KR-Nr. 65/2018

Wegleitung Parkierung

Oberstammheim, Pfäffikon und Dietikon, 5. März 2018 KR-Nr. 65/2018

ANFRAGE von Martin Farner (FDP, Oberstammheim), Hans Heinrich Raths (SVP, Pfäffikon) und Josef Wiederkehr (CVP, Dietikon)

betreffend Wegleitung Parkierung

Nach dem Rückzug der Teilrevision des PBG vom Dezember 2013 beauftragte der Regierungsrat die Baudirektion, die kantonale Wegleitung Parkierung, eine Hilfestellung für die Gemeinden für den Erlass kommunaler Parkierungsordnungen, zu überarbeiten. Diese Wegleitung ist durch verschiedene Studien, welche auch den Empfehlungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) zugrunde liegen,

überholt, ja der Bezug auf die Luftreinhaltegesetzgebung ist obsolet, da der Zusammenhang nicht nachgewiesen werden konnte. Dennoch wird die Wegleitung explizit mit Bezug auf die Luft-reinhaltung bei Parkierung weiter angewandt.

Bislang warten die Gemeinden seit mehr als 4 Jahren auf eine Neuauflage. Es hat noch nicht einmal eine Vernehmlassung zu einem entsprechenden Entwurf stattgefunden.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann ist die Vernehmlassung zur überarbeiteten Wegleitung Parkierung zu erwarten?

  2. Auf welcher gesetzlicher Grundlage bzw. Verordnung beruht die überarbeitete Wegleitung?

  3. Hält es der Regierungsrat für angebracht, dass die noch geltende Wegleitung mit der Basis Luftreinhaltung nach wie vor angewendet wird, obwohl der Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Parkierung und Luftreinhaltung nicht nachgewiesen werden konnte und gemäss Empfehlungen von BAFU/ARE nur noch in ausgewiesenen Einzelfällen zum Tragen kommen kann?

  4. Darf man davon ausgehen, dass die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen BAFU/ARE in die Überarbeitung einfliessen und der überholte und mehrfach widerlegte Zusammenhang zwischen Luftreinhaltung und Parkierung nicht mehr zum Tragen kommt?

  5. Trifft es zu, dass das ARE die Genehmigung von Zonenplanänderungen der Gemeinden von der Anwendung bzw. detailgetreuen Umsetzung der Wegleitung Parkierung abhängig macht? Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass es dazu einer gesetzlichen Grundlage, welche demokratisch erlassen wurde, bedarf, welche bei der Wegleitung nicht (mehr) gegeben ist?

  6. Hält es der Regierungsrat für angebracht, dass die offenbar im Entwurf in der Verwaltung vorliegende neue Wegleitung fallweise bereits bei der Festsetzung von Zonenplänen und Bauordnungen vorangewendet wird?

  7. Wie steht der Regierungsrat zur Besitzstandswahrung von PP bei Sanierungen?

Martin Farner Hans Heinrich Raths Josef Wiederkehr