Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1564/2022

Kantonales Geoinformationssystem, Software ArcGIS Enterprise und Software ProSuite, 2023-2026, Vergaben

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. November 2022

1564. Kantonales Geoinformationssystem, Software ArcGIS Enterprise und Software ProSuite, 2023–2026 (Vergabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Für die raumbezogene Informationsverarbeitung betreibt der Kanton Zürich seit 1992 ein direktionsübergreifendes Geoinformationssystem (GIS-ZH). Das System wird für die Erfüllung von Vollzugsaufgaben verwaltungsintern wie auch für die Öffentlichkeit, Wirtschaft und Forschung zur Verfügung gestellt. Die Erstbeschaffung der Informatiklösung erfolgte gestützt auf den RRB Nr. 1093/1992 bei der Esri Gesellschaft für Systemforschung und Umweltplanung GmbH, Deutschland, als Generalunternehmerin. Das Geoinformationssystem Esri Enterprise GIS der Esri Inc., USA, diente seither der Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation räumlicher Daten und umfasst auch heute noch die dazu benötigte Hardware, Software sowie die Daten und die Anwendungen. Das Geografische Informationssystem der kantonalen Verwaltung Zürich (GIS-ZH, Kantonsapplikation gemäss Ziff. 14 IKT-Strategie) wird zurzeit weiterentwickelt (vgl. RRB Nr. 688/2020). Die neu aufgebaute Infrastruktur und die neuen Softwareprodukte, insbesondere im Serverbereich, machen einen neuen Lizenzvertrag mit der Esri Schweiz AG notwendig. Aus technischen und organisatorischen Gründen wurde die Erneuerung an die Bereitstellung des neuen digitalen Arbeitsplatzes (DAP) gekoppelt. Aufgrund von grossen Verzögerungen in der Bereitstellung des DAP und in der Folge auch dem Aufbau der Infrastruktur für das GIS- ZH wurde für das Übergangsjahr 2022 das bestehende Lizenzabkommen verlängert (vgl. RRB Nr. 113/2022). Mit der Verfügbarkeit des digitalen Arbeitsplatzes besteht nun der Bedarf, das bestehende Lizenzabkommen im Hinblick auf die zukünftigen Softwareprodukte umfassend zu erneuern und für die Laufzeit 2023–2026 anzupassen.

B. Rechtliche Grundlage Der Betrieb des Geoinformationssystems erfolgt gestützt auf § 20 des Kantonalen Geoinformationsgesetzes vom 24. Oktober 2011 (LS 704.1) in Verbindung mit §§ 18 ff. der Kantonalen Geoinformationsverordnung vom 27. Juni 2012 (LS 704.11).

Der Betrieb der kantonalen Geoinformations-Infrastruktur fällt gemäss Business Continuity Management der Baudirektion unter die fünf geschäftskritischen Geschäftsprozesse der Baudirektion. Das GIS-ZH stellt ein unverzichtbares Arbeitsinstrument für die Erfüllung zentraler Verwaltungsaufgaben, insbesondere auch im Bedrohungsfall, dar. Aus diesem Umstand leiten sich erhöhte Ansprüche in Bezug auf die Informationssicherheit und die Verfügbarkeit des Systems ab.

C. Beschaffungen Beschaffungsgegenstand bilden Softwarelizenzen für die Softwareprodukte ArcGIS Enterprise sowie Wartung und Pflege der Software und damit zusammenhängender Dienstleistungen für den Betrieb des kantonalen Geoinformationssystems für den Zeitraum 2023 bis 2026 der Esri Schweiz AG, Zürich, und der Dira Geosystems AG, Zürich. Es ist vorgesehen, einen Vertrag mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 für die Nutzung der Lizenzen samt ihrer Wartung und Pflege mit der Esri Schweiz AG sowie der Dira Geosystems AG abzuschliessen. Submissionsrechtlich ist für die vorliegende Vergabe des Grundangebots an die Esri Schweiz AG für das EA, EEAP sowie Optionen von einem Auftragswert für die Betriebsdauer von vier Jahren ohne Mehrwertsteuer von Fr. 3 160 809 auszugehen. Der Auftragswert für die Qualitätsmanagement-Software ProSuite der Dira Geosystems AG beträgt Fr. 278 210.65 (vgl. § 4 Abs. 3 Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 [LS 720.11]). Gestützt auf die submissionsrechtlichen Bestimmungen ist aufgrund des Auftragswertes ein offenes oder selektives Verfahren im vom Staatsvertrag erfassten Bereich durchzuführen, sofern nicht angeführte Tatbestandsmerkmale nach § 10 Abs. 1 der Submissionsverordnung zur Anwendung kommen. Aufgrund der nachstehenden submissionsrechtlichen Gesamtbeurteilung sind aufgrund der gegenwärtigen Marktsituation das Vorliegen der Voraussetzungen von § 10 Abs. 1 Submissionsverordnung weiterhin als erfüllt zu betrachten: Vergabe an Esri Schweiz AG Für den Betrieb des GIS-ZH ist die Lizenzierung und Softwarepflege sowie die Konfiguration der Standardsoftware durch die Softwarelieferantin und Lizenzinhaberin Esri Schweiz AG eine notwendige Voraussetzung. Aufgrund der Komplexität, der technischen Besonderheiten und des Schutzes des geistigen Eigentums der Software sowie der erforderlichen speziellen Kompetenzen können die Leistungen ausschliesslich von der Lizenzinhaberin der Softwarelösung Esri Schweiz AG erbracht werden.

Aufgrund der regelmässig durchgeführten Evaluationen, insbesondere mit der im Rahmen des Programms GIS-ZH 2020 angestossenen Architekturentwicklung, wurde nachgewiesen, dass die Produktepalette der Esri Inc. die formulierten Anforderungen zum heutigen Zeitpunkt und für die absehbare Zeitspanne der nächsten Jahre bestmöglich erfüllt. Es ist demnach ausgeschlossen, dass andere Anbietende die geforderten Leistungen im gleichen Mass erbringen können. Aus den dargelegten Erwägungen ist eine freihändige Vergabe des Auftrags für die Nutzung der Softwareprodukte an die bisherige Leistungserbringerin gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. c und f der Submissionsverordnung vorzunehmen. Die Esri Schweiz AG, Zürich, hat ein Angebot vom 22. September 2022 für die Nutzung, Pflege und Wartung der Software ArcGIS von Fr. 2 549 259 (einschliesslich MWSt) für die Weiterführung des bestehenden Lizenzabkommens für die Laufzeit 2023 bis 2026 eingereicht. Die Optionen gemäss Angebot werden nach Bedarf durch die Vergabestelle bei der Anbieterin bestellt. Der Auftrag für die Nutzung, Pflege und Wartung der Software ArcGIS Enterprise kann somit zu Fr. 2 549 259 (einschliesslich MWSt) an die Esri Schweiz AG, Zürich, vergeben werden. Vergabe an Dira Geosystems AG Die Qualitätssicherung ist eine zentrale Softwarekomponente für den Betrieb des Geografischen Informationssystems. Die eingesetzte Softwarelösung ProSuite der Esri Schweiz AG wurde von der Rechteinhaberin, Esri Schweiz, an die Dira GeoSystems AG, Zürich, für die Weiterentwicklung und den Vertrieb ausgelagert. Die Lizenzierung und Softwarepflege durch die Softwarelieferantin und Lizenzinhaberin Dira GeoSystems AG ist eine notwendige Voraussetzung. Aufgrund der Komplexität, der technischen Besonderheiten und des Schutzes des geistigen Eigentums der Software sowie der erforderlichen speziellen Kompetenzen können die Leistungen ausschliesslich von der Lizenzinhaberin der Softwarelösung Dira GeoSystems AG, Zürich, erbracht werden. Es ist demnach ausgeschlossen, dass andere Anbietende die geforderten Leistungen im gleichen Mass erbringen können. Aus den dargelegten Erwägungen ist eine freihändige Vergabe des Auftrags für Nutzung der Softwareprodukte an die bisherige Leistungserbringerin gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. c und f der Submissionsverordnung vorzunehmen. Die Dira GeoSystems AG, Zürich, hat ein Angebot vom 22. September 2022 für

die Nutzung, Pflege und Wartung der Software ProSuite von Fr. 278 210.65 (einschliesslich MWSt) für die Laufzeit 2023 bis 2026 eingereicht. Der Auftrag für die Nutzung, Pflege und Wartung der Software ProSuite kann zu Fr. 278 210.65 (einschliesslich MWSt) an die Dira GeoSystems AG, Zürich, vergeben werden.

Die Vergabesumme der Jahre 2023 und 2024 ist durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1482/2022 gedeckt und geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung. Die Vergabe ab 2025 erfolgt unter dem Vorbehalt einer rechtskräftigen Ausgabenbewilligung.

D. Zuständigkeit und vertragliche Regelung Die fachliche Zuständigkeit für die Geodateninfrastruktur GIS-ZH als Kantonsapplikation gemäss IKT-Strategie des Kantons (Ziff. 14 IKT- Strategie) liegt bei der Baudirektion bzw. beim Amt für Raumentwicklung. Der technische Betrieb erfolgt durch die IKT-Grundversorgung (Ziff. 13 Abs. 1 lit. d IKT-Strategie). Für die Koordination aller mit der Kantonsapplikation zusammenhängenden Geschäftsprozesse ist das Amt für Raumentwicklung verantwortlich. Das Amt für Raumentwicklung schliesst daher mit der Vertreterin der Lizenzinhaberin in der Schweiz, Esri Schweiz AG, Zürich, sowie mit der Dira GeoSystems AG, Zürich, einen Vertrag über die Nutzung der bezeichneten Softwarelizenzen (Enterprise Agreement) und zugehörige Dienstleistungen (Enterprise Advantage Program) mit Gültigkeit für die gesamte kantonale Verwaltung ab.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Auftrag für die Nutzung, Pflege und Wartung der Software ArcGIS Enterprise wird gemäss Angebot vom 22. September 2022 zu Fr. 2 549 259 an die Esri Schweiz AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Mehrnutzungen von Softwarelizenzen und Unvorhergesehenes sowie die im Angebot aufgeführten Optionen auf Fr. 3 850 000.00 (einschliesslich MWSt) erhöhen.

II. Der Auftrag für die Nutzung, Pflege und Wartung der Software ProSuite wird gemäss Angebot vom 22. September 2022 zu Fr. 278 210.65 an die Dira GeoSystems AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Mehrnutzungen von Softwarelizenzen und Unvorhergesehenes auf Fr. 320 000 (einschliesslich MWSt) erhöhen.

III. Die Vergaben ab 2025 erfolgen unter dem Vorbehalt der Ausgabenbewilligung.

IV. Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die Verträge mit der Esri Schweiz AG, Zürich, sowie der Dira GeoSystems AG, Zürich, über den Beschaffungsgegenstand abzuschliessen.

V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Zuschläge auf simap.ch nicht öffentlich.

VI. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli