KR-Nr. 85/2004

Fussgängerschutz auf Kantonsstrassen

Affoltern am Albis und Hedingen, 8. März 2004 KR-Nr. 85/2004

ANFRAGE von Dr. Pia Holenstein Weidmann (SP, Affoltern am Albis) und Eva Torp (SP, Hedingen)

betreffend Fussgängerschutz auf Kantonsstrassen

Der Regierungsrat wird gebeten, zu überprüfen, ob bei den Auskünften der Kantonspolizei die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger im Vordergrund steht.

Seit vielen Jahren besteht in Affoltern am Albis das ausgesprochene Bedürfnis nach einer sicheren Überquerungsmöglichkeit der Zürichstrasse; im Jahr 1990 wurde eine Passerelle für die Schulkinder erstellt, welche 2001 (von einem Auto) beschädigt und auf Wunsch der Bevölkerung erneuert, im Dezember 2003 aber wieder von einem Fahrzeug zerstört worden ist. Gegenwärtig ist ein Fussgängerstreifen mit Schutzinsel vorhanden, der aber nach Meinung der Einwohnerschaft zu wenig Sicherheit bietet. (Eine bessere Beleuchtung wurde zwar zugesichert, ist aber immer noch nicht realisiert). Die meisten Schulkinder müssen die Strasse

viermal pro Tag überqueren; gegenwärtig leisten Eltern freiwilligen und unbezahlten Lotsendienst.

Für die Zukunft ist eine aufwändige, behindertengerechte Passerelle geplant, die 1,3 Millionen Franken kostet und von der Stimmbürgerschaft genehmigt werden muss. Daher ist der Bau noch in weiter Ferne und gegenwärtig nicht genügend Sicherheit vorhanden.

Die Bevölkerung und der Gemeinderat wären zufrieden, wenn ein Rotlichtsignal installiert würde. Es könnte eines sein, das nur bei Bedarf auf Grün schaltet oder es wäre auch ein mobiles möglich bis zur Erstellung der Passerelle.

Das Hindernis zur Erstellung eines Lichtsignals ist die seit Jahren gleiche Auskunft der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei und des zuständigen Kantonspolizisten, der behauptet, eine Lichtsignalanlage fördere Unfälle.

Zuweilen hört man aber auch, dass es nur die Sorge um den Verkehrsfluss sei, welche gegen die Lichtsignalanlage spreche.

Wir fragen daher die Regierung:

  1. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass bei einem Fussgängerstreifen mit Rotlicht mehr Unfälle passieren als ohne? Ist diese Behauptung absolut unwidersprochen? Und wie ist das zu erklären?

  2. Kann es sein, dass der freie Verkehrsfluss höher gewichtet wird als der Schutz von Menschenleben? Darf der Kanton einem ganzen Dorf die dringend gewünschte, einfach zu realisierende Schutzmöglichkeit verweigern, nur weil er die Hoheit über die Strasse besitzt?

Dr. Pia Holenstein Weidmann Eva Torp