Vorlage 5035

Renaturierung der Töss

Antrag des Regierungsrates vom 23. Oktober 2013 KR-Nr. 329/2007 Beschluss des Kantonsrates zum Postulat KR-Nr. 329/2007 betreffend Renaturierung der Töss (vom . . . . . . . . . . . .)

Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 23. Oktober 2013, beschliesst: I. Das Postulat KR-Nr. 329/2007 betreffend Renaturierung der Töss wird als erledigt abgeschrieben. II. Mitteilung an den Regierungsrat.

Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 7. November 2011 folgendes von den Kantonsrätinnen Hedi Strahm und Lilith Claudia Hübscher sowie Kantonsrat Willy Germann, Winterthur, am 5. November 2007 eingereichte Postulat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen: Der Regierungsrat wird eingeladen, eine weitere Revitalisierungsetappe der Töss im Linsental zu realisieren.

2 Bericht des Regierungsrates:

1. Das Postulat stimmt in seiner Stossrichtung mit den wasserbaulichen Zielen des Kantons überein. Die gesetzlichen Vorgaben des Bundes (Wasserbaugesetz, SR 721.100, und Gewässerschutzgesetz, SR 814.20) und die Kantonsverfassung (LS 101) verlangen Revitalisierungen an den oberirdischen Gewässern. In den letzten Jahren wurden an der Töss im Raum Winterthur verschiedene Revitalisierungsmassnahmen durchgeführt. Auf der Grundlage des «Unterhalts- und Entwicklungskonzeptes» von 1998 wurden im Linsental bzw. Leisental die Aufweitungen «Tössacher» und «Mittlere Au» umgesetzt. Ende 2010 konnte die Vergrösserung der Revitalisierungsstrecke «Mittlere Au» abgeschlossen werden. Auf der Grundlage des am 11. Dezember 2009 geänderten Gewässerschutzgesetzes (SR 814.20, AS 2010, 4285) und der zugehörigen Gewässerschutzverordnung (SR 814.201, AS 2011, 1955) wird derzeit unter der Leitung der Baudirektion die vom Bund verlangte kantonale Revitalisierungsplanung umgesetzt. Revitalisierungen an der Töss im Bereich des Reitplatzes sowie von zwei weiter oben liegenden Abschnitten im Linsental ergeben einen grossen Nutzen für die Natur und die Landschaft im Hinblick auf den erforderlichen Aufwand. Welche Abschnitte in den nächsten 20 Jahren kantonsweit bevorzugt revitalisiert werden sollen, ist noch nicht abschliessend festgelegt. In einem ersten Planungsentwurf wird das untere Linsental im Bereich Reitplatz als vorrangig zu revitalisierender Tössabschnitt ausgewiesen. 2. Losgelöst von den Überlegungen zu Gewässerrevitalisierungen hat die Stadt Winterthur in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Stellen ein Erschliessungskonzept und einen Gestaltungsplan für das Reitplatzareal im unteren Linsental erarbeitet. Den öffentlichen Gestaltungsplan «Sport- und Freizeitanlage Reitplatz» genehmigte die Baudirektion am 29. Mai 2012. Darin ist auch das Gebiet für eine Aufweitung und Revitalisierung der Töss ausgeschieden und der Raumbedarf für das Gewässer gesichert. Zudem hat die Stadt Winterthur das Leitbild «Naherholung Töss Winterthur» erarbeitet, in dem neben der Revitalisierung des Reitplatzes weitere Aufwertungsmassnahmen entlang der Töss auf dem Stadtgebiet von Winterthur aufgezeigt werden. Die Aufwertung der Sport- und Freizeitanlagen Reitplatz gemäss Gestaltungsplan ist ab 2016 vorgesehen. Im Sinn des

Postulates wird eine möglichst gleichzeitige Umsetzung der Revitalisierung Reitplatz angestrebt. Die veranschlagten Kosten von 2,6–3,2 Mio. Franken für die Revitalisierung der Töss beim Reitplatz sind hauptsächlich durch den Bund und den Kanton zu finanzieren, denk-

bar sind auch Sponsorengelder. Die entsprechenden Beträge wurden in der Programmvereinbarung Gewässerrevitalisierung (Zeitabschnitt 2012–2015) mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) festgehalten und in der kantonalen Finanzplanung eingestellt (KEF 2014–2017). Gelingt es, in Zusammenarbeit mit der Stadt Winterthur, bis Ende 2014 ein von allen Beteiligten unterstütztes Auflageprojekt auszuarbeiten und die Finanzierung zu sichern, ist die Umsetzung einer ersten Teilstrecke beim Reitplatz ab Winter 2015/2016 möglich. 3. Die vorgesehene Revitalisierung der Töss im Bereich Reitplatz ist im Rahmen der weiteren Planung sorgfältig mit bestehenden Nutzungen abzustimmen. So sind die Anliegen des Grundwasserschutzes und der Trinkwasserversorgung wie bei den bisherigen Revitalisierungsetappen im Linsental zu berücksichtigen. Es hat sich gezeigt, dass bei geeigneter Planung und Überwachung während der Umsetzung Gerinneaufweitungen an der Töss ohne Beeinträchtigungen der bestehenden Grundwasserpumpwerke vorgenommen werden können. Auch das Stadtwerk Winterthur sieht Revitalisierungen von Fliessgewässern als Chance für Wasserversorgungen. Die Revitalisierung der Töss ist grundsätzlich zu begrüssen. Im Hinblick auf den Erholungsdruck ist im Verlauf der weiteren Planung ein Konzept zur Lenkung der Besucherinnen und Besucher auszuarbeiten. Mittel- bis längerfristig sind im Sinn der kantonalen Revitalisierungsplanung im Linsental zusätzliche, von der Stadt weiter entfernte Abschnitte der Töss zu revitalisieren. Damit verringert sich der Erholungsdruck auf bereits revitalisierte Abschnitte und es können, wie von Naturschutzseite gefordert, örtlich auch bewusst schlecht zugängliche, ökologisch wertvolle Bereiche geschaffen werden. 4. In der Postulatbegründung wird erwähnt, dass mit einer «Renaturierung» der Töss auch die Sicherheit für den Menschen erhöht werden könne, indem gefährliche Schwellen zurückgebaut würden. Unabhängig von Revitalisierungsprojekten wurden in den letzten Jahren durch Sanierung von Schwellen im Rahmen des ordentlichen Gewässerunterhaltes verschiedene heikle und gefährliche Abstürze in der Töss sicherer gemacht. Für einzelne nur mit grossem Aufwand umzubauende Absturzbauwerke wurde vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft ein Sanierungskredit ausserhalb des allgemeinen Gewässerunterhaltes bewilligt. Alle im Rahmen der Schwellensanierung

umgesetzten Massnahmen werden in einer laufend nachgeführten Arbeitsliste «Massnahmenbeschrieb betreffend gefährliche Wasserwalzen in der Töss» festgehalten. Darin ist ersichtlich, dass zurzeit auch die Planung für den Umbau der Abflussmessstation an der Töss in Neftenbach (Station Nr. 2132) in Zusammenarbeit mit der Sektion

Hydrometrie des BAFU vorangetrieben wird. Auf den geplanten Abschluss der Umbauarbeiten im März/April 2014 wird damit die letzte als «sehr gefährlich» beurteilte Schwelle an der Töss saniert sein. Eine vollständige Entfernung aller Schwellen ist zur Verhinderung von Sohlenerosionen und wegen der auf einigen Abschnitten der Töss aus Sicht des Hochwasserschutzes nach wie vor notwendigen Kanalisierung nicht möglich. 5. Gestützt auf diesen Bericht beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 329/2007 als erledigt abzuschreiben.

Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Heiniger Husi