BBl 1863 III 607

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

Aus den Verhandlungen des fhweiz. Dundesrathes.

(Bom 7. September 1863.)

Mit Depefche vom 21. v. MtS:; übermachte der fehweizerifche Genes ralfonful in Washington dem Bunbdesrathe die Abjchrift eines Kon= gressaftes bezüglich der Militärdienftverhättniffe der Freiwilligen, woraus fich ergibt, dab ein Schweiger, welcher in den Mititärdienft der nord=

wamerifanijchen Vereinsftaaten tritt, und nachher feine ehrenvolle Entlaffung erhält, volllommener Birger ber Union werbe, jedoch erft nach gefchehener Anmeldung dafür, und nach erbrachten

Beweije, dap er. vorher ein Jahr lang a8 Aufenthalter (Mefitent)-

im Lande gewohnt habe.

Auf das Gejuch der Regierung von Bern: hat der Buntesrath- die auf den 15. diefes Monats angeordnete Konferenz, im Sachen der Jura gewäjferforreftion um einen Monat, alfo auf den 15. Of tober, vertagt.

Bebufs Anordnung der Erneuerungswahl der eibgenöffifchen Gee fhwornen hat der Bundesrath daS nachftchende Kreisfdjreiben an bie Rantonsregierungen zu erlaffen befchloffen:

„Da nach Art. 30 de8 Bundesgejeze$ über die Organifation der BundesrechtSpflege mit dem 31. Dezember 4863. die befteherden eibgenöffifchen Gejcywornentiften ausser Kraft treten, fa ift e8 Aufgabe der Kantone, diefelben wieder zu erneuern.

„Indem wir die Tit, Kantondtegierungen redhtgeitig darauf aufmerffam zu machen und die Ehre geben, verweilen wir im Hebrigen auf bie in dent früheen Kreissfchreiben,, namentlich in’ demjenigen vom 31. Juli 1849 (Bundesblatt 1849, Bd. I, Seite 343) gegebenen Erläuterungen.

„Huf zwei Punkte müfeır wir indeffen diegmal die befondere Aufs merffamfeit ber Tit. Kantondregierungen Lene, nämlich: