KR-Nr. 444/1998
Genossenschaft Lok-Remise Uster
Zürich, 23. November 1998 KR-Nr. 444/1998
INTERPELLATION von Anton Schaller (LdU, Zürich)
betreffend Genossenschaft Lok-Remise Uster
Wir ersuchen den Regierungsrat im Zusammenhang mit dem Baurechtsvertrag der Genossenschaft Lok-Remise Uster um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Bestimmungen des Baurechtsvertrages kann die Genossenschaft nicht mehr erfüllen?
Welche Fehler und Mängel hat die Finanzkontrolle in der Bauabrechnung festgestellt? Trifft es zu, dass - der Architekt keine vollständigen Unterlagen vorweisen konnte, - der Architekt die Bauabrechnung erst 2 1/2 Jahre nach Bauvollendung und nur auf Druck der kantonalen Baudirektion erstellte, - die vom Regierungsrat verlangten Zahlungsnachweise nicht erbracht werden konnten, - in der Bauabrechnung Beträge von rund 740 000 Franken nicht subventionsberechtigt waren, - die Genossenschaft keine lückenlose Zahlungsnachweise erbringen konnte und so keine abschliessende Abrechnung möglich war?
Trifft es zu, dass die Genossenschaft aufgrund der Untersuchung der Finanzkontrolle Ende 1997 dem Kanton sofort 534’000 Franken zurückzahlen musste?
Stimmt es, dass die Genossenschaft die Rückzahlung dieses Betrages mit einer Hypothek der Kantonalbank finanzierte?
Der Bericht der Finanzkontrolle ist in diesem Zusammenhang zweifellos von öffentlichem Interesse. Warum ist er bis jetzt nicht publiziert worden? Liegt auch ein Bericht der Finanzkontrolle über die Jahresrechnungen der Genossenschaft vor? Treffen die Erkenntnisse der Revisoren vom 26 Juni 1996 zu: 1994 ein Manko von 22’000 Franken; 1995 eines von 262’000 Franken?
Welche finanziellen Sponsorenbeiträge hat die Genossenschaft seit 1993 für die 1. Etappe der Lok-Remise hereingebracht?
Ist die Genossenschaft tatsächlich nicht mehr in der Lage, die dringend notwendige Dachsanierung auszuführen? Stimmt es, dass die Baudirektion der Genossenschaft eine Frist gesetzt hat, um die Sanierung an die Hand zu nehmen? Und stimmt es, dass der gleiche Architekt die Sanierung vornimmt?
Trifft es zu, dass der gegenwärtige Genossenschaftspräsident ein gewünschtes Gespräch des Regierungsrates verweigert?
Warum lässt der Regierungsrat nach diesen Vorkommnissen den Baurechtsvertrag mit der Genossenschaft noch weiterbestehen?
Anton Schaller A. Kugler E. Zumbrunn H. Fahrni G. Mittaz R. Berset P. Reinhard A. Weil-Goldstein M.-T. Büsser-Beer B. Hunziker E. Hollenstein K. Schreiber H.P. Amstutz Th. Müller St. Schwitter P. Bielmann M. Werner B. Gschwind P. Weber E. Guyer E. Holm G. Petri F. Müller S. Rihs-Lanz
Begründung:
Die GPK des Kantonsrates kommt aufgrund ihrer Abklärungen sowie anhand der sorgfältigen Untersuchungen der Finanzkontrolle zur Ansicht, dass die Genossenschaft Lok-Remise Uster ihren im Baurechtsvertrag genannten Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Finanzkontrolle hat zudem auch die Jahresrechnungen der Genossenschaft überprüft. Zudem ist bekannt geworden, dass die Genossenschaft finanziell nicht mehr in der Lage ist, dringende Dachsanierungen durchzuführen. Der Kanton müsse jetzt dafür aufkommen. Und pikant: Der Genossenschaftspräsident soll neuerdings sogar ein Gespräch mit Regierungsrat Hans Hofmann zu diesen Fragen verweigern. Aus diesen Gründen ist die Beantwortung obenstehender Fragen von öffentlichem Interesse.