KR-Nr. 69/2013
Junge Sozialhilfebezüger
Horgen, Dübendorf und Mönchaltorf, 25. Februar 2013 KR-Nr. 69/2013
ANFRAGE von Rico Brazerol (BDP, Horgen), Bruno Fenner (BDP, Dübendorf) und Stefan Hunger (BDP, Mönchaltorf)
betreffend Junge Sozialhilfebezüger
In der Sonntagspresse war von einem Fall im Kanton Aargau zu lesen, in dem ein 23-Jähriger eine ganze Gemeinde narrt. Er hat keine Berufsausbildung, war noch nie in einem Job tätig und verhält sich äusserst unkooperativ. Er ignorierte Termine, holte Behördenschreiben nicht ab und verweigerte gemeinnützige Arbeit. Die Gemeinde Berikon strich ihm die Sozialhilfe,
worauf der Sozialhilfeempfänger bis vor Bundesgericht ging – und recht bekam. Das Verhalten des Mannes sei zwar renitent, aber nicht missbräuchlich gewesen, urteilen die Richter in Lausanne. Die Gemeinde hätte zwar Abzüge machen können, aber nicht die Zahlungen einstellen dürfen. Die Gemeinde Berikon muss die Sozialhilfe rückwirkend nachzahlen und die Gerichtskosten übernehmen. Jetzt ist der Sozialvorsteherin (SP) der Kragen geplatzt und sie ist mit dem Fall an die Öffentlichkeit gelangt. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist Ihnen ein solcher oder ähnlicher Fall auch im Kanton Zürich bekannt?
Wie geht der Kanton Zürich mit renitenten Sozialhilfeempfängern um? Wie werden sie bestraft?
Im nationalen Schnitt sollen rund 12 Prozent der Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger zwischen 18 und 25 Jahre alt sein. Wie sieht das im Kanton Zürich aus?
Wurde schon darüber diskutiert, bei Jugendlichen höhere Hürden für Sozialhilfe anzusetzen?
Wenn jugendliche Erwachsene, zum Teil ohne jegliche Ausbildung, Sozialhilfebezüger werden, ist der Weg zurück in die Normalität sehr schwierig. Was tut der Kanton in Sachen Prävention?
Rico Brazerol Bruno Fenner Stefan Hunger