriswyl für die Amtsdauer vom 1. Juni 2007 bis 30. Juni 2011 gewählt, Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, diese Wahl zu genehmigen.
Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Der Staatsschreiber: Fuhrer Husi