Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 396/2020

Strassen, Hombrechtikon, 728 Etzelstrasse, Gehweg, Bushaltestellen, Erneuerung Strasse, Vergabeerhöhung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. April 2020

396. Strassen (Hombrechtikon, 728 Etzelstrasse, Gehweg,

Erwägungen

Bushaltestellen, Erneuerung Strasse, Vergabeerhöhung) Mit Beschluss vom 22. November 2017 setzte der Regierungsrat das Projekt für einen neuen Gehweg, hindernisfreie Bushaltestellen und die Erneuerung der Fahrbahn an der Etzelstrasse, Gemeinde Hombrechtikon, fest. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens wurden eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 220 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 2 535 000, insgesamt Fr. 4 755 000 bewilligt. Mit RRB Nr. 220/2020 wurden eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 625 000 und eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 270 000, insgesamt Fr. 895 000 bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt somit Fr. 5 650 000. Die Bauarbeiten wurden mit Verfügung der Baudirektion (BDV) Nr. 505/2019 aufgrund eines offenen Verfahrens an die Walo Bertschinger AG, Jona, mit dem Hinweis, dass sich die Vergabesumme für Unvorhergesehenes und Regiearbeiten auf Fr. 2 436 900 erhöhen kann, vergeben. Während der Ausführungsarbeiten sind nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden. Der grösste Teil der Mehrkosten entstand im Zusammenhang mit der Entsorgung von Inertmaterial. In den Submissionsunterlagen wurde aufgrund von Sondierungen die bestehende Fundationsschicht mit kiesigem Material zum Aufbruch und Abtransport ausgeschrieben. Bei der Ausführung musste jedoch festgestellt werden, dass der bestehende Kieskoffer mehrheitlich durch Bauabfälle und Walzasphalt älterer Strassen verschmutzt war. Auch bei den Aushubarbeiten in den Bereichen, wo die Etzelstrasse verbreitert wurde, kamen Bauabfälle zum Vorschein. All dieses verschmutzte Material musste kostenintensiv als Inertmaterial entsorgt werden. Im Weiteren mussten in den ersten Bauphasen und im Bereich des Knotens Eichtalstrasse wegen der engen Platzverhältnisse für den Verkehr provisorische Belagsflächen erstellt werden, die danach wieder abgebrochen und entsorgt werden mussten. Mehrkosten entstanden auch durch Mehrausmasse bei den Aushubarbeiten und in den Positionen Pflästerungen und Abschlüsse. Gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 (LS 720.11) sind die zusätzlichen Arbeiten weiterhin an die ursprüngliche Anbieterin Walo Bertschinger AG, Jona, zu vergeben. Die Mehrkosten betragen gesamthaft Fr. 924 868.60. Diese setzen sich zusammen aus den Nachträgen Nrn. 1–4 von Fr. 166 042, den Regieaufträgen Nrn. 1–7 von

Fr. 39 575 und dem Nachtrag Nr. 5 vom 9. März 2020 von Fr. 719 251.60.

Die Vertragssumme von Fr. 2 119 099.25 ist um Fr. 924 868.60 zu erhöhen. Für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes kann sich dieser Betrag um rund 15% (Fr. 146 032.15) erhöhen. Die gesamte Vergabesumme beträgt somit neu Fr. 3 190 000. Die Kosten sind durch die mit RRB Nr. 220/2020 bewilligte Ausgabe gedeckt und im Budget 2020 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-80522, Hombrechtikon, aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Betrag der Vergabe an die Walo Bertschinger AG, Jona, gemäss Verfügung der Baudirektion Nr. 505/2019 für zusätzliche Aufwendungen an der Etzelstrasse, Gemeinde Hombrechtikon, wird von Fr. 2 119 099.25 auf Fr. 3 043 967.85 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 3 190 000 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Erfolgs- und der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

III. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli