Vorlage 4720a

Emissionsarme Mobilfunkzonen

1 Antrag der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt* vom 13. September 2011 KR-Nr. 324/2008

4720 a Beschluss des Kantonsrates über die Behördeninitiative KR-Nr. 324/2008 des Gemeinderates der Stadt Zürich betreffend Emissionsarme Mobilfunkzonen (vom . . . . . . . . . . . .)

Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die Anträge des Regierungsrates vom 18. August 2010 und der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt vom 13. September 2011, beschliesst: I. Der Regierungsrat wird beauftragt, einen ausformulierten Gegenvorschlag zur Behördeninitiative betreffend Emissionsarme Mobilfunkzonen im Sinn des nachfolgenden Berichts auszuarbeiten.

Minderheitsantrag von Alex Gantner, Lorenz Habicher, Konrad Langhart, Christian Lucek, Ruedi Menzi (in Vertretung von Hanspeter Haug), Gabriela Winkler, Orlando Wyss: I. Die Behördeninitiative KR-Nr. 324/2008 des Gemeinderates der Stadt Zürich betreffend Emissionsarme Mobilfunkzonen wird abgelehnt.

* Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt besteht aus folgenden Mitgliedern: Ruedi Lais, Wallisellen (Präsident); Robert Brunner, Steinmaur; Gerhard Fischer, Bäretswil; Alex Gantner, Maur; Lorenz Habicher, Zürich; Hanspeter Haug, Weiningen; Konrad Langhart, Oberstammheim; Christian Lucek, Dänikon; Barbara Schaffner, Otelfingen; Benno Scherrer Moser, Uster; Peter Stutz, Embrach; Gabriela Winkler, Oberglatt; Andreas Wolf, Dietikon; Orlando Wyss, Dübendorf; Sabine Ziegler, Zürich; Sekretärin: Franziska Gasser.

II. Mitteilung an den Regierungsrat und den Gemeinderat der Stadt Zürich.

Zürich, 13. September 2011

Im Namen der Kommission Der Präsident: Die Sekretärin: Ruedi Lais Franziska Gasser

E r l ä u t e rn d e r B e ri c h t

Die Behördeninitiative lässt sich nicht direkt umsetzen, da das geforderte «Vermeiden von Parallelinfrastrukturen» die Gefahr eines Eingreifens ins Wettbewerbsrecht birgt. Ebenso ist durch übergeordnetes Recht festgelegt, dass die Bauherrschaft einen eigentlichen Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung hat, wenn das Vorhaben die bau- und umweltschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt – namentlich etwa die Grenzwerte der NISV (Verordnung über den Schutz nicht ionisierender Strahlung; SR 814.710) eingehalten werden. Deshalb soll das Anliegen der Behördeninitiative in einem Gegenvorschlag aufgenommen werden. Den Gemeinden soll Unterstützung durch den Kanton bei dieser von weiten Teilen der Bevölkerung als dringlich wahrgenommenen Problematik geboten werden. Die gewählte Lösung hat sich zwar im Rahmen der engen gesetzlichen Möglichkeiten zu bewegen, muss aber über das heute praktizierte Zurverfügungstellen eines Merkblattes hinausgehen. Nützlich ist es namentlich, wenn die Gemeinden auf ein standardisiertes Dialog-Verfahren für die Standortevaluation zurückgreifen können. Auf S. 38 des «Leitfadens Mobilfunk für Gemeinden und Städte», 2010, wird dessen Inhalt folgendermassen beschrieben: – regelmässige und transparente Information über den künftigen Netzbau – frühzeitige Information über konkrete Projekte in den Gemeinden – Mitsprache der Gemeinden im Rahmen einer Standortevaluation Ausserdem könnte wohl auch vorgeschrieben werden, dass die Anbieter eine Auswahl unter mehreren geeigneten Standorten anbieten sollen.

Der Kanton Luzern und auch einige Zürcher Gemeinden (so etwa Schlieren) wenden das Dialogmodell heute bereits erfolgreich ohne eigentliche gesetzliche Grundlage an. In einer Anhörung der Anbieter in der KEVU zeigten sich diese bereit, ihr Dialogmodell auch im Kanton Zürich einheitlich anzuwenden. Die Kantone Tessin und Basel-Stadt setzen auf eine gesetzliche Regelung des Vorgehens. Das hat den Vorteil, dass die Abläufe einheitlich sind und der Öffentlichkeit der Spielraum der Behörden klar dargestellt wird. Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb, die Regierung mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zur Behördeninitiative KR- Nr. 324/2008 zu beauftragen.