Vorlage 4857a

Zweijährige Grundbildung mit Berufsattest EBA

1 Antrag der Kommission für Bildung und Kultur* vom 27. März 2012 KR-Nr. 318/2007

4857 a Beschluss des Kantonsrates zum Postulat KR-Nr. 318/2007 betreffend zweijährige Grundbildung mit Berufsattest EBA (vom . . . . . . . . . . . .)

Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die Berichte und Anträge des Regierungsrates vom 30. November 2011 und der Kommission für Bildung und Kultur vom 27. März 2012, beschliesst: I. Das Postulat KR-Nr. 318/2007 betreffend zweijährige Grundbildung mit Berufsattest EBA wird abgeschrieben. II. Gestützt auf § 24 Abs. 3 Kantonsratsgesetz gibt der Kantonsrat die nachfolgende abweichende Stellungnahme ab. III. Mitteilung an den Regierungsrat.

Zürich, 27. März 2012

Im Namen der Kommission Der Präsident: Die Sekretärin: Ralf Margreiter Jacqueline Wegmann

* Die Kommission für Bildung und Kultur besteht aus folgenden Mitgliedern: Ralf Margreiter, Zürich (Präsident); Anita Borer, Uster; Rochus Burtscher, Dietikon; Andreas Erdin, Wetzikon; Claudia Gambacciani, Zürich; Hans Peter Häring, Wettswil a. A.; Karin Maeder-Zuberbühler, Rüti; Mattea Meyer, Winterthur; Margreth Rinderknecht, Wallisellen; Markus Späth-Walter, Feuerthalen, Moritz Spillmann, Ottenbach; Corinne Thomet-Bürki, Kloten; Sabine Wettstein- Studer, Uster; Claudio Zanetti, Zollikon; Johannes Zollinger, Wädenswil; Sekretärin: Jacqueline Wegmann.

2 Begrün du ng

1 Postulat KR-Nr. 318/2007

Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 8. März 2010 das von Kantonsrätin Susanna Rusca Speck, Zürich, Kantonsrat Markus Späth-Walter, Feuerthalen, und Kantonsrätin Karin Maeder-Zuberbühler, Rüti, am 29. Oktober 2007 eingereichte Postulat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen. Der Regierungsrat wird eingeladen zu prüfen, wie er die Grundbildung mit Attest im Kanton Zürich gezielt fördern will. Insbesondere ist zu prüfen, – wie das neue Ausbildungsgefäss bei allen Beteiligten (Oberstufenschülerinnen und -schüler, Eltern, Lehrkräfte der Oberstufe, Verbände, potentielle Ausbildungsbetriebe) besser bekannt gemacht werden kann; – wie die höhere Betreuungsintensität der EBA-Klassen bei der Festlegung der Klassengrösse an den Berufsschulen berücksichtigt werden kann; – wie zusätzliche Ausbildungsbetriebe gewonnen werden könnten; – welche Abteilungen der Verwaltung zusätzliche EBA-Ausbildungsplätze bereitstellen könnten; – welche selbstständigen Betriebe des Kantons für die Ausbildung EBA gewonnen werden könnten; – wie anstelle der Anlehren in jenen Bereichen, für welche keine EBA-Ausbildung vorgesehen ist, Ausbildungsplätze für schwächere Schulabgängerinnen und Schulabgänger angeboten werden könnten.

2 Bericht des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat am 30. November 2011 Bericht erstattet und den Antrag gestellt, das Postulat KR-Nr. 318/2007 als erledigt abzuschreiben (Vorlage 4857; publiziert im Amtsblatt des Kantons Zürich, Nr. 49, 9. Dezember 2011, S. 3557–3562).

3 Abweichende Stellungnahme des Kantonsrates

Die Kommission für Bildung und Kultur teilt die positive Einschätzung des Regierungsrates: Die Einführung der anschlussfähigen zweijährigen Grundausbildung mit Berufsattest (EBA) ist auch im Kanton Zürich ein Erfolg. Kritisch zu vermerken ist aber das nach wie vor sehr bescheidene Angebot von EBA-Ausbildungsplätzen durch den Kanton und die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Im Jahre 2007 existierten im Kanton 372 EBA-Lehrverträge, davon nur gerade neun Plätze beim Kanton. 2011 bestanden erfreulicherweise bereits 995 EBA-Lehrstellen, 26 davon beim Kanton. Das ist eindeutig zu wenig. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, aber etwa auch im Bereich Büroassistenz, Hauswartung oder Küchenassistenz gibt es in Verwaltung und Anstalten noch ein beträchtliches Entwicklungspotential. Die Kommission für Bildung und Kultur erwartet von der Verwaltung und von den selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, dass die Zahl der EBA-Ausbildungsplätze in den nächsten Jahren rasch erhöht wird. Dem Kanton kommt in dieser Frage eine wichtige Vorbildfunktion zu. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt kann seiner Aufgabe, die neue Attestausbildung mit Nachdruck zu fördern, nur nachkommen, wenn der Kanton selber in allen möglichen und geeigneten Ausbildungsbereichen den Tatbeweis erbringt und selber ausbildet. Die Kommission für Bildung und Kultur ermutigt mit dieser abweichenden Stellungnahme den Regierungsrat dazu, seine Anstrengungen zu verstärken. Übereinstimmend mit dem Regierungsrat beantragt sie die Abschreibung des Postulats.