Vorlage 4498a

Gerichtsverfassungsgesetz

1 Antrag der Redaktionskommission* vom 19. Mai 2008

4498 a Gerichtsverfassungsgesetz (Änderung vom . . . . . . . . . . . .; Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen)

Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die gleichlautenden Anträge des Regierungsrates vom 16. April 2008 und der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit vom 8. Mai 2008, beschliesst: I. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 13. Juni 1976 wird wie folgt geändert: § 24 a. Abs. 1–4 unverändert. f. Haftsachen 5 Der Haftrichter des Bezirksgerichts Zürich ist zuständig für die

Überprüfung des Rayonverbots, der Meldeauflage und des Polizeigewahrsams gemäss Art. 24 b, 24 d und 24 e des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 21. März 1997. II. Diese Gesetzesänderung tritt sofort in Kraft. III. Diese Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Referendum.

Zürich, 19. Mai 2008

Im Namen der Redaktionskommission Der Präsident: Die Sekretärin: Bernhard Egg Heidi Baumann

* Die Redaktionskommission besteht aus folgenden Mitgliedern: Bernhard Egg, Elgg (Präsident); Brigitta Johner-Gähwiler, Urdorf; Regula Kuhn, Illnau- Effretikon; Sekretärin: Heidi Baumann.