RRB Nr. 236/2021
Erneuerungswahl der Zürcher Mitglieder des Ständerates für die Amtsdauer 2019–2023, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse des zweiten Wahlgangs vom 17. November 2019
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. März 2021
236. Erneuerungswahl der Zürcher Mitglieder des Ständerates
Erwägungen
für die Amtsdauer 2019–2023, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse des zweiten Wahlgangs vom 17. November 2019 Am 17. November 2019 fand der zweite Wahlgang für die Erneuerungswahl der Zürcher Mitglieder des Ständerates für die Amtsdauer 2019– 2023 statt. Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungsergebnisse wurde am 22. November 2019 mit Rechtsmittelbelehrung im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2019-11-22). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 (LS 175.2) sind innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse angesetzten Frist von drei Tagen keine erhoben worden. Die am 22. November 2019 veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach unverändert geblieben. Am 4. November 2019 wurde beim Regierungsrat eine als Stimmrechtsbeschwerde bezeichnete Einsprache gegen Handlungen von einzelnen Mitgliedern des Regierungsrates im Zusammenhang mit dem zweiten Wahlgang eingereicht. Der Regierungsrat trat auf die Einsprache mit Beschluss vom 13. November 2019 nicht ein (RRB Nr. 1052/2019). Das Bundesgericht hiess eine dagegen erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten teilweise gut und wies die Sache zur weiteren Behandlung und Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zurück (Urteil des Bundesgerichts 1C_662/2019 vom 10. Juni 2020). Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Urteil vom 7. Januar 2021 (VB.2020.00405) in der Folge ab. Das Bundesgericht hat mit Schreiben vom 1. März 2021 bestätigt, dass gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts keine Beschwerde ergriffen wurde. Mit dem Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils ist das Rechtsmittelverfahren abgeschlossen. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (LS 161) hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft des Ergebnisses des zweiten Wahlgangs vom 17. November 2019 festzustellen. Die Rechtskraft des Ergebnisses des ersten Wahlgangs vom 20. Oktober 2019 wurde mit Beschluss vom 6. November 2019 bereits festgestellt (RRB Nr. 1007/2019). Gleichzeitig ist dies dem Büro des Ständerates, dem Bundesrat und den wiedergewählten Zürcher Mitgliedern des Ständerates schriftlich mitzuteilen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird festgestellt, dass das im Amtsblatt vom 22. November 2019 veröffentlichte Ergebnis des zweiten Wahlgangs der Erneuerungswahl der Zürcher Mitglieder des Ständerates für die Amtsdauer 2019–2023 vom 17. November 2019 (ABl 2019-11-22) rechtskräftig ist.
II. Veröffentlichung von Dispositiv I im Amtsblatt.
III. Schreiben an das Büro des Ständerates sowie an den Bundesrat: Wir haben die Ehre, Ihnen mitzuteilen, dass die Stimmberechtigten des Kantons Zürich als Mitglied des Ständerates für die Amtsdauer 2019– 2023 am 17. November 2019 im zweiten Wahlgang Ständerat Ruedi Noser, Herostrasse 12, 8048 Zürich, gewählt haben. Der Regierungsrat hat mit heutigem Datum die Rechtskraft der Ergebnisse des zweiten Wahlgangs festgestellt, nachdem nun alle Rechtsmittelverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind. Die Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse des ersten Wahlgangs vom 20. Oktober 2019 (RRB Nr. 1007/2019) und die damit verbundene Wiederwahl von Ständerat Prof. Dr. Daniel Jositsch wurde Ihnen bereits mitgeteilt. Ständerat Prof. Dr. Daniel Jositsch und Ständerat Ruedi Noser haben den Kanton Zürich bereits in der Amtsdauer 2015–2019 im Ständerat vertreten. Gemäss § 109 Abs. 2 des Zürcher Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (LS 161) nehmen nach Erneuerungswahlen neu Gewählte erst dann Einsitz im Ständerat, wenn beide Mitglieder rechtskräftig gewählt sind. Gestützt auf diese gesetzliche Regelung erfolgte die Vertretung des Kantons Zürich in der laufenden Amtsdauer unverändert durch die beiden bisherigen Vertreter. Mit der rechtskräftigen Wiederwahl von Ständerat Ruedi Noser sind nun beide dem Kanton Zürich zustehenden Sitze im Ständerat für die Amtsdauer 2019– 2023 definitiv durch die bisherigen Amtsinhaber besetzt.
IV. Mitteilung (per E-Mail und per Post) an Ständerat Ruedi Noser, Herostrasse 12, 8048 Zürich, Ständerat Prof. Dr. Daniel Jositsch, Webereistrasse 6, 8712 Stäfa, die Parlamentsdienste, Parlamentsgebäude, 3003 Bern, die Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte, Bundeshaus West, 3003 Bern, sowie an das Statistische Amt als kantonales Wahlbüro und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli