KR-Nr. 96/1991

Asylproblematik

KR-Nr. 96/1991 Niederglatt, 27.Mai 1991

DRINGLICHE INTERPELLATION von Markus Kägi (SVP, Niederglatt)

betreffend Asylproblematik

Einerseits hat das Bundesamt für Flüchtlingswesen eine Statistik über die neuen Asylgesuche in den ersten vier Monaten 1991 veröffentlicht. Anderseits war man über die unwürdige Art und Weise um die Ausschaffung der rechtmässig abgewiesenen "Obwalder-und Luzerner-Kurden" schockiert, nicht zuletzt wegen des Verhaltens der zuständigen kantonalen Behörden, die sich in unverständlicher Weise weigerten, klares Recht durch-zusetzen. Dies veranlasst mich zu folgenden Fragen an den Regierungsrat:

  1. Wie viele Asylbewerber halten sich per Ende Mai 1991 im Kanton Zürich auf und wie viele Neuzuweisungen sind bis Ende 1991 zuerwarten?

  2. Wie viele abgewiesene Asylbewerber halten sich im Kanton Zürich auf?

  3. Ist der Regierungsrat des Kantons Zürich bereit, die Vorschriten des Asylgesetzes in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden durchzusetzen und rechtskräftig abgewiesene Asylbewerber auch dann konsueqent auszuweisen, wenn dies von einem gewissen Teil der Bevölkerung und der Presse als inhuman beurteilt wird?

  4. Was gedenkt der Regierungsrat zur Entlastung der Gemeinden und zur vorsorglichen Entspannung in den Gemeinden zu tun, um die Betreuer und Mitglieder der Miliz-behörden in ihrer Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen?

  5. Muss der Regierungsrat trotz der beschlossenen restriktiven Finanz- und Personalpolitik bei der Polizeidirektion und bei der Fürsorgedirektion neue Stellen schaffen?

Wenn ja, wie viele neue Stellen werden zur Bearbeitung der neuen Asylflut veraussichtlich notwendig sein?

Wie hoch sind diese zusätzlichen Personalkosten zu veranschlagen? (Es ist dem Unterzeichnenden bekannt, dass der Bund die Kantone entschädigt. Es interessieren die voraussichtlichen Bruttokosten).

Wird der Regierungsrat weiterhin auf die Mithilfe von privaten Firmen (z.B. Man-Power) zur Asylanten-Befragung angewiesen sein?

6. Ist der Regierungsrat bereit, die Oeffentlichkeit über die tatsachliche Situation im Kanton Zürich regelmässig zu informieren?

Markus Kägi

T. Bortoluzzi U. Maurer E. Stocker H. Schmied E. Frischknecht R. Rietiker E. Schibli E. Kägi A. Binder T. Leuthold J. Jucker L. Styger H. Fehr U. Welti 0. Bachmann H. Wiederkehr A. Schneider A. Nufer P. Zweifel M. Binder E. Büchi L. Fehr G. Schellenberg H. Rutschmann W. Peter

Begründung

Aus der Tagespresse konnte man kürzlich entnehmen, dass gesamtschweizerisch ca. 65'000 Asylgesuche pendent sind. 1991 sollen ca. 50'000 neue Gesuche erwartet werden, was somit über 110'000 nicht behandelte Asylgesuche (Bewerber) ausmacht. Davon werden 1/5, also über 20'000, dem Kanton Zürich zur Betreuung zugewiesen, was etwa der Einwohnerzahl von Dübendorf (20'971 Ende 1990) entspricht.

Eine praktische Verdoppelung der Asylantenzuweisungen an den Kanton Zürich gegenüber dem Vorjahr muss ohne Zweifel Auswirkungen auf den Personalbestand bei der Polizeidirektion (Befragung durch die Fremdenpolizei) und bei der Fürsorgedirektion (Asyl Koordination und Betreuung) haben.

In zahlreichen Gemeinden des Kantons Zürich ist das Mass des Zumutbaren für Betreuer und Miliz-Behörden mit der überbordenen Zuweisung von Asylbewerbern überschritten. Es bereitet immer mehr Mühe, geeignete Personen zu finden, die sich für diese schwierige und aufwendige Arbeit eignen und sich zur Verfügung stellen.

Für die Gemeinden wird es immer schwieriger, geeignete und würdige Unterkünfte für die Asylbewerber zu finden und zur Verfügung zu stellen. Die Unterkünfte sind vielfach überbelegt. Dadurch wird das Konfliktpotential unter den Asylbewerbern grösser. Die Bevölkerung versteht immer weniger die grösser werdende Anzahl der anwesenden Asylbewerber, die grösstenteils aus wirtschaftlichen Ueberlegungen in unser Land einreisen. In der Folge wächst der Fremdenhass. Dies widerspiegelt sich bereits an Einschüchterungsversuchen und tätlichen Uebergriffen an Asylanten und Beschädigungen an Unterkünften.

Diese alarmieren de Situation benachteiligt die sich rechtens im Kanton Zürich aufhaltenden Personen, denen man ihr Asylgesuch bewilligt hat, sowie die übrige ausländischen Wohnbevölkerung.