BBl 1863 II 650

Inserate.

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nferate,

Dekanntmadung.

Bufolge einer neulichen Mitthetlung bes fcweizerifchen Genevalfonfuls in Lone don, Hrn. John Rapp, find in den für die Britifchen Befigungen in Oflindien gültigen Zollanfäzen, Veränderungen eingetreten, und eB finden fic) diefelben, promulgiet auf den 25. April bd. 3., nunmehr folgendermassen feltgefegt :

Für die Einfupr.

Zollfrei find: Gold: und Silberbarren und Münzen; Gbelfteine und Perlen, Getratde und Hülfenfrüchte, Pferde und andere iebende Tiere; Si3, Kofle, Kofe, VBakfteine, Kalk und Eteine, Baumwolle und Wolle, Flachs, Hanf, Jute; Haute und Felle, roh; Bücher, Landkarten, Druffchriften und Kunfte gegenttände; Samen, fofern durch eine Öffentliche Gefellfdhaft und zur uns entgeldliden Verabfolgung eingeführt; Afergeräthe; Mafdinen aller Art (ber Steuerbeamte enthheidet, welche Gegenftände unter den Begriff von Mafchinen fallen, und ed ift fein Entfeheid hiefür massgebend); Fahrzeuge und Subrwerfe jeglicher Art; Militär: und andere Uniformfleidungen und Ausriftungen zum Privatgebraude, dure) Perfonen eingeführt, welche im öffentlichen Dienfte ftehen; Guano und Dünger aller Art,

Einem Bolle von 5%, bes Werthes, lezterer nad) nebenftehender feltrr Tage beredynet, unterliegen folgende Artikel: Werthtare.

Rohe Shirtings und Maddapolams . . . yer @ 9 annas, Long Cloths. . . . . “ . „6 u

T. Cloths, Domesties, Shirtings und Drills. ur " Brocades und Figured Shirtings . . . per Garb 2, u

Für alle andern europäifchen Manufaktunwaaren wird der Eingangszoll von 5%, auf dem Lagedswerth berednet. Metake bezahlen einen Einfuhrzoll von 10 %,. Twist, roh ober gefärbt, 3'/, %/, nach einer tarifgemässen Tagirung. Porter, Ale, Bier, Obftwein und andere ähnliche gegohrene Getränfe . . . per imperial gallon 2 annas, Wein und Liqueur. . . . on ” ” 2 Rupien, Weingeiit (Londonerprobe) . . . on " u v (Der Boll fteigert fi im Vergättnig zu dem erhössten Stärfegrad nach Neberfteigung der Zondoner Probe.) Tabaf, fabrizirter und nicht fabrizirter, 20 %, des Werths.

— Op. 6 ”

Fhe die Musfubr.- ‘

Hollfrei find: Gold» und Silberbarren; Edelfleine und Perlen; Pferde und andere Iebende Thiere; Zufer und Num; Spiritus; Tabaf und alle Tabak: fabrifate; Chee, Kaffee; roe Seide; Baumwolle; Wolle, Flas, Hanf, Jute; Häute und Felle, roh; Vücher, Landkarten, Druffehriften und Runfte gegenflände ; Teafholz in Stämmen aus den Arrafanz, Pegue, Martabanz und Tenafferin: Provinzen. :

Getraide und Hülfenfrüchte aller Urt . 2 annas per Indian Maund (7 82)

Salpeter . woo . . » 2 Nupien „ " M (@ 28)

Sudigo . . : . . - 3

Färberlaf und Schellaf 4%, bed Wertha,

- Ale hievor nicht benannten Artikel bezahlen 3 %/, des Werths. Bern, den 26. Mai 1863.

Das fehweiz. Handels: und Zolldepartement.

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Wusfchreibung.

In Folge des Befeplufjes der BundeIverfammfung in dev abgelaufenen Januar: figung über Einführung des neuen nfanteriegewehres wird die Eidgenoffenfchaft tm Verlaufe der nächiten Jahre eine grosse Zahl neuer Gewehre bedürien, Der Gefammtbedarf der evjten Anjchaffung fann auf 30—100,000 Stic angeichlagen werden, ungeredjnet dic fpätern Ergänzungen, die nad) Durchführung der erften Anschaffung von Jahr zu Gay nöthig fein werden.

SS liegt in der Wbficht der Behörden, diefen Anlass zu benugen, um, wenn immer möglich, die Gewehrfabritation in der Schweiz fetdit einheimifi) zu machen. Zu diefem Ende ergeht durch gegenwärtige Hushreibung die Einladung an alle Unternegmer, welde an obiger Gewehrlieferung fic) zu beteiligen gebenfen und dafür in der Schweiz entweder bereits Fabrif-Etablifjemente eingerichtet haben, ober deren einzurichten vorhaben, ihre Angebote dem jeyweiz. Militärdepartemente bis ben 25. funftigen Monats verfäloffen unter der Aufihrift: „Angebote für Gewehrlieferungen” einzureichen.

Modelle de3 Gewehres, Zeichnungen und Toleranıbefiimmungen fönnen vom 10. Juni an auf dem Bürenu ber Verwaltung bes Materiellen im Bundesrath= Haufe eingefehen, fowie jebe nähere Auskunft dafelbft erhalten werben. Bolgenbe Hauptbebingungen werden zum Voraus aufgetellt:

1 Alle Beftandtheite, vom rohen Zuftande BIS zur Vollendung, find in dev

Schweiz zu fabrigiven, mit einziger Musnahme der rohen, ungebohrten Stable Läufe, dev Bajonnete und Laditörfe für fo (ange, alB nicht auch für diefe Theile eine Fabrifation in der Schweiz fi bildet. Inzwifchen wird bie Gidgenoffenfrsaft diefe vom Auslande zu bezichenden Bejtandthetle den eins zelnen Gewehrelinternehmern liefern.

2 Seder Fabrifant Hat fih einer ftändigen Kontrolle feiner Fabrikation, vom

Beginne der Verarbeitung bis zur Vollendung aller einzelnen Beltandtpeite, durch eidg. Kontroleurg zu unterziehen und dafür in feinem Gtablifjemente die nötigen Lofalien anzuweifen.

3 Das Minimum einer jährlichen Lieferung burh einen und denfelben Untere

nehmer ijt auf 1000 Gewehre beitimmt.

Die einzugebenden Angebote follen den Preis für das fertige Gewehr enthals den und die Zahl der Gewehre, die jährlich gelieier: werben fünnen, fo wie den Sig ded Fabrik:Etabliffenents angeben.

Bern, den 29. Mat 1863.

Der BVorfteher bes eidg. Militardepartements : Stämpfli.

Bekanntmahung.

Die Heimathörigfeit nadhtehender Perfonen, für welche Todfcheine eingefantt wurden, find zu ermitteln, nämlid): . eines Henry Gannigoug, gew. Taglöhner, geboren in Genf? am 7, Mat 1821, Sohn von Philippe Gannigeug und der Gofeyhine Trabe, gefterben den 21. März 1863 im Mifitärfpital der Gemeinde La Calle in Algier; eines Jean Francois Lavoufy, geboren zu Genf? ven 4. Februar 1800, Sohn von Gabriel Anton Lavoufy und Louife Charlotte Dreffets, geftore zu Koleah In Algiee den 11. Gult 1861 Im dortigen Militarjpital; einev Jeanne Ducotey, gew. Ehefrau von Jean Michel, geboren in Genf?, geftorben zu PHiltppeville in Algier im Bargeripital, in einem Alter von 5% Jahren.

GF wird daher zur Erreihung bes oben angegebenen Bwefes die gefällige Mitwirfung der Staatskanzleien der Kantone, fo wie der Poligeic und Gemembse Gehdrden Hiemit höflichit angefprochen.

Bern, den 5. Suni 1863.

Die fchweiz. Bundeskanzlei.

Dekanntmadhung.

Das Komite für Grvidhtung eined nationalen Morass tes zur Erinnerung an Die Vereinigung Genf’3 mit der fehweizerifehen Eiäggmoffenfehaft hat dem Bundeerath mit Bufdrift vom £6. Diefeg Monats dav av, gramm dev biehfälligen Konkurrenzeröffnung übermacht.

Dem Wunjche de3 gedachten Komite'3 zufofge werben hiemit die Sünjtlere Bildhauer oder Arehiteften, feien fie Schweizer oder Ausländer, auf die vorer,

Ar

wähnte Konkurrenzeröffnung aufmerfjam gemacht und ihnen zugleich mitgeteilt,

dass

fie vom gedachten Programm bei ber unterzeichneten Kanzlei Einficht nehmen

fönnen.

Bern, ben 23. Mai 1863. Die fehweiz. Bundeskanzlei.

Eidgenöffifhe Militir-Fiefecungen.

G3 werben hiemit die Lieferungen von Heu, Stroh und Holz für den im

Monat September im Oberaargau abzuhaltenden Truppenzufammenzug zur freien Eoneurrenz ausgefchrieben.

Die nähern Bedingungen über bie Magazine und Faffungsplage fünnen bet

dem Kriegsfommifjär des Truppenzufammenzuges, Geren Oberftlieutenant Mia (ler- Käfer in Bern, ober bei unterzeichneter Stelle eingefehen werden.

Bewerber Haben ihre Angebote verfiegelt HS Mittworh den 10, Iuni 1868,

Vormittags 11 Uhr, franfo an das unterzeichnete Kommiffariat mit der Bezeichnung mLeferungsangebote für den Truppenzufammenzug von 18634 einzugeben.

Bern, den 12. Mat 1863.

Das eidg. Oberfriegstommiffariat; 6. Liebi, Dberitlteut.

Ausfchreibung.

Infolge der von fchmeizerifchen Bundesrathe Befchloffenen Organifatton des

eidg. ObertriegStommiffariats werden hiermit folgende Stellen zu freier Bewerbung ausgefchrieben :

4. die Stelle eined O berfriegsfommiffärs (Bisherige Befolbung Fr. 4200),

2. 3.

mit dem Beifligen, dass bet der nächften Bundesverfammlung eine Erhöhung bi3 auf Sr. 5000-6000 beantragt werben wird. 5

Die Stelle ein: Hführers, mit einer Befolbung von Fr. 2400 bid höchftens Fr. By. :

Die Stelle eines Chefs bes Expeditionshireau’s mit etwer Befol-

4, Die Stelle eines vtegifirators beffelben, mit einer Vefoldung von Fr.

Die Stelle eines Chefs bes Revifionsbareaws, mit einer Befolbung von Fr. 2500 bid höchjftens Fr. 3000.

Bundesble:.- Jahrg. XV. Bd. IT. 50

Dem Buchhalter ober einem Bürenuchef wird bie Stellvertretung de3 Ober« frlegStommiffard übertragen werden, mit einer Gehaltdgulage von Fr. 300.

Anmeldungen find bis zum 30. Suni I. J. dem unterzeichneten Departemente einzugeben.

Bern, den 29. Mai 1863. [ Das eidg. Mititärdepartement.

Ausfdpreibung einer Stelle in der Bundeskanzlei.

In der Bundeskanzlei tft die Stelle eines Kanzliften mit einem Gehalte von Fr. 1500 bi8 1700 zu befegen. Senntniss wenigftens der bdeutfihen und frangofihen Sprage ift unerlässlich. Anmeldungen find mit Schul- und Leumundözeugs niffen verfehen bid zum 20. Suni I. I. der Unterzeichneten einzugeben.

Bern, den 25. Mai 1863. Die fchweiz, Gundeslanglei.

Ausfdreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müffen ihren Anmeldungen, welde fchriftlih und port os fret zu geichehen pene gute Ceumundsgeugniffe beizul.gen im Galle fein; ferner witb von ihnen geforbert, dass fie ihren Taufnamen, und ausser dem Wohnorte aud ben Heimathort deutlich angeben.)

4) Telegraphift auf dem Gaupthireau Genf mit Fr. 1200 Befolbung, und

i ein Telegraphift auf ben Hauptbürenug Raufanne, Bivis und

euenburg, mit je Fr. 900 Befoldung. Anmeldung 58 zum 15. Suni 1863 bei ber Xelegrapheninipeftion Zaufanne.

  1. Se ein Telegraphift auf den Hauptbüreaug Bern, Luzern und Bafel mit je Fr. 900 GahreSbefolbung. Anmeldung bis zum 15. Juni 1863 bet der Zelegrapheninfpeftion Bern.

  2. Telegraphift auf dem Hauptbürean St. Gallen. Jahresbefoloung E 990. Anmeldung bis gum 15. Sunt 1863 bei der Telegraphentafpettio n t, Gallen,

  3. Telegraphift auf dem SHauptbüreau Chur. Yahresbefoldung Fr. 900. Anmeldung bis zum 15. Juni 1863 bei der Telegrapheninfpettion Bellinzona.

  4. Gehilfe bei der Hauptzoffftätte im Bahnhofe zu. Genf. Jahresbefolbung

Fr. 1400. Anmeldung bis zum 20. Juni 1863 bei der Bolldirettion in Senf.