Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 621/2025

Anfrage Gianna Berger, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Massnahmen zur Stärkung der Resilienz bei Schüler:innen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 92/2025

Sitzung vom 11. Juni 2025

621. Anfrage (Massnahmen zur Stärkung der Resilienz bei Schüler:innen) Kantonsrätin Gianna Berger, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 31. März 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Belastungen nimmt stetig zu. Mittlerweile leiden bis zu 30% eines Jahrgangs an psychischen Problemen1. Dies führt, abgesehen vom Leidensdruck der Betroffenen und ihren Familien, zu steigenden Kosten im Gesundheitswesen und einer Belastung der Therapieangeboten mit langen Wartezeiten. Schätzungen vom BAG gehen von über sieben Milliarden Franken jährlich aus. Arbeitsausfälle wegen psychischer Erkrankung erreichten 2023 einen Rekord und haben um 20 Prozent zugenommen: Jede zweite IV-Rente in der Schweiz hat inzwischen psychische Ursachen. Eine dauerhaft IV beziehende Person kostet von der ersten Rente bis zur Pensionierung im Schnitt allein die Pensionskasse rund 460 000 Franken. In psychiatrischen Einrichtungen in der Schweiz sowie in Schulen beider Basel 2 hat sich das evidenzbasierte Programm Start Now3 zur Emotionsregulation als äusserst erfolgreich erwiesen. In Deutschland wird das Programm ebenfalls eingesetzt und mittlerweile, wegen seiner Wirksamkeit, teilfinanziert vom Staat. Es ist nicht das Verschulden der Kinder und Jugendlichen, das die Zahl der Belasteten steigt und auch sind nicht alle gleich stark betroffen. Aber es ist erwiesen, dass eine gesunde Emotionsregulation einhergeht mit verstärkter Resilienz und somit in direktem Zusammenhang mit der psychischen Belastbarkeit steht. Während Heilpädagog:innen bereits mit Kindern arbeiten, die auffälliges Verhalten zeigen, stellt sich die Frage, ob präventive Massnahmen in Schulen ausgeweitet werden könnten.

1 https://w w w.news.uzh.ch /de/articles/news/2023/jugendpsychiatrie.html#:~:

nommen%20werden. 12.2.2025 2 https://kurse-pz.bs.ch/paedagogische-kompetenz-10362947/klassenfuehrung-10363093/

start-now-skillstraining-fuer-stress-und-emotionsregulation-1818-2 14.3.2025 3 https://www.istartnow.ch/de/

Raum dafür bietet der Lehrplan 21, der den Aufbau von überfachlichen Kompetenzen während der gesamten Schulzeit sowie Schwerpunkte in einzelnen Fachbereichen vorsieht. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Inwiefern werden Themen wie Emotionsregulation aktuell in den Schulen thematisiert?

2. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, die Schulsozialarbeit, Lehrerinnen und Heilpädagoginnen stärker in die Vermittlung solcher Inhalte einzubinden?

3. Gibt es Überlegungen, evidenzbasierte Konzepte wie das Start NOW zur Stärkung der Resilienz an Schulen einzuführen, ähnlich wie in den erfolgreichen Modellen in den Basler Schulen und der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Zürich? Falls nein, weshalb nicht?

4. Wie schätzt der Regierungsrat den Bedarf an zusätzlichem Personal in der Schule ein, um solche Massnahmen flächendeckender umzusetzen?

5. Welche finanziellen und personellen Ressourcen wären erforderlich, um eine verstärkte Förderung in diesem Bereich zu ermöglichen?

6. Gibt es eine wissenschaftliche Begleitung oder Evaluation bestehender Präventionsmassnahmen an Schulen, insbesondere im Bereich psychischer Gesundheit?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Gianna Berger, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:

2020 hat der Regierungsrat der Durchführung eines von Gesundheitsförderung Schweiz mitgetragenen Programms zur Verbesserung der Ernährung und Bewegung sowie der Stärkung der psychischen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen für die Jahre 2021 bis 2024 zugestimmt und dazu eine Ausgabe von Fr.1 372 000 bewilligt (RRB Nr. 1216/2020). Für die operative Leitung dieses Kantonalen Aktionsprogrammes (KAP) hat die Gesundheitsdirektion der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung des Instituts für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich einen entsprechenden Auftrag erteilt. 2024 hat der Regierungsrat einer Verlängerung des Programmes für die Jahre 2025 bis 2028 zugestimmt und die dafür nötigen Mittel im Umfang von Fr. 1 492 000 bewilligt (RRB Nr. 1126/2024). Im Rahmen des Programms stehen den Schulen verschiedene evidenzbasierte Ange- bote zur Verfügung, mit denen die psychische Gesundheit und Resilienz von Schülerinnen und Schülern gefördert werden. Dazu zählen Angebote wie MindMatters, DenkWege, ready4life und Papperla PEP sowie Lebenskompetenztrainings. Eine vollständige Übersicht findet sich unter gesundheitsfoerderung-zh.ch/angebote-fuer/schulen. Zu Frage 1: Die Emotionsregulation betrifft als Entwicklungsaufgabe in erster Linie Kinder im Volksschulalter. Der Lehrplan 21 legt Wert auf die Förderung personaler und sozialer Kompetenzen als überfachliche Kompetenzen. Dazu gehören Selbstreflexion, Selbst- und Eigenständigkeit, Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Konfliktfähigkeit. Auch Ziele zur Gesundheitsförderung und Gewaltprävention enthält der Lehrplan. Exemplarische Bezüge zum Thema «Emotionen und Stress regulieren» finden sich in den Fachbereichen Natur, Mensch, Gesellschaft, Musik und Religion, Kultur, Ethik. Die Pädagogische Hochschule Zürich stellt für die Lehrpersonen ergänzend praxisnahe Planungshilfen und Weiterbildungen bereit: materialien.phzh.ch/planungshilfen-gesundheitsfoerderung-und-praevention/ueberfachliche-kompetenzen/. Diese Angebote konkretisieren die Vorgaben des Lehrplans und helfen, Kinder und Jugendliche in ihrer emotionalen Entwicklung gezielt zu fördern. Die Umsetzung erfolgt sowohl im Regelunterricht als auch durch spezifische Förderangebote und Therapien. Für die Jugendlichen der Sekundarstufe II definiert der nationale Rahmenlehrplan für Maturitätsschulen (2024) persönlichkeitsbezogene

Kompetenzen wie Selbstreflexion, Selbstwahrnehmung oder Resilienz. Der darauf basierende kantonale Lehrplan befindet sich in Arbeit. Auch der Rahmenlehrplan für den Allgemeinbildenden Unterricht an Berufsfachschulen enthält Ziele zur Persönlichkeitsentwicklung, Identitätsfindung und gesellschaftlichen Eingliederung. Die Schulen setzen die Lehrplanvorgaben eigenverantwortlich um. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) unterstützt die Gesundheitsförderung an den Schulen über die Pflege eines Netzwerks von Lehrpersonen, die für die Prävention und Gesundheitsförderung an den Schulen verantwortlich zeichnen. Diese Lehrpersonen absolvieren einen Lehrgang, der auf die Stärkung der psychischen Gesundheit der Jugendlichen ausgerichtet ist. Über halbjährliche Tagungen greift das MBA bedarfsgerecht Themen auf und fördert den Erfahrungsaustausch unter den Schulen. Darüber hinaus unterstützt das Amt schulische Präventionsprojekte konzeptionell und finanziell. Über das KAP können die Schulen Fördermaterialien und -angebote beziehen. Für Stressmanagement und Lebenskompetenzen von Jugendlichen besonders geeignet sind die Coaching-App ready4life bzw. die Lernplattform feel-ok.ch.

Zu Frage 2: Das Volksschulgesetz (LS 412.100) und der Lehrplan 21 bilden eine klare Grundlage und einen verbindlichen Auftrag, Emotionsregulation als Teil der ganzheitlichen Bildung zu fördern. Die Einbindung von Schulsozialarbeit, Lehrpersonen und Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ist rechtlich und pädagogisch vorgesehen und kann durch gezielte Programme, Unterrichtsintegration, Beratung und interdisziplinäre Zusammenarbeit weiter verstärkt werden. § 19 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG, LS 852.1) verpflichtet die Gemeinden, ein bedarfsgerechtes Angebot an Schulsozialarbeit sicherzustellen. Diese tragen die Verantwortung für deren inhaltliche Ausgestaltung sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel. Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) stellt den Gemeinden gestützt auf § 19 Abs. 2 KJHG gegen kostendeckende Beiträge Leistungen der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Dabei erbringt das AJB das Leistungsangebot selbst oder unterstützt die Gemeinden konzeptionell und organisatorisch. Viele Gemeinden nutzen diese Möglichkeit und übertragen die Leistungserbringung dem AJB. Mit der Schulsozialarbeit bzw. mit entsprechenden Bildungsangeboten oder Projekten zu überfachlichen Kompetenzen gemäss Lehrplan 21 kann beispielsweise die Stärkung der Resilienz bei Schülerinnen und Schülern vertieft werden. Der Kantonsrat hat am 27. Januar 2025 der Einführung von Schulsozialarbeit auf der Sekundarstufe II zugestimmt (Vorlage 5935). Die Erfahrungen aus neun Pilotmittelschulen, die bereits Schulsozialarbeit führen, zeigen einen Weiterbildungs- und Vernetzungsbedarf zugunsten der Förderung von Lebenskompetenzen und Widerstandsfähigkeit von Jugendlichen auf. Das MBA fördert daher den Fachaustausch unter Lehrpersonen, Gesundheitsförderung, Schulärzteschaften, Schulsozialarbeitenden und Suchtpräventionsstellen. Zu Frage 3: Im Rahmen des KAP unterstützt der Kanton bereits verschiedene Angebote von evidenzbasierten, breit abgestützten Konzepten, die auf die Stärkung der Resilienz abzielen. START NOW würde grundsätzlich in das bestehende Portfolio des KAP passen. Allerdings enthält das bestehende Angebot bereits gleichartige Angebote. Zu viele ähnliche Angebote können zu Unübersichtlichkeit führen, was der Zielerreichung im KAP nicht förderlich wäre. Zu Frage 4: Im Rahmen der kantonalen Volksinitiative «Gesunde Jugend jetzt!»

hat der Kantonsrat am 20. Januar 2025 einen Objektkredit von 10,7 Mio. Franken bewilligt (Vorlage 5920). Davon gehen für 2026–2029 je

Fr. 80 000 zur Förderung der Prävention und Früherkennung an die Volksschulen und die Schulen der Sekundarstufe II. Der Einsatz von zusätzlichem Personal ist nicht vorgesehen. Zu Frage 5: Die finanziellen und personellen Mittel sind abhängig von den angestrebten und umgesetzten Fördermassnahmen. Angesichts der vielen Akteurinnen und Akteure, insbesondere auch auf Ebene der Gemeinden, können die notwendigen Mittel nicht beziffert werden. Zu Frage 6: Die im Rahmen des KAP bereitgestellten Angebote wurden durch Gesundheitsförderung Schweiz wissenschaftlich evaluiert (gesundheitsfoerderung.ch/kantonale-aktionsprogramme/evaluation-und-monitoring). Auch für das KAP selbst findet eine begleitende Evaluation statt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli