Vorlage 5726
Erst untersuchen, dann handeln
Antrag des Regierungsrates vom 9. Juni 2021 KR-Nr. 195/2019 Beschluss des Kantonsrates über die Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zum Postulat KR-Nr. 195/2019 betreffend Erst untersuchen, dann handeln (vom . . . . . . . . . . . .)
Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 9. Juni 2021, beschliesst: I. Die Frist für die Berichterstattung und Antragstellung zu dem am 30. September 2019 überwiesenen Postulat KR Nr. 195/2019 betreffend Erst untersuchen, dann handeln wird um ein Jahr bis zum 30. September 2022 erstreckt. II. Mitteilung an den Regierungsrat.
Bericht
Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 30. September 2019 folgendes von den Kantonsrätinnen Astrid Furrer und Christina Zurfluh, Wädenswil, sowie Kantonsrat Thomas Marthaler, Zürich, am 17. Juni 2019 eingereichte Postulat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen: Der Regierungsrat wird eingeladen, einen Bericht zur finanziellen Situation der Zürcher Familienhaushalte zu erstellen. Relevant ist das verfügbare Einkommen. Der Bericht soll aufzeigen, inwiefern sich Transferzahlungen und Entlastungen wie zum Beispiel Prämienverbilligungen, Stipendien, Familienzulagen, Sozialhilfe oder Steuerabzüge auf die finanzielle Situation auswirken. Auch die finanziellen Belastungen wie Steuerabgaben sind einzubeziehen.
Die Frist für die Berichterstattung und Antragstellung läuft am 30. September 2021 ab. Das Postulat fordert einen Bericht zur finanziellen Situation der Zürcher Familienhaushalte. Der Bericht soll es erlauben, die potenziellen Auswirkungen von Politikvorstössen im Bereich der Sozial- und Familienpolitik besser abzuschätzen. Um diesen Zweck zu erfüllen, muss zuerst eine solide statistische Datengrundlage erarbeitet werden. Zurzeit besteht kein Datensatz, der alle erforderlichen Daten enthält. Mit der Entgegennahme des Postulats wurde das Statistische Amt beauftragt, einen solchen Datensatz zu erstellen. Nach der Abwägung einiger Vorgehensvarianten in der Projektinitialisierungsphase wurde beschlossen, einen neuen Datensatz für den Kanton Zürich zu erstellen. Dazu ist es notwendig, bestehende Administrativdatensätze aus verschiedenen Quellen in einem Datensatz zu konsolidieren. Es müssen kantonale Datensätze mit Daten verknüpft werden, die auf Bundesebene verfügbar sind. Die kantonalen Daten umfassen Steuerdaten sowie Daten zu den Individuellen Prämienverbilligungen. Die nationalen Daten umfassen Einwohnerdaten, Renten (AHV), Ergänzungsleistungen, wirtschaftliche Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung. Die verschiedenen Datensätze werden über die AHV-Nummer miteinander verknüpft und danach wird die AHV-Nummer anonymisiert. Aus dem so integrierten Datensatz können über Informationen aus dem Gebäude- und Wohnungsregister Haushalte gebildet werden, um so die Auswirkungen von Gesetzgebungsprojekten für verschiedene Haushaltstypen abzuschätzen. Diese Datenverknüpfung läuft über das Bundesamt für Statistik (BFS). Das Statistische Amt hat im Februar 2021 einen entsprechenden Antrag auf Datenverknüpfung beim BFS eingereicht. Die Bearbeitung dieses Antrags und damit die Datenlieferung des BFS hat sich jedoch verzögert. Zurzeit steht ein Vertragsentwurf zwischen dem BFS und dem Statistischen Amt bereit, der von sämtlichen Datenlieferanten (dem BFS, der Zentralen Ausgleichsstelle und dem Staatssekretariat für Wirtschaft) juristisch geprüft und unterzeichnet werden muss. Die Datenlieferung ist noch nicht erfolgt. Nach der Datenlieferung durch den Bund wird das Statistische Amt die Daten verknüpfen, bereinigen und für die Berichterstattung zum Postulat aufbereiten. Diese Arbeiten sind anspruchsvoll und werden einige Monate in Anspruch
nehmen. Da der genaue Zeitpunkt der Datenlieferung durch das BFS nicht abzuschätzen ist, erscheint es zweckmässig, die Frist zur Erstattung des Postulatsberichts um ein Jahr zu erstrecken.
Der Regierungsrat ersucht deshalb den Kantonsrat, die am 30. September 2021 ablaufende Frist für die Berichterstattung und Antragstellung zum Postulat KR-Nr. 195/2019 um ein Jahr bis zum 30. September 2022 zu erstrecken.
Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Die Staatsschreiberin: Jacqueline Fehr Kathrin Arioli