KR-Nr. 464/2004
Lage bezüglich B- und C-Ereignisse
Winterthur und Zürich, 20. Dezember 2004 KR-Nr. 464/2004
ANFRAGE von Dr. Dieter Kläy (FDP, Winterthur) und Christian Mettler (SVP, Zürich)
betreffend Lage bezüglich B- und C-Ereignisse
Gemäss Gesetzgebung ist der Kanton Zürich für die Bewältigung ausserordentlicher Ereignisse im Chemie- und im biologischen Bereich verantwortlich. Der atomare Bereich fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bundes. Für eine Erstintervention zeichnet die Feuerwehr oder der nächstgelegene Chemiewehr-Stützpunkt verantwortlich. Die Bewältigung von Ereignissen im Zusammenhang mit Industriechemikalien ist sichergestellt. Von Bedeutung, trotz geringerer Wahrscheinlichkeit, ist aber auch die Bewältigung weitergehender ausserordentlicher Ereignisse.
Es stellen sich folgende Fragen:
Wie beurteilt der Regierungsrat heute die Lage betreffend ausserordentlicher Ereignisse im C- und B-Bereich?
Wie sieht er die Lage bezüglich terroristischer Gefahren und welche grundsätzlichen Massnahmen leitet er daraus ab?
Der Bund hat ein Konzept „Ereignisbewältigung bei C-Terror“ erstellt, welches auch den Kantonen Möglichkeiten darlegt, wie man sich auf solche Szenarien vorbereiten kann. Inwiefern und wie werden dieses Konzept oder Teile davon umgesetzt? Wer ist dafür zuständig und welche Massnahmen sind in Planung?
Wie sieht die Umsetzung des erwähnten Konzepts konkret im Bereich der Ausbildung und im Rahmen von entsprechenden Übungen aus?
Sind entsprechende Ausbildungsunterlagen, Ausbildungsvorgaben und Einsatzbefehle für die betroffenen Ersteinsatzkräfte vorhanden? Wer zeichnet für die Erstellung und Umsetzung verantwortlich?
Wie verhält sich die Sachlage bezüglich Ausbildung im Bereich des B-Falls?
Dr. Dieter Kläy Christian Mettler