RRB Nr. 749/2022
Zusammenschluss der Primarschulgemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon, Genehmigung Zusammenschlussvertrag
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Mai 2022
749. Zusammenschluss der Primarschulgemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon (Genehmigung Zusammenschlussvertrag)
Erwägungen
1. Ausgangslage a) Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon haben am 28. November 2021 dem Vertrag über den Zusammenschluss der drei Gemeinden zugestimmt. In der Primarschulgemeinde Andelfingen betrug der Ja-Stimmen-Anteil 81,8%, in der Primarschulgemeinde Humlikon 85,0% und in der Primarschulgemeinde Adlikon 88,8%. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. b) Mit Schreiben vom 12. Januar 2022 ersucht der Gemeindeschreiber der Politischen Gemeinde Andelfingen namens der drei Vertragsgemeinden den Regierungsrat um Genehmigung des Zusammenschlussvertrags. c) Gemäss § 153 Abs. 3 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG, LS 131.1) ist der Zusammenschluss von Schulgemeinden zulässig, wenn die neue Schulgemeinde sämtliche Aufgaben im Bereich von Schule und Bildung wahrnimmt. Der Regierungsrat kann Ausnahmen bewilligen, wenn besondere Verhältnisse es erfordern. Die sich zusammenschliessende Schulgemeinde bestehend aus den Primarschulgemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon wird nicht sämtliche Aufgaben im Bereich von Schule und Bildung, sondern nur diejenigen der Kindergarten- und Primarschulstufen wahrnehmen. Der Zusammenschluss der drei Schulgemeinden erforderte deshalb vor der Ausarbeitung des dafür erforderlichen Vertrags eine Ausnahmebewilligung des Regierungsrates im Sinne von § 153 Abs. 3 GG. Der Regierungsrat betrachtete im vorliegenden Fall besondere Verhältnisse als gegeben an. Er erteilte den Primarschulgemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon für den Zusammenschluss ihrer Gemeinden mit Beschluss vom 21. April 2021 deshalb eine entsprechende Ausnahmebewilligung (RRB Nr. 430/2021).
2. Verfahren für den Zusammenschluss von Gemeinden a) Der Zusammenschluss von Gemeinden erfordert einen Vertrag (§ 152 Abs. 1 GG). Der Zusammenschlussvertrag ist das zentrale rechtliche Element für die Vereinigung und beinhaltet rechtsgeschäftliche, bestandesrechtliche und rechtsetzende Elemente. Die Stimmberechtig- ten jeder beteiligten Gemeinde beschliessen den Vertrag über den Zusammenschluss an der Urne (Art. 84 Abs. 3 Kantonsverfassung [KV, LS 101]; § 153 Abs. 1 GG). Für den Zusammenschluss von Gemeinden ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden jeder beteiligten Gemeinde erforderlich (Art. 84 Abs. 1 KV). b) Gemäss § 153 Abs. 1 GG bedarf der Zusammenschlussvertrag der Genehmigung des Regierungsrates, der ihn auf seine Rechtmässigkeit prüft. Die Genehmigung ist Voraussetzung für das Inkrafttreten des Vertrags.
3. Prüfung des Zusammenschlussvertrags der Primarschulgemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon a) Mit dem Zusammenschluss der Primarschulgemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon umfasst das Gebiet der erweiterten Primarschulgemeinde Andelfingen neu das Gebiet der Politischen Gemeinden Adlikon, Andelfingen, Humlikon und Kleinandelfingen und keine Teilgebiete einzelner politischer Gemeinden mehr. Damit ist die gesetzliche Vorgabe von § 3 Abs. 1 GG betreffend das Gebiet von Schulgemeinden erfüllt. Die Zustimmung zum Zusammenschlussvertrag erfolgte innert der gesetzlich festgelegten Umsetzungsfrist für die Grenzbereinigung der Schulgemeinden (§ 178 GG; RRB Nr. 430/2021). b) Durch den Zusammenschluss der drei Primarschulgemeinden entsteht eine zweckmässig organisierte Primarschulgemeinde, welche die Aufgaben der Kindergarten- und Primarstufe erbringt. Die erweiterte Primarschulgemeinde Andelfingen wird rund 500 Schülerinnen und Schüler zählen. Die Prognosen gehen von steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen aus. c) Der Zusammenschluss der drei Primarschulgemeinden steht in Einklang mit den politischen und rechtlichen Vorgaben des Kantons zu Gemeindefusionen. Diese sehen eine Vereinfachung der kommunalen Strukturen und eine Stärkung der Gemeindelandschaft vor mit dem Ziel der Gewährleistung einer dezentralen und qualitativ hochstehenden Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Es ist zweckmässig, wenn sich Schulgemeinden, die langfristig nicht über ausreichende Schülerinnen- und Schülerzahlen verfügen oder ein breites Bildungsangebot zur Verfügung stellen können, zu grösseren Schulgemeinden zusammenschliessen. Mit dem Zusammenschluss der Primarschulgemeinden werden die Voraussetzungen für eine leistungs- und entwicklungsfähige Primarschule geschaffen. Die erweiterte Primarschulgemeinde Andelfingen ist in der Lage, die Bildungsaufgaben der Kindergarten- und Primarstufe langfristig zu erbrin- gen. Unter den neuen organisatorischen Rahmenbedingungen besteht mehr Flexibilität beim Einsatz der Lehrpersonen. Im Weiteren kann die Zahl der Behördenmitglieder verringert werden; mit dem Zusammenschluss kann zudem die Schulverwaltung professionalisiert und gestärkt werden. d) Der Vertrag legt fest, dass der Zusammenschluss auf den 1. Januar
2023 erfolgt (Art. 3 Vertrag). Die Stimmberechtigten der drei Primarschulgemeinden wählen auf den Zeitpunkt des Zusammenschlusses die Schulpflege der erweiterten Gemeinde. Der erste Wahlgang ist am 25. September 2022 vorgesehen (Art. 7 Abs. 3 Vertrag). Damit kann auf die Durchführung der Erneuerungswahlen in der ersten Hälfte 2022 verzichtet werden. Die Amtsdauer der 2018 gewählten Behörden der drei beteiligten Primarschulgemeinden verlängert sich bis zum 31. Dezember 2022 (Art. 7 Abs. 5 Vertrag). e) Der Vertrag sieht weiter vor, dass die Stimmberechtigten der erweiterten Gemeinde an der Urne über die Schulgemeindeordnung beschliessen (Art. 9 Abs. 1 Vertrag). Die erweiterte Primarschulgemeinde übernimmt die Erlasse der Primarschulgemeinde Andelfingen (Art. 10 Abs. 1 Vertrag). Die Stimmberechtigten der erweiterten Gemeinde beschliessen an einer Gemeindeversammlung am 5. Dezember 2022 über das erste Budget (Art. 8 Abs. 2 Vertrag) sowie über die Gebühren- und Besoldungsverordnung der neuen Primarschulgemeinde (Art. 10 Abs. 2 Vertrag). Die übrigen Erlasse der Vertragsgemeinden bleiben vorläufig innerhalb ihrer bisherigen territorialen Grenzen in Kraft, bis sie durch Erlasse der erweiterten Primarschulgemeinde abgelöst werden (Art. 10 Abs. 3 und 4 Vertrag). f) Der vorliegende Zusammenschlussvertrag enthält die notwendigen Bestimmungen für die Bildung der erweiterten Primarschulgemeinde Andelfingen, die auf den 1. Januar 2023 vorgesehen ist. Im Vertrag werden der Zeitplan sowie die notwendigen Schritte bis zum Inkrafttreten der neuen Primarschulgemeinde festgelegt. Dazu gehören Regelungen zum Beschluss über das erste Budget der erweiterten Gemeinde und zur Abnahme der Rechnungen der bisherigen Gemeinden. Der Vertrag regelt weiter den Übergang der Rechte und Pflichten. Er bildet insgesamt eine zweckmässige Rechtsgrundlage für den Übergang zur erweiterten Primarschulgemeinde Andelfingen. g) Die Bestimmungen des Zusammenschlussvertrags geben, soweit ersichtlich, zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Bildungsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon am 28. November 2021 beschlossene Vertrag über den Zusammenschluss der Primarschulgemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Schulpflegen der Primarschulgemeinden Andelfingen, Hofwiesenstrasse 3, 8450 Andelfingen, Humlikon, Andelfingerstrasse 2, 8457 Humlikon, Adlikon, Dorfstrasse 26, 8452 Adlikon, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli