Vorlage 5083
Geschäftsbericht Regierungsrat 2013
1 Antrag des Regierungsrates vom 2. April 2014
Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung des Geschäftsberichts des Regierungsrates 2013 (vom . . . . . . . . . . . .)
Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 2. April 2014, beschliesst: I. Der Geschäftsbericht des Regierungsrates 2013 wird genehmigt. II. Die Gewinnverwendung der selbstständigen Anstalten für das Jahr 2013 wird wie folgt genehmigt: – Universitätsspital Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9510): Fr. 21 593 372.22 – Kantonsspital Winterthur (Leistungsgruppe Nr. 9520): Fr. 29 482 528.72 – Pädagogische Hochschule Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9740): Fr. 2 282 053.37 III. Die Verlustdeckung der selbstständigen Anstalten für das Jahr 2013 wird wie folgt genehmigt – Universität Zürich (Leistungsgruppe Nr. 9600): Fr. 8 412 933.83 – Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Leistungsgruppe Nr. 9710): Fr. 280 946.98 – Zürcher Hochschule der Künste (Leistungsgruppe Nr. 9720): Fr. 1 101 853.16 IV. Mit der Staatsrechnung für das Jahr 2013 werden Rücklagen im Betrag von Fr. 6 673 106 genehmigt. V. Veröffentlichung im Amtsblatt. VI. Mitteilung an den Regierungsrat.
2 We i s u ng
1 Ausgangslage
Gemäss § 10 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR; LS 172.11) erstellt die Staatskanzlei auf Grundlage der Berichterstattung der Direktionen den Geschäftsbericht des Regierungsrates. Ihr obliegt auch die Antragstellung an den Regierungsrat. Der Finanzbericht mit konsolidierter Rechnung und Jahresrechnung samt Anhängen und Beilagen wird als Teil des Geschäftsberichts durch die Finanzverwaltung erstellt. Gemäss § 27 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) leitet der Regierungsrat dem Kantonsrat den Geschäftsbericht zur Genehmigung zu. Der Geschäftsbericht 2013 erscheint in seiner Form und Struktur weitgehend unverändert gegenüber dem Vorjahr.
2 Konsolidierte Rechnung 2013
Die Erfolgsrechnung 2013 hat mit einem Aufwandüberschuss von 38 Mio. Franken abgeschlossen. Das Budget rechnete mit einem Ertragsüberschuss von 104 Mio. Franken. Damit ist das Rechnungsergebnis um 142 Mio. Franken schlechter als budgetiert ausgefallen. Während die Steuererträge unterhalb der budgetierten Werte blieben, schlossen die Direktionen und die Staatskanzlei (ohne finanzielle Leistungsgruppen) ebenso wie Behörden, Rechtspflege und Anstalten besser ab als budgetiert. Die Nettoinvestitionen in der Rechnung 2013 belaufen sich auf 603 Mio. Franken und liegen damit um 174 Mio. Franken unter den budgetierten Nettoinvestitionen von 776 Mio. Franken. Diese Abweichung ist gleichmässig auf die Einnahmen- und Ausgabenseite verteilt und der Entwicklung bei den Darlehen zuzuschreiben. Es werden Rücklagen von insgesamt rund 6,7 Mio. Franken beantragt. Diese werden erst 2014 – nach Genehmigung durch den Kantonsrat – verbucht. Weiter wurden von den Leistungsgruppen im Jahr 2013 Rücklagen von 2,7 Mio. Franken verwendet und unmittelbar aufgelöst. Gesamthaft erhöht sich der Rücklagenbestand per Ende 2013 einschliesslich der beantragten Bildung um 4,0 Mio. Franken oder rund 10% auf 45,9 Mio. Franken. Die selbstständigen Anstalten legen – anstelle der Bildung von Rücklagen – einen Antrag zur Verwendung der Gewinne oder zur Deckung der Verluste vor. Drei Anstalten – Universitätsspital Zürich,
Kantonsspital Winterthur und Pädagogische Hochschule Zürich – beantragen, Gewinne von insgesamt 53,4 Mio. Franken ihren Reserven zuzuweisen. Drei weitere Anstalten – Universität Zürich, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und Zürcher Hochschule der Künste – beantragen, Verluste von insgesamt 9,8 Mio. Franken aus ihren Reserven zu decken. Die genannten Beträge werden erst 2014 nach der Genehmigung durch den Kantonsrat verbucht. Der Regierungsrat hat die Vollständigkeitserklärungen der Direktionen und der Staatskanzlei, der kantonalen Behörden und der Rechtspflege sowie der Anstalten zur Konsolidierten Rechnung 2013 zur Kenntnis genommen und hat dazu keine weiteren Anmerkungen.
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Heiniger Husi